Aktuelle Mitteilung des Herrn Werner Schell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine weitere Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) erreicht.

In dieser Mitteilung weist Herr Schell in seiner Eigenschaft als Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERKS auf das am 18. Januar 2017 getroffene Urteil des Landgerichts München („Lebensverlängerung war Behandlungsfehler“) hin und kündigt ausserdem den kommenden NEUSSER PFLEGETREFF an.

Wir haben seine Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Bilder/Logo_ProPflege.PNG

 

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Lebensverlängerung war Behandlungsfehler – mit Urteil des Landgerichts München vom 18.01.2017 erstmals bestätigt! Die Kanzlei Putz – Sessel – Steldinger sieht in der Entscheidung einen neuen Meilenstein im Medizinrecht. Über die Entscheidung wird auch beim nächsten Vortrag in der Volkshochschule Neuss am 23.01.2017 informiert.

Näheres > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21949

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Ankündigung / Einladung

26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)“.

Näheres stets aktuell unter folgender Adresse:

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21887

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