BUND hat zur Entscheidung des OVG-NRW zum Kraftwerk Lünen Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass der BUND (http://www.bund.net/) in seinem Bestreben gegen das Steinkohlekraftwerk Lünen mit weiteren juristischen Schritten vorgeht.

http://www.bund-nrw.de/typo3temp/pics/371b8287cc.jpg

(Foto aus: www.bund-nrw.de)

Der Landesverband NRW des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat gestern mitgeteilt, dass er das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG-NRW) mit Sitz in Münster mit einer Nichtzulassungsbeschwerde kontaktiert habe. Das OVG-NRW hatte im Juni des Jahres Klagen gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung des seit 2013 Strom liefernden Kohlekraftwerks abgewiesen.

Da die Revision gegen dieses Urteil verweigert worden ist, hat der BUND jetzt Nichtzulassungsbeschwerde dagegen eingereicht.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch zu einer entsprechenden Online-Berichterstattung zum Thema auf die Homepage der RUHRNACHRICHTEN:

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/weiterenachrichten/nordrheinwestfalen/Streit-um-Kraftwerk-in-Luenen-BUND-geht-in-naechste-Runde;art5192,3123604 !

Wir halten als AK jede Wette darauf, dass das OVG-NRW den Antrag auf Nichtzulassungsbeschwerde verwerfen wird! Ein Obsiegen wäre hier auch A-TYPISCH für ein „Juristisches Tollhaus“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) in der „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland)!

Wir bleiben am Thema trotzdem dran!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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