Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ohne großes Erstaunen haben wir als Gewerkschafter/Innenb-Arbeitskreis (AK) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) vom heutigen Tage zum Streikrecht für Beamte zur Kenntnis genommen.
(Foto von dpa aus https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-was-das-urteil-zum-auskunftsrecht-des-bundestags-bedeutet/20551110.html zeigt den Präsidenten des BVerfG Andreas Voßkule uns Crew.)
Die jüngsten Artikel zum Thema hatten wir 17./18.01.2018 auf unsere Homepage gepostet. Diese könnt Ihr durch das Anklicken der nachstehenden Links direkt aufrufen:
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir nicht schon wieder Recht behalten?
EHER GEHT EIN KAMEL DURCH EIN NADELÖHR, ALS DASS IN DEUTSCHLAND EIN STREIKRECHT FÜR BEAMTE EINGEFÜHRT WIRD!
(Karikatur aus https://uli.söhnel.info/redewendungen/127.php)
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) passt genau in das Bild vom „JURISTISCHEN TOLLHAUS IN DER BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus+in+der+bananenrepublik+deutschland)!
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf einen Online-Artikel zum Thema auf die Homepage des FOCUS:
Die Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW), Kollegin Marlis Tepe,
(Foto von picture-allicance/dpa zeigt die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.)
sagte dazu heute spontan in Karlsruhe:
„Das ist ein schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte.“
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zu der Online-Stellungnahme auf der Homepage der GEW:
Der künftige Weg in die Bedienstetenschaft der vergangenen Jahrhunderte ist mit diesem Urteil geebnet!
Als AK wagen wir still zu bezweifeln, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Urteil kassieren wird.
Wie war das doch noch mit der Sippe der schwarzen Krähen, die sich nicht gegenseitig die Augen aushacken!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-