„Bananenrepublik Deutschland“: Mit der Erbschaftssteuerreform die Reichen noch reicher machen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir auf einen Artikel aus der Zeitung JUNGE WELT aufmerksam machen. Es geht in diesem Artikel über eine CAMPACT-Studie (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=campact ), die zeigt, dass die geplante Reform der Erbschaftsteuer (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08/05/13717/ ) wieder einmal unter Beweis stellt, dass wir tatsächlich in einer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland ) leben, wo die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden.

Den kompletten Online-Artikel aus der JUNGEN WELT haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Hallo guten Tag zusammen,

http://www.jungewelt.de/2016/08-12/021.php

Reiche reicher machen

Studie: Geplante Reform baut Steuerschlupflöcher und Begünstigungen für Firmenerben teils aus. 99 Prozent der entsprechenden Nachlasse würden bessergestellt

Von Susan Bonath

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Campact hat am Donnerstag vor dem Haus des Familienunternehmens in Berlin gegen die Schlupflöcher für reiche Firmenerben protestiert
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Eigentum verpflichtet? Dieser Verfassungsgrundsatz gilt in Deutschland nicht für reiche Firmenerben. Diese würden übermäßig begünstigt, hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Ende 2014 geurteilt. Die Bundesregierung müsse weitreichende Steuerbefreiungen für große Betriebsvermögen aus dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) verbannen, ordnete Karlsruhe an. Denn die Regeln begünstigten die entsprechenden Erben gegenüber solchen geringerer Vermögen und Privatgüter. Ein neues Gesetz präsentierte die große Koalition auch, allerdings anders, als die Verfassungsrichter es verlangt hatten: Sie erhöhte einige Privilegien sogar. Das geht aus einer am Donnerstag vorgestellten Studie der Organisation Campact hervor.

Die Autoren Birger Scholz, Volks- und Verwaltungswirt an der Freien Universität (FU) Berlin, und Achim Truger, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, prüften für Campact neun Fallbeispiele nach jetzigem Recht und nach dem reformierten Gesetz, das der Bundesrat jüngst wegen Bedenken in den Vermittlungsausschuss zurücküberwiesen hatte. In fünf Fällen davon würde die Steuerbelastung für Unternehmenserben nach der geplanten Novelle geringer ausfallen als derzeit. Bei einem weiteren Beispiel bleibe es bei einer kompletten Steuerbefreiung von betrieblichem Vermögen. Nur in zwei Konstellationen müssten die Erben geringfügig mehr als bisher an den Fiskus zahlen.

Laut Berechnungen der Autoren würde etwa der Erbe einer Firma im Wert von rund 214 Millionen Euro nach der Neufassung nicht mehr wie bisher 9,6 Millionen, sondern nur noch 2,8 Millionen Euro Steuern zahlen, »wenn er die Lücken geschickt nutzt und leicht zu erfüllende Kriterien beachtet werden«. Auch sei es unter Beachtung geringer Auflagen weiterhin möglich, ein Betriebsvermögen von 600 Millionen Euro an drei Kinder völlig steuerfrei zu übertragen.

Die Autoren bemängeln, dass das neue Gesetz vorsehe, Verschonungen von 85 oder 100 Prozent erst ab einem Kapitalvermögen von 26 Millionen Euro langsam abzubauen. 99 Prozent der Erbschaften und Schenkungen lägen darunter, heißt es. Diese würden dann bessergestellt. So würde etwa die Steuerlast für einen 18-Millionen-Betrieb von bisher 2,4 auf 0,5 Prozent sinken. Außerdem führe die angestrebte Änderung nur dann zu geringfügig höheren Steuern, wenn das Verwaltungsvermögen, also alles, was für den reinen Betrieb einer Firma nicht notwendig ist, sehr hoch sei. Ein extra für solche Fälle eingebauter Freibetrag senke zudem die Steuerbeträge wieder.

Außerdem habe die Bundesregierung den sogenannten Kapitalisierungsfaktor abgesenkt und einen höheren Wertabschlag für Familienunternehmen eingeführt. So könnten etwa Erben eines Betriebsvermögens von 100 Millionen bei gleichzeitig vorhandenem Privatvermögen in gleicher Höhe ihre Steuerlast von bisher 3,79 Millionen auf 3,36 Millionen Euro senken, heißt es.

Als neues Privileg für Firmenerben führen die Autoren die sogenannte Investitionsklausel an. Das ist ein Freibetrag für geltend gemachte zukünftige Investitionen. Ihr Rechenbeispiel zeigt, dass Erben eines Unternehmens im Wert von 2,14 Millionen Euro nur noch rund 18.000 statt wie bisher gut 53.000 Euro abführen müssten. Die Reform mache darüber hinaus zahlreiche Tricks möglich: So sinke die Steuerlast, wenn Betriebs- und Privatvermögen getrennt vererbt würden. Auch könnten Eltern große Betriebe an minderjährige Kinder verschenken. Dies sei in den vergangenen Jahren vielfach praktiziert worden. Dann laufe eine Bedürfnisprüfung, ob eine Erbschaftssteuer aus Privatvermögen getilgt werden könne, ins Leere, da Kinder grundsätzlich kein Vermögen besitzen.

»Somit hat das neue Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandeten Privilegien für Firmenerben nicht behoben«, konstatieren die Autoren. Sie hätten »erhebliche Zweifel, ob das vom Bundestag verabschiedete Gesetz verfassungskonform ist«. In einer Erklärung fordert Campact nun den Vermittlungsausschuss auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten.

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