Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir heute Post der Staatsanwaltschaft Aachen in der CAUSA OHLEN (http://www.ak-gewerkschafter.de/catagory/causa-ohlen) erhalten.
Der rechtskräftig verurteilte Kassendieb Franz-Josef Ohlen soll zum Delikt der Beleidigung gemäß § 154 Abs. 1 StPO nicht weiter verfolgt werden, da er eine weitere Strafe wegen Betruges und Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt zu erwarten habe.
So ist das jedenfalls der Bescheidung mit dem Az.: 502 Js 166/17 der Staatsanwaltschaft Aachen vom 20.04.17 (Eingang hier am 27.04.2017) zu entnehmen.
Das rundet das Bild unserer „BANANENREUPBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepuklik+deutschland) ein weiteres Stück ab.
Wir haben die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt zu Köln in Form des OFFENEN BRIEFES nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „CAUSA OHLEN“ gepostet.
Wir bleiben am Thema dran und werden fortlaufend berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 27. April 2017
OFFENER BRIEF
An den
Generalstaatsanwalt zu Köln
Herrn Thomas Harden (persönlich)
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
BESCHWERDE GEGEN DEN EINSTELLUNGSBESCHEID DER STAATSANWALTSCHAFT AACHEN IN SACHEN ERMITTLINGSVERFAHREN GE GEN FRANZ-JOSEF OHLEN
Aktenzeichen: 502 Js 166/17
Bescheid der Staatsanwaltschaft Aachen vom 20.04.2017 (Eingang hier am 27.04.2017)
Sehr geehrter Herr Harden,
als Nachfolger der Frau Auchter-Maintz kontaktiere ich Sie mit dem v. g. Bescheid, für den sich die Staatsanwaltschaft Aachen fast 1 ½ Jahre Zeit genommen hat.
Der rechtskräftig verurteilte Kassendieb Franz-Josef Ohlen, der durch das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss des 15. Zivilsenates vom 26.10.16 (Aktenzeichen: 15 W 26/16 OLG Köln) rechtskräftig vermittelt bekommen hat, dass er sich gefallen lassen muss, öffentlich als KASSENDIEB bezeichnet werden zu dürfen, soll laut Staatsanwaltschaft Aachen wegen den „zu erwartenden Strafen wegen Betruges und falscher Versicherung an Eides Statt“ nicht wegen der Straftat der Beleidigung verfolgt werden.
In der Tat, mag es so sein, dass dieser Kassendieb, der wegen Unterschlagung des Kassenbestandes unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (www.ak-gewerkschafter.de/causa-ohlen) und der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt rechtskräftig verurteilt worden ist, jetzt auch noch eine Strafe wegen Betruges zu erwarten hat. Diese Sachlage war hier nicht bekannt.
Aber selbst wenn dies die Faktenlage sein soll, darf die zu erwartende Strafe wegen Betruges nicht dazu führen, dass die Straftat wegen Beleidigung gemäß § 154 Abs. 1 der StPO unter den sogenannten juristischen “Teppich“ gekehrt wird.
Die Staatsanwaltschaft Aachen hat, was in der CAUSA OHLEN lückenlos nachzulesen ist, schon einige juristische Kuriositäten geliefert.
Aber die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung aufgrund einer zu erwartenden Verurteilung des Kassendiebes wegen Betruges setzt dem Ganzen die „Juristische Krone“ auf.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Manfred Engelhardt
Lieber Manni, liebe Gewerkschaftskollegen in Aachen,
das ist ja der absolute Gipfel, man kann es kaum glauben und fassen.
Der Kassendieb Ohlen, der eurem Arbeitskreis die Kasse nachweisbar gestohlen hat und dafür rechtskräftig verurteilt worden ist, soll jetzt eine Strafe wegen Betruges zu erwarten haben.
Da kommen ja dann letztendlich Strafen wegen Unterschlagung (Diebstahl), Falschbeeidung und Betrug zusammen.
Ich hatte zwar mit meinem Kommentar aus Februar 2017 dafür plädiert, keine „Leichenfledderei“ zu begehen und das Kapitel um diesen Kriminellen abzuschließen, muss mich aber jetzt revidieren.
Wer weiß, was da noch so alles an das Tageslicht kommen wird?
Wie gut, dass durch die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft zu euren Anzeigen gegen diesen Typen auch weitere Straftatbestände hochgespült werden. Das mag zwar nicht in der Absicht dieses Teiles der Justizbehörden liegen, zeigt aber, dass euer „Dickbrettbohren“ seine Berechtigung hat.
Insoweit hat auch eine „Leichenfledderei“ in diesem Falle ihren Sinn gehabt.
Dass ihr die Generalstaatsanwaltschaft mit der Angelegenheit befasst, ist zwar in der Konsequenz richtig, der Erfolg in der Sache aber ist mit absoluter Sicherheit nicht der Justiz zu verdanken.
Nur durch eure Beharrlichkeit und dem durch euch ständig verkündeten Prinzip „Tue Recht und scheue niemanden!“ entwickelte sich eine normative Kraft des Faktischen, an der kein Staatsanwalt und/oder Richter vorbei kann.
Basti Heyden