Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Urteil des 20. Senates beim Landessozialgericht NRW in Essen (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen), das unter Vorsitz des Richters Weißling-Schregel (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wei%C3%9Fling+schregel) fabriziert worden ist, wurde erwartungsgemäß vom Bundessozialgericht (BSG) durch Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde – wie kann es in der „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) auch anders sein – abgewiesen! 🙂
Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ging und geht es uns allerdings darum, alle rechtlichen Mittel, die in einem „Juristischen Tollhaus“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) möglich sind, auszuschöpfen! Dazu zählt selbstverständlich dann auch die Kontaktierung der höchsten Instanz und die Dokumentation der Fälle auf unserer Homepage mit anschließender Archivierung! Dann kann jede/jeder zu jeder Zeit nachlesen, was eigentlich mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist.
Hier posten wir noch einmakl den Link mit, der Euch nach dem Anklicken zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vom 01.09.2015 führt:
Wir werden selbstverständlich imRahmen der Fristen die Verfassungsbeschwerde prüfen, begründen und absenden. Und hier kommt der PDF-Link zum BSG-Beschluss, der nur Kopfschüttel auslösen kann:
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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