Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Herr Dr. Friedmar Fischer
(http://ak-gewerkschafter.com/?S=friedmar+fischer) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zur freien Verwendung in Sachen VBL-Zusatzrente (http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/)
eine PDF zukommen lassen.
Diese beinhaltet „Geldtipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (AKAD), Mannheim, die überraschend eine Schnellkommentierung, die in der PDF enthalten ist mit der zugehörigen URL am Schluss derselben (PDF Files) und eines aktuellen Urteils (6 O 418/13) des Landgerichts Karlsruhe veröffentlicht hat.
Man hat wohl Bezug genommen auf die anonymisierte Veröffentlichung des o.a.
Urteils auf der Homepagewww.startgutschriften-arge.de
http://www.startgutschriften-arge.de/8/LG_KA_6_O_418_13.pdf
Dort ging es um die Ablehnung eines „Härtefalls“ eines rentenfernen Versicherten der VBL des Geburtsjahrgangs 1947, der inzwischen in Rente gegangen ist.
Sehr gerne haben wir diese Aktualität zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet. Herrn Dr. Fischer sagen wir an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für sein Mühe.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-