BAHNBRECHENDE ENTSCHEIDUNG DES BUNDESSOZIALGEICHTES (BSG) Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen!!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das BSG hat in einer bahnbrechenden Entscheidung festgestellt, dass Menschen die zu rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs EEJ), die gegen die Zusätzlichkeit verstoßen, herangezogen wurden, einen Anspruch auf Wertersatz aus der Differenz Sozialleistung, Sozialversicherung und Mehraufwandentschädigung zum Tariflohn haben. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs vom 12.08.2010 verstoßen mehr als die Hälfte aller EEJ gegen das Zusätzlichkeitskriterium.
(siehe dazu:
http://www.fr-online.de/politik/bundesrechnungshof-bestaetigt-kritik-an-ein-euro-jobs/-/1472596/4835026/-/index.html),

Bericht des BRH:
http://www.lag-arbeit-hessen.net/fileadmin/user_upload/BRH_Pruefbericht_AGH_2010_1110.pdf

Es ist aus der Veröffentlichung des BSG noch nicht ersichtlich wie nun der Wertersatz geltend zu machen ist. Klar ist er muss sich gegen das Jobcenter richten und es besteht mind. eine dreijährige Rückwirkungsfrist (§ 195 BGB) oder aber eine vierjährige (§ 45 SGB I). Wie das Wertersatzverfahren genau aussehen kann ist ohne Urteilsbegründung noch nicht klar. Die Zeit bis dahin kann allerdings schon genutzt werden an der Glaubhaftmachung dahingehender Ansprüche zu arbeiten. Also welche Tätigkeit wurde durchgeführt, warum verstößt sie gegen die Zusätzlichkeit, wie kann die jeweilige Behauptung bewiesen werden ….

Link zum Terminsbericht des  BSG
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11954

Diese Entscheidung begrüßen wir als AK ausdrücklich sehr in die richtige Richtung! Über die unterstützende Beweisführung werden wir zur gegebenen Zeit weiter berichten.

Für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

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