Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unlängst haben wir unsere Resolution zur Zusatzversorgung beschlossen und veröffentlicht (http://ak-gewerkschafter.com/2011/09/14/resolution-zum-atv-zusatzversorgung-fr-den-d/) , die sich auf die angestrebten Klagen der Rechtsanwaltskanzlei Heckert & Kollegen (www.startgutschrift.de) und (www.rae-heckert.de) stützte. Dies geschah im Rahmen unserer Recherchen und Berichterstattungen zum Gesamtkomplex der Zusatzversorgung und der diesbezüglich unbefriedigenden Tarifabschlüsse (http://ak-gewerkschafter.com/2011/08/13/ver-di-hat-den-zusatzversorgungstarifvertrag-abgeschlossen/) !
Nunmehr kann die Kanzlei Heckert & Kollegen einen ersten –wie wir meinen- guten Erfolg vermelden. Dieser Erfolg betrifft die Anerkennung der Mutterschutzzeiten, die nunmehr durch das Amtsgericht Karlsruhe in Bezug auf die Erzwingung der Durch- und Umsetzung des Verfassungsgerichts-Beschlusses, der am bereits am 28. April 2011, gefasst worden ist, beschlossen wurde. Nähere Informationen sind in der nachstehenden Mitteilung der Anwaltskanzlei Heckert & Kollegen enthalten, die wir zu Eurer gefälligen Information ungekürzt auf unsere Webseite gepostet haben.
Festzustellen bleibt, dass sich bis dato weder der DGB, noch die betroffenen Einzelgewerkschaften Ver.di, GEW und GdP auf unsere Resolution hin gemeldet haben. Die Gewerkschaft Ver.di hat uns lediglich eine Eingangsbestätigung unserer Resolution zukommen lassen. Das lässt aus unserer Sicht tief blicken!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Anerkennung von Mutterschutzzeiten: Erste Klagen erfolgreich
Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.
Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. April 2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.
Nachdem die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie andere Zusatzversorgungskassen diesen eindeutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts trotz Abmahnung nicht umgesetzt haben und bislang keine Neuberechnung der Versorgungspunkte de betroffenen Versicherungsverhältnisse vorgenommen haben, hatten wir mehrere Pilotklagen erhoben. Das Amtsgericht Karlsruhe hat diese Klagen nun zugesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Klohe, Evelyn Wettstein, Joachim Städter
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe
Tel. 0721 / 91 36 70
Fax 0721 / 91 36 7- 10
Mail vh@rae-heckert.de
Web www.startgutschrift.de www.rae-heckert.de
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