Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mehrfach haben wir über „juristischen Trauerspiel“ um Gustl Mollath berichtet, der letztendlich über seine Verfassungsbeschwerde einen großen Erfolg über die Justiz erzielte, wie Ihr es durch den Kick auf den nachstehenden Link noch einmal in der Gänze aufrufen könnt:
http://ak-gewerkschafter.com/?s=gustl+mollath !
Wie jüngst der „Augsburger Allgemeinen“ zu entnehmen ist, will das Landgericht Regensburg wegen des Wiederaufnahmeverfahrens Mollaths Schuldfähigkeit erneut überprüfen. Gustl Mollath lehnt dies mit Fug und Recht ab. Er war ja jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Soll sich jetzt hier ein Justizskandal wiederholen? Hier stellt sich jetzt wirklich für jeden normaldenkenden Menschen die Frage, worin die Notwendigkeit einer erneuten stationären Unterbringung begründet sein soll.
Wir stehen als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) in dieser Angelegenheit weiter „Gewehr bei Fuß“, was bedeutet, dass wir an der Sache dran bleiben und fortlaufend berichten werden. Der nachstehende Link, den wir hier mit gepostet haben, führt Euch nach dem Anklicken auf den entsprechenden Online-Artikel aus der „Augsburger Allgemeine“ zu dieser aktuellen Entwicklung in der Sache.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-