Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erhalten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die jüngste BBU-Pressemitteilung (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu). Diese Pressemitteilung, die uns über den BBU-Pressesprecher Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) überstellt worden ist, trägt den Titel:
„BBU legt Einwendung gegen die Reststoffbehandlungsanlage der ExxonMobil auf dem Betriebsplatz Söhlingen ein!“
(Foto zeigt Udo Buchholz)
Die komplette Pressemitteilung haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „NEUIGKEITEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=neuigkeiten) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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BBU-Pressemitteilung vom 24.10.2016
BBU legt Einwendung gegen die Reststoffbehandlungsanlage der ExxonMobil
auf dem Betriebsplatz Söhlingen ein
(Söhlingen, Hannover, Bonn, 24.10.2016) Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat fristgerecht Einspruch
gegen den Antrag der ExxonMobil Production Deutschland GmbH eingelegt.
Der Konzern will auf dem Betriebsplatz Söhlingen im niedersächsischen
Bellen eine neue Reststoffbehandlungsanlage errichten und betreiben. Der
klageberechtigte Umweltverband BBU kritisiert insbesondere die
unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), den fehlenden
Nachweis der Erfüllung der Pflichten der Störfall-Verordnung und
fehlende Angaben zu den Emissionen der Anlage. Der BBU fordert das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige
Genehmigungsbehörde auf, den geplanten Erörterungstermin abzusagen.
Sollten die Antragsunterlagen nicht grundlegend überarbeitet werden, ist
die beantragte Genehmigung bereits aus diesem Grund zu versagen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Die geplante neue Anlage ist anscheinend eine zentrale Drehscheibe für
die Anlieferung, die Behandlung und den Weitertransport von Abfällen aus
der Gewinnung und Aufbereitung von Erdgas. Der großen Umweltrelevanz
werden Qualität und Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen jedoch nicht
gerecht. So handelt es sich um eine Anlage, die der Störfall-Verordnung
unterfällt und damit im nicht bestimmungsgemäßen Betrieb in erheblichem
Maße zu Gefahren für die Menschen und die Umwelt führen kann. Obwohl das
Unfallrisiko ein zentrales Kriterium für eine UVP-Pflicht ist, hat das
LBEG im Rahmen der Vorprüfung keine UVP verlangt. Das ist schlichtweg
unverständlich. Doch dies ist nicht das einzige Defizit. Die Erfüllung
der Grundpflichten der Störfall-Verordnung ist genauso wenig dargelegt
wie Art und Ausmaß der Emissionen, die von der Anlage ausgehen. Pauschal
zu behaupten, die Anlage würde die Grenzwerte der TA Luft
unterschreiten, reicht für eine Genehmigung nicht aus. Auch beim Brand-
und Explosionsschutz gibt es erhebliche Defizite. Und beim geplanten
Umgang mit radioaktiven Stoffen, ist nicht zu erkennen, wie die
gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden können.“
Der BBU zieht daraus den folgenden Schluss: „Anscheinend hat ExxonMobil
die Vorstellung, die in immissionsschutzrechtlichen Verfahren üblichen
Anforderungen gelten nicht für sie. Angesichts des grob unvollständigen
Antrags kann das Verfahren jedoch so nicht weiter geführt werden. Als
erster Schritt muss der für den 7.12.2016 vorgesehene Erörterungstermin
abgesagt werden. Dann muss Exxon Mobil grundlegend überarbeitete
Unterlagen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss das LBEG zügig einen
Versagensbescheid erlassen.“
Die Einwendung des BBU kann heruntergeladen werden unter
http://bbu-bonn.de/Einwendungen/Einwendungen.htm
Direktlink:
http://bbu-bonn.de/Einwendungen/Einspruch-Reststoffbehandlungsanlage_Soehlingen.pdf
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Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
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