Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) befassen wir uns sehr häufig auch mit internationalen Arbeitsrechtsthemen. Besonders bei Fluggesellschaften ist hier ein genaues Hingucken geboten. Am 01. Juli 2015 veröffentlichte die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit e.V. (VC) eine Online-Pressemitteilung, die sich mit zwei Gerichtsurteilen befasst, die RYANAIR bekommen hat.
Das erste Urteil bestätigt das Streikrecht der dänischen Mitarbeiter/Innen von RYANAIR und das zweite Urteil beinhaltet die Zahlung von 3,198 Millionen Euro, die RYANAIR an Sozialversicherungssumme an den italienschien Staat nachzahlen muss!
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur Online-Presse-Mitteilung der VC zu diesen Themen auf deren Homepage:
So kann es gehen, wenn man als Kapitalgesellschaft nur Euro- und Dollarzeichen in den Augen hat und deswegen glaubt, dass das ILO-Abkommen für den eigenen Laden nicht gilt!
Da sagen wir als AK nur darauf: „Aus die Maus!“
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-