AKTUELLES vom SCHLECKER-Prozess: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) verfolgen wir seit Jahren die Entwicklung um SCHLECKER, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der von uns eigens dazu eingerichteten Kategorie „SCHLECKER“ aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/category/schlecker/ !

Ein gesundes Maß an Skepsis hatten wir von Anfang in dieser Angelegenheit für angebracht gehalten.

Und die Entwicklung in dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht scheint uns wieder einmal Recht zu geben.

Der Vorsitzende Richter machte laut Medien gestern deutlich, dass der Vorwurf zur Beihilfe zum Bankrott gegen die Ehefrau des Anton Schlecker nicht zu halten sei.

Christa Schlecker

                              https://www.welt.de/img/wirtschaft/mobile162612686/2752500857-ci102l-w1024/Schlecker-Prozess.jpg

(Foto von dpa aus https://www.welt.de/wirtschaft/article162609161/Die-Schlecker-Familie-auf-der-Anklagebank.html)

soll nach dem juristischen Prinzip IN DUBIO PRO REO freigesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft hat dies zwar zunächst abgelehnt, wird aber nach diesseitigem Dafürhalten nichts dagegen unternehmen, darauf halten wir jede Wette!

Der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott bezog sich auf eine Zahlung von 60000 Euro, die Christa Schlecker am 1 Juni 2012 für eine neue Beratertätigkeit erhielt.

Zu diesem Zeitpunkt lief bereits das Insolvenzverfahren beim SCHLECKER-Konzern seit gut 5 Monaten!

Der Vorsitzende Richter räumte zwar ein, dass das Beraterhonorar für die zweimonatige Tätigkeit sehr hoch gewesen sei und stellte die Frage, ob das die Leistung wert gewesen sei? Aber gab dann vor, dass eine Antwort darauf schwierig sei!

Wir sagen als AK ganz deutlich: Zigtausende Kolleginnen und Kollegen wurden arbeitslos und spüren bis heute zu die negativen Auswirkungen, die ihr Arbeitgeber SCHLECKER zu verantworten hat!

Mehr zur Sache könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen, der Euch einen Online-Artikel zum Thema aus dem HANDELSBLATT aufblättert:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/drogeriemarkt-pleite-verfahren-gegen-christa-schlecker-koennte-eingestellt-werden/19837672.html

Und wieder lässt ein „JURISTISCHES TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) in einer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) grüßen!

Eine Bäckereifachverkäuferin verlor für wenige Cent, die sie vorgeblich unterschlagen haben soll, ihren Arbeitsplatz und somit ihre Existenz!

In Deutschland scheint also tatsächlich zu gelten:

DIE KLEINEN HÄNGT MAN, DIE GROSSEN LÄSST MAN LAUFEN!

Wir bleiben am Thema dran und werden Euch in den kommenden Tagen die Namen der Richter nennen, die an diesem Verfahren mitwirken!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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