Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns auch mit der Situation der Beschäftigten bei CINRAM befasst, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=cinram !
(Foto aus: www.cinram.de)
Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 07.03.2017 auf unsere Homepage gepostet. Diesen könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen und lesen:
Heute nun, vier Jahre später, stellen wir fest, dass der seinerzeitige „Kompromiss mit Geschmäckle“, so wie wir es mit Recht befürchtet hatten, Nichts gebracht hat.
Wie schreibt es die AACHENER ZEITUNG vom heutigen Samstag, den 18. Februar 2017:
„Cinram Alsdorf: Tarifvertrag soll Standort sichern
Alsdorf. Mit der Cinram GmbH in Alsdorf hat die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) einen Standortsicherungs-Tarifvertrag vereinbart. Kern der Vereinbarung ist laut Gewerkschaft der Verzicht auf Entgeltbestandteile und die Fortführung der 40-Stunden-Woche. Im Gegenzug müssen betriebsbedingte Kündigungen durch den Betriebsrat genehmigt werden. Die Laufzeit beträgt 36 Monate, also bis Dezember 2019. Der bisherige Sanierungsvertrag war Ende 2026 ausgelaufen. Cinram zählt gut 1000 Mitarbeiter, produziert CDs, DVDs und Blurays und baut den Bereich Logistik aus. Vor kurzem war Cinram Europa inklusive Standort Alsdorf von 1847 Partners LLC. und der GEM-Group übernommen worden. Zugleich wurde Martin Kämper neuer Geschäftsführer, der bislang für die Produktion verantwortlich war (-ks-)“
Als AK bewerten wir die Sache wie folgt:
1. Der Verzicht auf Entgeltbestandteile durch die Beschäftigten ist eine weitere „Tarifrolle rückwärts“, die im kapitalistischen Sozialpartnerschaftprinzip (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=sozialpartnerschaftsprinzip) bedingt liegt!
2. Die Fortführung der 40-Stunden-Woche bedeutet einen weiteren Schritt rückwärts, nämlich weg von Arbeitszeitverkürzung bei Lohn- und Personsalausgleich, die die einzig richtige Antwort auf die brennenden Fragen nach Vollbeschäftigung darstellt!
3. Die Laufzeit dieses ominösen „Standortsicherungs-Tarifvertrages“ von 36 Monaten ist der größte Tarif-Witz, der uns bis dato untergekommen ist!
4. Die Genehmigung von betriebsbedingten Kündigungen durch den Betriebsrat stellt kein probates Mittel zum Erhalt der Arbeitsplätze dar! Wenn betriebsbedingte Kündigungen dem Betriebsrat vorgelegt werden, so hat der nur dann eine effektive Möglichkeit der Mitbestimmung, wenn nämlich eine abgeschlossene Betriebsvereinbarung darüber vorliegt! Allerdings entscheidet ganz zum Schluss die Einigungsstelle (http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg076.html). Und wie diese verbindliche Beschlussfassung dann aussehen wird, können wir uns an drei Fingern abzählen!
Unser Fazit:
Hier sind die Kolleginnen und Kollegen bei Cinram wieder „eingesackt“ worden!
Es wird sie kein Lohnverzicht, kein Verzicht auf Arbeitszeitverkürzung etc. vor dem Absturz retten!
Die KRUPPIANER hatten, bevor sie ihren Kampf viel zu spät aufnahmen, auch auf diverse Tarifbestandteile verzichtet:
http://www.arbeiterpolitik.de/Zeitungen/PDF/1988/arpo-1-1988.pdf
ES HATTE IHNEN NICHTS GENUTZT!
NUR WER RECHTZEITIG DEN KAMPF AUFNIMMT, DER KANN AUCH GEWINNEN!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-