Kollege I. Giesen teilt mit: „SCHULE WILL ABSCHIEBUNG VERHINDERN!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns über den Kollegen I. Giesen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=i.+giesen) eine Mitteilung des Vereins für politische Flüchtlinge erreicht.
 
Dieser Beitrag ist tituliert mit „SCHULE WILL ABSCHIEBUNG VERHINDERN!“
 
Wir haben den beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 

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Kollege I. Giesen teilt mit:

Schule will Abschiebung verhindern

„Aus pädagogischer Sicht nicht tragbar“
Münster-Roxel. Sie sind zwar erst seit September 2018 in Deutschland, doch sie sollen sich in Roxel bereits gut eingelebt haben: Die Schulpflegschaft der Roxeler Marienschule wil verhindern, dass eine fünfköpfige iranische Familie nach Spanien rückgeführt wird. man mache sich große Sorgen, heißt es.
In einer Pressemitteilung weist die Schulpflegschaft darauf hin, dass die drei Kinder der Flüchtlingsfamilie zwei Mädchen und ein Junge-innerhalb kürzester Zeit die deutsche Sprache gelernt hätten, stets pünktlich zur Schule kämen, dort beliebt und gut integriert seien. Eines der Mädchen spiele Fußball, ihr Bruder besucht einen Schwimmkurs und wolle demnächst auf die Realschule wechseln. Die Flüchtlingsfamiie, sei im September nach dreitägigen Aufenthalt in Spanien, nach Deutschland eingereist. Hier drohe ihr nun die Abschiebung nach Spanien, wo ihr Asylantrag geprüft werden solle. „Ein erneutes Herausreißen der Kinder aus ihrem gerade neu gewonnenen Umfeld ist nach Überzeugung der Schule aus pädagogischer Sicht nicht tragbar“, heißt es in der Mitteilung der Schulpflegschaft.  Den Eltern der Marienschule gehe das Schicksal der Familie sehr nahe, zumal eines der Mädchen, bis heute an den Nachwirkungen einer 2016 diagnostizierten Nierenerkrankung leide. Spanien sei nach fester Überzeugung der Schulpflegschaft für die Familie eine „unvorstellbare Perspektive“ ,da Flüchtlinge
dort keinen verlässlichen Zugang zum Gesundheitswesen hätten. Dem wird seitens der Stadt Münster allerdings widersprochen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe festgestellt, dass auch in Spanien eine gegebenenfalls notwendige medizinische Behandlung sichergestellt und der angeführte Gesundheitszustand keinerlei Hindernis für eine Abschiebung nach Spanien darstelle, heißt es in einer  städtischen Stellungnahme. Die erfolgreichen Schulbesuche der Kinder seien erfreulich und müssen ausdrücklich gelobt werden. Sie lieferten jedoch keinen hinreichenden Grund dafür, dass die Stadt sich über den Rückführungsbescheit des Bundesamtes hinwegsetzen könne. Diese habe der Familie beschieden, „das sie sich innerhalb der EU nicht das Land aussuchen kann, in dem sie gegebenenfalls Schutz vor Verfolgung bekommt und sie deshalb zurück nach Spanien muss“. Diese Entscheidung des Bundesamtes sei gerichtlich bestätigt worden.
 
Aus der Wn 6.Juni 2019

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