Duisburgs Sparvorschläge provozieren den „HARTZ IV – KOLLAPS“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jüngst berichteten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über die „Sparvorschläge“ der Stadt Duisburg, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link auf- und in das Gedächtnis zurückrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/10/12/zum-thema-hartz-iv-drohen-sozialpolitisch-in-duisburg-katastrophale-zustaende/ !

Weitere Informationen zur Hartz IV – Problematik könnt Ihr durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen.

http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iV/ !

Nunmehr hat uns der Kollege Detlef Hertz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=detlef+hertz) die aktuellste Information zum Thema zugemailt, die wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Kollege Detlef Hertz teilt mit:

Größter „Sparvorschlag“ (Streichungsandrohung!) der Stadt Duisburg bei den Unterkunft-Kosten von Hartz IV – Betroffenen: sozialer Sprengstoff in Form von zunehmenden Zwangsumzügen, Stromsperren, Obdachlosigkeit und Heimeinweisungen (?)

1.

Die „Sparvorschläge“ (Streichungsandrohungen!) der Duisburger Stadtverwaltung haben bereits medial hohe Wellen geschlagen. Doch ausgerechnet um den größten Posten schlagen die Medien bisher eher einen Bogen: dabei könnten die in der Maßnahme 4-500060 („Senkung des bisher geplanten Aufwandes für die Kosten der Unterkunft“) für echten sozialen Sprengstoff in der Stadt sorgen.

Jährlich zwischen 4,5 Mio. € (HSP-Ziel 2015) und 7,2 Mio. € (HSP-Ziel 2021) sollen ausgerechnet bei denen „eingespart“ (gestrichen!) werden, die am Rande oder schon unterhalb des Existenzminimums leben: nämlich bei den Unterkunft-Kosten für Bezieher von ALG II („Hartz 4“) und Grundsicherung. Das betrifft in Duisburg immerhin ca. 68.000 Menschen, darunter auch viele Teilzeit-) berufstätige „Aufstocker“, deren Lohn zum Leben nicht reicht. Schon in der Vergangenheit hatte die Stadt Duisburg regelmäßig zu geringe Unterkunft-Kkosten anerkannt. Für die Betroffenen hieß das entweder Zwangsumzug in eine kleinere Wohnung oder die Differenz aus dem kargen Regelsatz selbst bezahlen. Dadurch blieb zum Überleben z.B. für einen Alleinstehenden 391€ abzüglich (steigender) Stromkosten abzüglich der (aus Sicht des Jobcenters) „zu hohen“ Mietdifferenz und evt. abzüglich weiterer Darlehenstilgungen (z.B. infolge der Übernahme einer Mietkaution). Von weiteren Abzügen infolge der in Duisburg besonders stark verhängten menschenverachtenden Sanktionen gegen Betroffene (z.B. wegen „mangelnder Mitwirkung“) ganz zu schweigen! Dadurch war für viele Betroffene 200€ bis 250€ monatlich zum Überleben keine Seltenheit. Die Streitigkeiten darüber gingen durch alle Instanzen (bis zum Bundessozialgericht) mit der Aufforderung an die Stadt Duisburg, endlich ein schlüssiges Konzept zu erstellen, das den tatsächlichen Unterkunft-Kosten nahekommt. Dies ist inzwischen geschehen, wodurch die Unterkunft-Kosten jetzt etwas höher liegen als in der Vergangenheit, wobei rechtlich immer noch umstritten ist, ob dieses Konzept ausreicht oder nicht noch höhere Unterkunft-Kosten bewilligt werden müssen.

Der jetzige „Sparvorschlag“ (Streichungsandrohung!) der Stadtverwaltung geht freilich in die entgegengesetzte Richtung. Sollten diese jährlich 4,5 Mio. € bis 7,2 Mio. € nicht auf andere Kostenträger überwälzt, sondern bei den Betroffenen gestrichen werden, handelt es sich um die Aufforderung an das Duisburger Jobcenter zum Rechtsbruch. Dabei müsste man dann ganz ungeniert auf die Notsituation der Betroffenen spekulieren, um diese Streichungen durchzusetzen. Das Problem für die Betroffenen ist nämlich, daß ihre berechtigten Widersprüche und Klagen gegen das Jobcenter rechtlich keine aufschiebende Wirkung haben. Wenn sie also nach monatelangen oder jahrelangen Verfahren (die Sozialgerichte sind jetzt schon überlastet!) im Nachhinein Recht bekommen, dürfen sie zwar auf eine Nachzahlung des Jobcenters hoffen (selbst die muß man teilweise per Zwangsvollstreckung durchsetzen!), aber in der ganzen Zwischenzeit sitzen die Betroffenen auf dem Trockenen und könnten dann ihre aktuelle Miete nicht mehr bezahlen. Hinzu kommt ja auch noch, daß eine auf Bundesebene geplante „Verwaltungsvereinfachung“ die Rechte Betroffener auf rückwirkende Nachzahlungen stark einschränken soll. Die Anzahl an Zwangsumzügen, Stromsperren oder sogar Obdachlosigkeit und Heimeinweisungen droht dann also zu steigen, obwohl die Jobcenter-Bescheide dann in noch größerer Anzahl als jetzt (über die Hälfte der Klagen sind erfolgreich!) rechtswidrig sind.

2

Die entscheidende Frage bei der Durchsetzung dieser Streichungen lautet also: können Stadtverwaltung und Jobcenter diese „Einsparungen“ (Streichungen!) auf andere Kostenträger überwälzen? Darüber wird heftig gestritten. Das hängt im Wesentlichen von 3 Faktoren ab:

 Die Höhe der Zuweisungen des Bundes an die Stadt Duisburg für diese Unterkunft-Kosten

 Die Entwicklung der Mietpreise

 Die Anzahl der betroffener ALG II-Bezieher

Fakt ist, dass alle 3 Variablen nicht exakt prognostiziert werden können. Zwar steigen z.B. die Zuweisungen des Bundes für ganz Deutschland von 3,9 Mrd. € (2014) auf 4,6 Mrd. € (2015). Sie stehen aber in keinem direkten Zusammenhang zu den Unterkunft-Kosten in Duisburg. Denn einerseits müssen diese Bundeszuweisungen mühsam durch alle Instanzen bis auf die Kommunen herunter gebrochen werden und andererseits steht in der „Sparmaßnahme“ (Streichungsandrohung!) ausdrücklich, dass das Jobcenter „per Zielvorgabe“ (vom Duisburger Stadtrat an das Jobcenter) „verpflichtet werden soll, die KdU-Werte in den nächsten Jahren auf die KdU-Planwerte von 150 Mio. € (2015) bis 158 Mio. € (2018) zu begrenzen.“ Die Entwicklung der Mietpreise und erst recht die Anzahl betroffener ALG II-Bezieher sind ohnehin nicht exakt zu prognostizieren. Die Zustimmung zu einer solchen „Zielvereinbarung“ würde also das Jobcenter dazu auffordern, bei den Unterkunft-Kosten der Betroffenen brutal zu streichen, wenn sich die 3 oben genannten Variablen in eine negative Richtung entwickeln. Das wäre ein Modellfall für Zustände weit unterhalb des sowieso schon kargen Hartz4-Niveaus!

Das Zynische daran ist, dass man sich diese Finanzakrobatik sparen könnte, wenn ein gerechtes Steuersystem die derzeitige Umverteilung von unten nach oben (1% der Bevölkerung besitzt ca. 25% des deutschen Privatvermögens) endlich beenden würde. Alleine die Erhebung einer bundesweiten Vermögenssteuer (von einer Wiederanhebung der Spitzensteuersätze der Einkommensteuer ganz zu schweigen!) würde auf Duisburg herunter gebrochen etwa das 20 fache des derzeit diskutierten Duisburger „Sparpakets“ (Streichungsandrohung!) in die Stadtkasse spülen. Insofern ist es heuchlerisch, dass die Duisburger Unternehmerin Grillo Unterschriften gegen die drohende Schließung der Kultureinrichtung „Säule“ sammelt, aber sich wie auch die jetzige Bundesregierung gegen eine gerechtere Steuerpolitik stellt.

In einer Stadt, in der rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien wahlpolitisch erfolgreich gegen den Zuzug von Flüchtlingen kämpfen, ist von „einheimischen“ Betroffenen im Falle von zunehmenden Zwangsumzügen, Stromsperren usw. keine „Willkommenskultur“ zu erwarten. Für die Stadtverwaltung ist es scheinbar der Weg des geringsten Widerstands, die Armen gegeneinander auszuspielen. Wie werden sich Sozialausschuss und Stadtrat dazu positionieren? Die LINKE wird wohl dagegen stimmen. Aber das reicht natürlich nicht. Entscheidend wird es vor allem auf die SPD ankommen. Wie stehen die Gewerkschaften zu den ca. 68.000 Duisburger Betroffenen und wie groß ist deren Einfluss auf die SPD? Werden die Betroffenen auf dem Altar einer großen Rathaus-Koalition geopfert? Duisburg würde dann für sie ein noch brutaleres Pflaster als es jetzt schon teilweise der Fall ist.

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