BBU-Pressemitteilungen zur Kritik an der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und zum AKW Flamanville!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute veröffentlichen wir wieder einmal Pressemitteilungen des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) im Doppelpack.

Der Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU, der Kollege Udo Buchholz, der hier unermüdlich wirkt, hat uns diese jüngst zu den Themen

„BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking!“

und

„Bundesregierung soll gegen AKW Flamanville aktiv werden!“

Zukommen lassen.

https://cdnde1.img.sputniknews.com/images/31446/10/314461024.jpg  http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content/uploads/2014/06/NFE.jpg

(Linkes Foto aus: https://de.sputniknews.com/panorama/20170209314460258-explosion-reaktor-abgeschaltet/ ! Rechtes Plakatbild aus: www.gegen-gasbohren.de)

Wir haben diese Pressemitteilungen nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitk) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

http://www.berliner-wassertisch.info/wp-content/uploads/2015/07/Bildschirmfoto-2015-07-15-um-19.06.07.png  http://www.antiatom-buendnis-niederrhein.de/wp-content/uploads/2013/09/Rede-Udo-Buchholz-BBU.jpg

(Rechtes Foto aus: www.antiatom-buendnis-niederrhein.de zeigt Udo Bucchholz in kton.)

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BBU-Pressesprecher Udo Buchholz teilt mit:

BBU-Pressemitteilung
11.02.2017

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes:
Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der
Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als
einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und
die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021.
Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im
Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barbara Hendricks und
der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten
dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking
ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten
Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen
flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren
gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf
Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an
Gasförderstandorten ungeklärt sind.“

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: „Eine
Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher
Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist,
soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die
umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch
im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der
Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach
der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie
darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder
gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine
Überprüfung vorsieht.“

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition
nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach
wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind,
die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft
sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz
erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.“

Der BBU lehnt die Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes als
umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die
Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesbergesetz, der ein ausnahmsloses
Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem
gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

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Bundesregierung soll gegen AKW Flamanville aktiv werden!

BBU-Pressemitteilung
09.02.2017

Bundesregierung soll gegen AKW Flamanville aktiv werden!

(Bonn, Paris, 09.02.2017) Nach der Explosion im französischen
Atomkraftwerk (AKW) *Flamanville fordert der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die sofortige und dauerhafte
Stilllegung des aus zwei Reaktorblöcken bestehenden Atomkraftwerkes. Am
Standort Flamanville sind zwei Reaktoren in Betrieb, ein weiterer
Reaktor wird seit 10 Jahren gebaut. Die Explosion soll keine
Radioaktivität freigesetzt haben.*

Der BBU fordert, dass sich die Bundesregierung für die Stilllegung der
beiden Reaktorblöcke in Flamanville einsetzen soll. Udo Buchholz vom
Vorstand des BBU kritisiert, dass der Betrieb der Reaktoren mit der
ständigen Produktion von Atommüll verbunden ist. Zudem können
gravierendere Störfälle nicht ausgeschlossen werden. Das
Informationsnetzwerk ContrAtom berichtete 2012 über wiederholte
Vorkommnisse im AKW Flamanville. So ist z. B. 2012 im Inneren eines
Reaktorgebäudes des AKW Flamanville sechs Stunden lang Radioaktivität
ausgetreten.
http://www.contratom.de/2012/12/01/frankreich-storfall-im-akw-flamanville/

Von der Bundesregierung verlangt der BBU zudem, dass sie endlich die
Versorgung französischer, belgischer, deutscher und anderer
Atomkraftwerke mit Nuklearbrennstoff aus den Uranfabriken in Gronau und
Lingen unterbinden soll. „Die Bundesregierung bekommt ständig Störfälle
in Atomkraftwerken mit, unternimmt aber nichts, um die Uranlieferungen
der beiden bundesdeutschen Uranfabriken zu unterbinden. Wer wirklich aus
der Atomenergie austeigen will, muss diesen Uranfabriken sofort die
Betriebsgenehmigungen entziehen“, so Udo Buchholz vom BBU-Vorstand.

Bereits jetzt weist der BBU darauf hin, dass es zum 6. Jahrestag der
Fukushima-Katastrophe am 11. März auch in Frankreich Proteste gegen die
Nutzung der Atomenergie geben wird. Es werden vom. 10. – 12. März
verschiedene Aktionen stattfinden, die gemeinsam organisiert werden.

In einem Aufruf heißt es dazu: „Im Falles eines GAU im AKW Cattenom,
Tihange, Fessenheim, Leibstadt oder in einem sonstigen AKW wird
Radioaktivität keinen Halt an den Grenzen machen. Unser Protest kennt
ebenso keine Grenzen. Deswegen ruft die Bürgerinitiative (BI). Cattenom
Non Merci mit vielen deutschen und französischen Anti Atom Initiativen
unzählige Menschen aus Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg,
Schweiz, Österreich und Frankreich dazu auf, an der Großdemo am 11.03.17
in Straßburg teil zu nehmen.“ Weitere Informationen zu den Protesten in
Frankreich im Internet unter http://www.sortirdunucleaire.org/index.php;
Facebook: https://www.facebook.com/iacattenom

Der BBU ruft zur Unterstützung der französischen Anti-Atomkraft-Aktionen
auf.

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de,telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse
lautet www.facebook.com/BBU72.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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