Liebe Kolleginnen und Kollegen, Stonerinnen und Stoner, liebe Mitstreiter/Innen gegen das totale
GRÜN/ROTE – RAUCHVERBOT in NRW,
zum Thema „RAUCHVERBOT“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=rauchverbot) und speziell unserem Beitrag vom 07. Januar 2017 unter dem Titel „Die Landtagswahlen in NRW nahen heran! Da hilft auch kein Schönreden des Rauchverbots! Diese Landesregierung in NRW kommt weg! (http://www.stones-club-aachen.de/2017/01/07/die-landtagswahlen-in-nrw-nahen-heran-da-hilft-auch-kein-schoenreden-des-rauchverbotes-diese-landesregierung-in-nrw-kommt-weg/) hat der Stones-Club-Präsidiumsbeisitzer, der liebe Werner Gorressen (http://www.stones-club-aachen.de/?s=werner+gorressen), der selbst Nichtraucher ist, einen Kommentar verfasst.
Diesen Kommentar haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme direkt auf unsere Homepage und in die Kategorie „RAUCHVERBOT“ (http://www.stones-club-aachen.de/category/rauchverbot/) gepostet.
Manni Engelhardt -Stones-Club-Manager-
(Das der AZ Foto zeigt dem Massenprotest hier in Aachen gegen das Rauchverbot!)
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Hallo Manni,
ich empfinde es als eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, wie die Bürger hier in NRW eines der strengsten Nichtraucherschutzgesetzen in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt sind.
In Berlin, Brandenburg, Bremen Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg darf in Einraumkneipen bis 75 m2 geraucht werden. In Hamburg können Einraumkneipen, die keine Speisen anbieten und zu denen nur Erwachsene Zutritt haben, zu Raucherkneipen erklärt werden.
In Hessen sind abgetrennte Raucherräume in Gaststätten und Diskotheken erlaubt. Auch in Festzelten und Spielbanken ist rauchen erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern darf ebenfalls in Einraumkneipen geraucht werden. In größeren Gaststätten darf es dort auch abgetrennte Raucherräume geben.
In Niedersachsen dürfen sich Einraumkneipen als Raucherkneipen anmelden, wenn sie keine Speisen servieren und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.
In größeren Betrieben sowie Diskotheken darf es vollständig umschlossene Raucherräume geben. In Sachsen darf in Einraumgaststätten, Spielhallen und Diskotheken geraucht werden, falls Minderjährige keinen Zutritt und die
Raucherräume keine Tanzfläche haben.
In Lokalen mit mehreren Räumen kann es abgetrennte Raucherräume geben. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern gelten die strengsten “ NischG“ Deutschlands. In Gaststätten, Kneipen und Diskotheken darf nicht geraucht werden. Ausnahmen sind nur für geschlossene Gesellschaften mit Gästeliste möglich.
Wie man sieht, wurden hier willkürlich Gesetze verabschiedet, die nicht genug durchdacht und teilweise nur bestimmten Bürgern des Landes gerecht werden.
Ich als „Nichtraucher“ unterstütze die Belange der rauchenden Bevölkerung und bin auch dafür auf die Straße gegangen. Leider hat sich der Großteil der Bevölkerung wahrscheinlich keine großen Gedanken darüber gemacht und alles so hingenommen, wie einige „Bürgernahe Politiker/Innen“die Sache geregelt haben.Gegenseitige Toleranz und Entgegenkommen wären hier sicher besser angebracht gewesen.
Mit der Hoffnung darauf, dass sich der Gesetzgeber in NRW nach den Landtagswahlen in NRW (Mai 2017) eines Besseren
besinnt und die Regelung, die vor dem 1. Mai 2013 galt, wieder herstellt, verbleibe ich mit solidarischen Grüßen
Werner Gorressen
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