Personalratsaffäre Städteregion: Auch die Beschwerde über Staatsanwaltschaft wird ausgehen wie das HORNBERGER SCHIESSEN! Die BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND lässt grüßen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
über die Personalräteskandale im Bereich der Stadt Aachen, der Handwerkskammer und der Städteregion haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis ausführlich berichtet, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.
 
 
 
 
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Heute kann man das Folgende den Aachener Zeitungen entnehmen.
 
 
 

Titelseite              MITTWOCH, 26. AUGUST 2020

 

Personalratsaffäre: Beschwerde über Staatsanwaltschaft

 
AACHEN Die Akte Etschenberg ist wieder offen: Gegen die Entscheidung der Aachener Staatsanwaltschaft, in der Personalratsaffäre die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen Ex-Städteregionsrat Etschenberg (CDU) einzustellen, sind zwei Beschwerden bei der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Köln eingegangen. Nun wird der Fall noch einmal geprüft.Derweil lässt der amtierende Städteregionsrat Tim Grüttemeier (CDU) ebenfalls prüfen: Ein externer Fachanwalt soll klären, ob in der Sache nicht doch dienstrechtliche Verfahren eingeleitet werden müssenn. (stm/os)
 
 
 

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Unsere Meinung: Das ist optische Schaumschlägerei, denn jetzt schon steht nach unserer Meinung und Erfahrung fest, dass die Generalstaatsanwaltschft folgende schablonierte Mitteilung machen wird:

„…Ihr Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück. Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 172 StPO binnen eines Monats nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Über diesen Antrag hat das Oberlandesgericht in 50670 Köln, Reichenspergerplatz 1, zu entscheiden. DerAntrag auf gerichtliche Ebtscheidung muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet oder in einer in § 32a StPO beschriebenen Art und Weise gefasst sein sowie Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen. Der ntrag ist beim Oberlandgericht Köln einzureichen. Die bezeichnete Frist ist nur gewahrt, wenn der ntrg innerhalb dieser Frist bei dem angeführten Gericht eingeht…“

In dieser Sache wird die „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) und deren „JURISTISCHES TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) mit Sicherheit die Sache auch wieder ausgehen lassen, wie das HORNBERGER SCHIESSEN!

Darauf nehmen wir jede Wette an!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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