Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Aachen zur „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) erhalten.
Die Staatsanwaltschaft ergänzt darin Ihr Schreiben vom 08.11.17 über die weitere Verurteilung des Kassendiebes Franz-Josef Ohlen, das Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link in unserem Beitrag vom 16.11.17 aufrufen und nachlesen könnt:
So ergänzt die Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen 903 Js 1628/16) mit diesem Schreiben, welches auf den 23.11.17 datiert ist, dass der Kassendieb Franz-Josef Ohlen in den Betrugsfällen und der Abgabe einer weiteren falschen Versicherung an Eides Statt nicht nur verurteilt worden ist, sondern dass diese Urteile Rechtkraft erlangt haben.
Wir stellen fest:
Der Kassendieb Franz-Josef Ohlen, der unsere AK-Kasse seinerzeit unterschlage hatte und der eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, ist seinerzeit rechtskräftig wegen beider Straftatbestände verurteilt worden!
Jetzt ist der Kassendieb Franz-Josef Ohlen am 05.10.17 wieder einmal rechtskräftig wegen Betruges und der Abgabe einer weiteren falschen Eidesstattlichen Versicherung gegenüber anderen Geschädigten verurteilt worden!
ALLE URTEILE SIND JETZT RECHTSKRÄFTIG!
Damit ist allen Geschädigten aus unserer AK-Sicht SATISFAKTION gegeben!
Das war unser Sinnen und Trachten gegen diesen Kollegen-Dieb!
Der Fall ist nunmehr ad acta zu legen!
Dem Ohlen raten wir abschließend:
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Wer von einem toten Pferd nicht absteigt, sondern versucht es weiter zu reiten, der kommt nicht nur nicht von der Stelle, sondern leidet mit Sicherheit unter schwersten Realitätsverlusten.
Der muss vom toten Ross geholt werden, denn anders ist ihm nicht mehr zu helfen. 🙂
Basti Heyden
Hallo Basti,
der Ohlen leidet nicht nur unter schwersten Realitätsverlusten, wie Du es zum Ausdruck gebracht hast, sondern auch weiterhin unter Legasthenie. Seine Stalker-Kommentare, die wir der Justiz zuführen werden, weisen z. B. auf 3 Zeilen 7 Deutschfehler auf. Das kann der Öffentlichkeit in keiner Weise zugemutet werden.
Er ist nicht nur ein Dummschwätzer, ein Münchhausen, ein Meineidsbauer, ein Kassendieb und ein Betrüger, wie es uns gegenüber gerichtlich bestätigt worden ist auszusprechen und zu veröffentlichen, sondern auch ein Verhunzer der deutschen Sprache. 🙂
Manni Engelhardt -AK-Koordinator-