Auch die Gewerkschaft Ver.di lehnt die Öffnung der Wasser-Rahmenrichtlinie ab!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) pressiert uns das Thema „WASSER“ beständig, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wasser !

WASSER IST UND BLEIBT FÜR UNS MENSCHENRECHT!

Mit großer Genugtuung haben wir jetzt zur Kenntnis genommen, dass auch die Gewerkschaft Ver.di eine Öffnung der Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) ablehnt.

Wir haben die Online-Mitteilung der Gewerkschaft Ver.di zum hema nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Wenn Ihr sie direkt auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen wollt, dann klickt bitte den nachstehenden Link an.

> https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++6d26a3e0-43fa-11e9-b575-525400b665de !

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

*********************************************************

Ähnliches Foto

ver.di lehnt Öffnung der Wasser-Rahmenrichtlinie ab

11.03.2019

Vor dem Hintergrund eines „Fitnesschecks“ der Europäischen Kommission zur Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) befürchtet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass sich insbesondere die Agrarindustrie für die Absenkung von Schutzstandards einsetzt und diese durchsetzt.

„Im Interesse des Menschenrechts auf Wasser, des öffentlichen Gutes Wasser und der öffentlichen Daseinsvorsorge lehnt ver.di die Öffnung der Wasser-Rahmenrichtlinie ab“, so Andreas Scheidt, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. „Die geltenden Regelungen der WRRL und der nationalen Gesetze endlich ambitioniert umzusetzen, muss Ziel der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten sein. Damit auch künftige Generationen die Ressource Wasser nutzen können“.

Mit der Umsetzung der WRRL seien für den Zustand vieler Gewässer bedeutende Fortschritte erreicht worden. Die WRRL sei in ihrer derzeitigen Fassung geeignet, ihren wichtigen Zweck zu erfüllen, die Ressource Wasser zu schützen. Voraussetzung sei allerdings die konsequente Umsetzung der Regelungen in den Mitgliedsstaaten, die vielfach aussteht.

Auch die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens müsse die Europäische Kommission (KOM) endlich anstreben. Agrarpolitik, Energiepolitik und Verkehrspolitik dürfen die WRRL nicht länger konterkarieren, sondern müssen die Erreichung der Ziele fördern. Auch wenn die KOM sofort umsteuere und die Mitgliedsstaaten ambitionierte Maßnahmen ergreife, sei es nun wohl nicht mehr möglich, bis 2027 alle Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen. Das Anerkennen dieser Tatsache – die einerseits natürlichen Gegebenheiten, andererseits zögerlichem Handeln geschuldet ist – mache allerdings nicht die Öffnung der WRRL nötig. Denn die KOM könne die Frist, wenn nötig verlängern, ohne die WRRL zu öffnen, so Scheidt.

Eine Öffnung sei abzulehnen, da insbesondere die Agrarindustrie an der Absenkung der Ziele arbeite. Das würde die Erreichung des guten Zustandes in noch weitere Ferne rücken – angesichts der Belastungen, die durch den Klimawandel auf die Gewässer zukommen, sei dieses eine untragbare Option. Im Übrigen würden die, die sich im Interesse ganz Europas an die Regeln gehalten haben, als die Dummen dastehen und die Rechtsverletzer belohnt.

ver.di habe mit diesem Tenor an der Konsultation der KOM zur WRRL teilgenommen und werde mit Umwelt- und Branchenverbänden zusammen für hohe Standards in der WRRL kämpfen.

Share
Dieser Beitrag wurde unter Ver.di veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert