Udo Buchholz informiert für den BBU: Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden die Behörden geradezu gesetzlich ermutigt, Erörterungstermine in eine völ­lig wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder – je nach Gesetz – ganz entfallen zu lassen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Pressemitteilung des BBU über Kolllegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu), dem Vorstandsmitglied und Pressesprecher erhalten.
 
Darin kritisiert der BBU das Planungssicherstellungsgesetz der Bundesregierung und fordert, die Genehmigungsverfahren aussetzen statt Beteiligungsrechte aushöhlen!
 
Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 

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Udo Buchholz informiert für den BBU:

BBU-Pressemitteilung, 29.04.2020

BBU kritisiert Planungssicherstellungsgesetz der Bundesregierung –
Genehmigungsverfahren aussetzen statt Beteiligungsrechte aushöhlen

(Bonn, Berlin, 29.04.2020) Auf deutliche Kritik des Bundesverbandes
Bürgerinitiati­ven Umweltschutz e.V. (BBU) ist der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz gestoßen. Vor dem
Hintergrund der Corona-Krise werden die Behörden geradezu gesetzlich
ermutigt, Erörterungstermine in eine völ­lig wirkungslose
Online-Konsultation umzuwandeln oder – je nach Gesetz – ganz entfallen
zu lassen. Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts,
beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das
Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das
Atomgesetz. Das Planungssicherstellungsgesetz soll bis zum 31. März 2021
gelten. Es soll am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Der
BBU kritisiert, dass so im Wind­schatten der Corona-Krise umstrittene
Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass die Öffentlichkeit und
die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können. Der Umweltverband
fordert stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein
Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020
auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über
zukünftige Schritte zu ent­scheiden. Dies hat der BBU im Rahmen der
Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundes-Umweltministerium mitgeteilt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Sicherlich ist es geboten, Maßnahmen zur Bewältigung der
COVID-19-Pandemie schnell zu ergreifen. Aber die Bundesregierung will
die falschen Maßnahmen ergreifen. So soll es im Ermessen der Behörde
liegen, ob eine Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet statt
einer Auslegung erfolgt. Zur Vermeidung von Kontakten hätte die
Veröffentlichung im Internet stattdessen zusätzlich zur Auslegung, wenn
sie erfolgt, verpflichtend festgelegt werden müssen. Und statt
Genehmigungsverfahren auszusetzen, setzt die Bundesregierung unnötig
zentrale Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und der Umweltverbände
aus. So stellt der Erörterungstermin das Herzstück umweltrechtlicher
Verfahren dar. Nur im direkten Dialog zwischen Einwendern,
Antragstellern und Behörden können wirksam Mängel eines Projekts
aufgezeigt werden. Stattdessen sollen die Betroffenen faktisch zu
Statisten werden. Die vorgesehene neue gesetzliche Bestimmung geht zu
Lasten der Umwelt und des Schutzes der menschlichen Gesundheit.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Ein Aussetzen bis zum 30.9.2020 ist
Behörden und Betreibern zuzumuten. So können in dieser Zeit Verfahren
behandelt werden, für die auch bisher kein Erörterungstermin vorgesehen
oder möglich ist. Und es würde den Behörden ermöglichen, sich in der
Corona-Krise vorrangig um Aspekte des Arbeitsschutzes in den Betrieben
zu kümmern. Zudem ist ein Aussetzen von weniger als fünf Monaten als
eine Verzögerung anzusehen, die in Genehmigungsverfahren durchaus üblich
ist.“

Die Stellungnahme des BBU ist abrufbar unter

https://bbu-online.de.

Direktlink:

https://bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU-Planungssicherstellungsgesetz.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet http://www.facebook.com/BBU72
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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