Herr Wernere Schell hat eine umfangreiche und substantiierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf PFLEGE (PpSG) verfasst!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell).

Der Vorstand des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerks hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) eine substantiierte Stellungnahme im Rahmen der Anhörung .verfasst, die wir sehr gerne zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unserer Homepage veröffentlichen und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) .
archivieren.

Der Klick auf den nachstehenden Link blättert Euch den Entwurf der Bundesregierung – hier: Gesundheitsministerium – auf:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Pflegepersonalstaerkungsgesetz_RefE.pdf !

Ein herzliches Dankeschön dem Herrn Schell für seine Mühe.

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(Foto des Herrn Werner Schell zeigt ihn mit dem seinerzeitigen Bundesgesundheisminister Gröhe.)

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

********************************************************************************** Herr Werner Schells Stellungnahme:

 

 

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

06.07.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übersende Ihnen hiermit eine Stellungnahme zum geplanten PpSG mit der Bitte, die hiesigen Anmerkungen bei der Endfassung des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Das am 13.5.2014 dem damaligen Gesundheitsminister übergebene und am 08.07.2014 im BMG erläuterte Statement mit Handlungsanforderungen für eine Pflegereform ist nochmals angefügt.

Es war deutlich zu machen, dass mit den bislang entwickelten Vorstellungen und angedachten gesetzlichen Regelungen der seit vielen Jahren bestehende Pflegenotstand nicht einmal ansatzweise aufgelöst werden kann. Hinsichtlich der als Ergänzung ganz wichtigen kommunalen Quartiershilfen fehlen jegliche Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Vorstand: Werner Schell – Harfe Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

Neuss, 06.07.2018

An das

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Abteilung 4 – Pflegeversicherung, Prävention (Referat 4.11 – Grundsatzfragen der Pflegeversicherung)

z.Hd. Frau Birgit Naase und Herrn Dr. Albert Kern

Friedrichstraße 108
10117 Berlin

E-Mail: PpSG-Verbaende@bmg.bund.de; albert.kern@bmg.bund.de; jens.spahn@bundestag.de; poststelle@bmg.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; Angela.merkel@bundestag.de;

Nachrichtlich:

·        An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (einschließlich Stellvertreter)

·        Medien

Betr.:      Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)

Anlg.:      Ihre Mitteilung vom 26.06.2018 (E-Mail)

Sehr geehrte Frau Naase,

sehr geehrter Herr Dr. Kern,

sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) kann wegen der der knapp bemessenen Frist zur Rückäußerung nur kurz und in pauschalierter Form Stellung genommen werden:

Es ist dringend notwendig, das in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätige Pflegepersonal durch Verbesserung der Stellenausstattungen zu stärken. Insoweit ist die Initiative für ein PpSG zu begrüßen. Allerdings sind die im Gesetzentwurf aufgezeigten Stärkungsmaßnahmen eher bescheiden bzw. unzureichend und können den seit vielen Jahren bestehenden Pflegenotstand nicht auflösen helfen.

Dies kann den Bediensteten, die im BMG mit dem Thema befasst sind, nicht zum Vorwurf gemacht werden. Entscheidend ist, dass der Koalitionsvertrag der GroKo vom 07.02.2018 zum Thema „Pflege“ der anstehenden Problemlösung nicht annähernd gerecht wird. Es darf gemutmaßt werden, dass diejenigen, die die Vereinbarung zu vertreten haben, das Ausmaß der Pflegemisere nicht wirklich erkannt oder bewusst ausgeblendet haben. Wenn im Koalitionsvertrag lediglich 8.000 neue Pflegestellen angekündigt werden, sagt das eigentlich schon alles. Spontan habe ich dazu angemerkt, dass hier wohl eine 0 vergessen worden sei. Es gibt dazu Anmerkungen im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22504 Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung, die die schlechten Stellenschlüssel und verbesserungsbedürftigen Vergütungen beschreibt (Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=22681 ).

Im Übrigen ist dazu allgemein anzumerken:

Die Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Menschen wird mit einer bescheidenen Stellenaufstockung inakzeptabel mängelbehaftet bleiben. Das ist menschenunwürdig und zudem lebensgefährlich. Die Vorgaben des Grundgesetzes (z.B. Artikel 1, 2 und 104) und der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen werden missachtet. – Und das muss gesagt werden dürfen! 

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen 8.000 neuen Stellen für Pflegekräfte (inzwischen aufgestockt auf ca. 13.000) können keine ernsthafte Verbesserung der pflegerischen Versorgung gewährleisten. Es müssen eher 80.000 (und mehr) zusätzliche Stellen sein. Vielfach wird ein Stellenbedarf von insgesamt weit über 100.000 genannt.

Insoweit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) in einer Pressemitteilung vom 25.04.2018 u.a. mitgeteilt: Mindestens 36.000 Stellen in der Pflege sind derzeit nicht zu besetzen, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. „Diese Zahlen sind aber nur die Spitze des Eisberges, denn wir wissen, dass die meisten Arbeitgeber ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur melden, da diese nicht mit Arbeitssuchenden helfen können,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK). „Hinzu kommt, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn wir brauchen in der Pflege insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe sprechen wir also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege“ (Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22517&p=103298#p103298 ).

Es versteht sich, dass die gebotene Stellenausweitung einen erheblichen Finanzaufwand erfordert. Insoweit ist es zwingend, zig Milliarden Euro in die Hand zu nehmen, entweder mittels Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung oder durch Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln. Dazu habe ich bereits an anderer Stelle Hinweise gegeben. Dass entsprechende Finanzmittel durchaus verfügbar gemacht werden können, ermöglicht die viel gepriesene gute Wirtschaftslage und die sprudelnden Steuerquellen. Dies hat auch dazu beitragen können, für die in den letzten Jahren zugewanderten Menschen mehr als 20 Milliarden Euro/Jahr aufzuwenden. Nach einem Spiegel-Bericht rechnet das Finanzministerium mit weiteren Kosten bis 2020 in einer Größenordnung von 94 Milliarden Euro. Wo soviel Euros ohne große Kraftanstrengung „bewegt“ werden können, dürfen wir bei der Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht knausern!

Es muss auch kritisiert werden, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Stellen nach falschen Erwägungen verteilt werden sollen. Sie sollen nach der jeweiligen Bewohnerzahl verteilt werden (z.B. 41 – 80 Bewohner = 1 Stelle). Allein vernünftig ist, die Stellen unter Berücksichtigung der Pflegegrade der jeweiligen Bewohner zuzuweisen. Die Pflegegrade verdeutlichen den Umfang der Unselbständigkeit der Bewohner und damit gleichzeitig die Dienstleistungserfordernisse des Personals. So muss eine Einrichtung mit einer großen Zahl von hochgradigen Bewohnern mehr Personalzuwachs erhalten, als eine Einrichtung, die überwiegend Bewohner mit niedrigeren Pflegegraden zu versorgen hat.

Den deutlich auszuweitenden Stellenschlüsseln müssen im Übrigen umfassende Qualifizierungsmaßnahmen folgen. Die Tarifvertragsparteien sind wegen der gebotenen höheren Vergütungen gefordert. Denn hinsichtlich der Vergütungshöhe haben die politischen Gremien keine Kompetenzen (allenfalls die Befugnis, Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Die im Pflegemarkt eingebundenen christlich ausgerichteten Sozialverbände könnten insoweit eine entscheidende Mitwirkungs- bzw. Vorreiterfunktion übernehmen. „Geflüchtete“ Pflegekräfte könnten so für eine Rückkehr ins Pflegesystem gewonnen werden.

Die Vereinbarungen von Union und SPD zu den Pflegestellen sind – entgegen vielversprechenden Ankündigungen – nicht geeignet, die aktuellen und zukünftigen Probleme der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern oder gar aufzulösen. Interessant ist, dass die „Jamaika“ – Sondierer bei ihren Überlegungen zur Reform des Pflegesystems um ein Mehrfaches weiter waren und ihre deutlich besseren Reformerwägungen mit den entsprechenden Finanzmitteln unterlegt hatten. Davon sind Union und SPD, trotz vollmundiger Ankündigungen, abgerückt. Die Pflege wurde offensichtlich in ihrer Bedeutung klar zurückgestuft. 

Es ist bekannt, dass zur Zeit Fachpersonal nur schwer zu gewinnen ist. Im Dezember 2017 meldete die Bundesagentur für Arbeit bereits 24.000 unbesetzte Stellen in der Altenpflege. Daher muss das Pflegesystem JETZT, ohne Zögern, grundlegend reformiert und zukunftsfest gemacht werden. Den Pflegekräften, und denen, die es werden wollen (einschließlich BerufsrückkehrerInnen), müssen schnellstmöglich bessere Rahmenbedingungen präsentiert werden. Solange es insoweit keine eindeutigen Klarstellungen gibt, wird es mit der gebotenen Qualifizierungs- und Einstellungsoffensive nichts werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt bemerkt, dass der Ruf nach (weiteren) Flüchtlingen für die Pflege übrigens keine Lösung sein kann. Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich (vgl. u.a. § 11 SGB XI), sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Es reicht insoweit nicht aus, soeben mal einen Sprachkurs besucht zu haben und über einen bescheidenen Wortschatz zu verfügen. Wer meint, mit Langzeitarbeitslosen, Schleckerfrauen und jetzt mit Flüchtlingen den Pflegenotstand auflösen zu können, erliegt einem gewaltigen Irrtum und wird die Qualität der Leistungen des Pflegesystems nur weiter verschlechtern. Es ist bereits jetzt so, dass in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen allzu viele Personen angestellt sind, die sprachlich klare Defizite haben. Dem muss Einhalt geboten werden.

Natürlich spricht nichts dagegen, zugewanderte Personen dann in der Pflege zu beschäftigen, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind. Dies wird sich aber nur in bescheidenem Ausmaß realisieren lassen.

Wenn beabsichtigt sein sollte, Pflegekräfte in größerer Zahl im Ausland anzuwerben, muss das als wenig hilfreich angesehen werden. Es werden insoweit vielfältige Bedenken geäußert, die nicht nur mit sprachlichen Unzulänglichkeiten zu tun haben. Dazu hat Frau Prof. Dr. Ulrike Höhmann, Universität Witten/Herdecke, am 04.07.2018 in einer Pressemitteilung geäußert, dass es der falsche Weg wäre, nun in großem Maßstab vergleichsweise kostengünstige Pflegekräfte aus anderen Ländern nach Deutschland zu holen. „Das wird das grundlegende Problem nicht lösen“, sagt sie. „Vielmehr muss es darum gehen, den Beruf wieder so attraktiv zu machen, dass auch hierzulande die Menschen wieder bereit sind, eine Ausbildung in diesem Bereich zu absolvieren oder in ihren ursprünglichen Beruf zurückzukehren.“

Aus hiesiger Sicht ist im Koalitionsvertrag kein geeignetes „Reformpaket Pflege“ zu erkennen. Es geht vornehmlich um in viele Richtungen deutungsfähige Absichtserklärungen. Die finanziell gut dotierten Zielsetzungen von Union und SPD liegen in völlig anderen Bereichen und werden finanzpolitisch kaum zu bewältigen sein. Die anstehende Koalition hat sich anscheinend vorgenommen, die bisherige Ausgabenpolitik fortzusetzen und damit die nachfolgenden Generationen unzumutbar zu belasten. Es war daher bereits in der Vergangenheit geboten, die bisherige GroKo im Zusammenhang mit ihrer Geschenkepolitik zu kritisieren. Und diese Politikausrichtung kann, vor allem aus pflegepolitischer Sicht, keine Zustimmung erfahren!

Tatsächlich gibt es im Pflegesystem seit vielen Jahren in unterschiedlicher Ausprägung erhebliche Mängel. Der jüngste MDS-Qualitätsbericht, vorgestellt am 01.02.2018, informiert insoweit erneut. U.a. werden eindeutige Mängel in der Schmerzerfassung und Wundversorgung beschrieben. Weiterhin sind vermeidbare freiheitsentziehende Maßnahmen in großer Zahl zu beklagen. Es ist daher nicht gut möglich, die Pflege – Rahmenbedingungen positiv darzustellen.

Pflegekräfte sind nach dem Arbeitsschutzrecht in der Rechtspflicht, den jeweiligen Arbeitgeber auf Mängel und Überlastungen aufmerksam zu machen. Dies ist durch ein Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017 eindrucksvoll bestätigt worden. Dieser jüngst bestätigten Verpflichtung gerecht zu werden, ist für Pflegekräfte aber nicht einfach. Zahlreiche Einrichtungen und Führungskräfte erklären den Beschäftigten in aller Deutlichkeit, keine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen entgegen nehmen zu wollen. Es wird bei Nichtbeachtung solcher Hinweise sogar mit Abmahnung und Kündigung gedroht (vgl. auch Werner Schell: „Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeigen sind Rechtspflicht und haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“, Zeitschrift „Kinderkrankenschwester, Ausgabe Februar 2018). Zur Klarstellung muss aber erwähnt werden, dass die Ablieferung der hier angesprochenen Anzeigen keine Pflegekraft von der Pflicht entbindet, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die arbeitsvertraglichen Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Es muss in diesem Zusammenhang gegebenenfalls abgewogen werden, bei personellen Engpässen solchen Dienstleistungen Vorrang einzuräumen, denen mit Blick auf eine gute und angemessene Pflege eine besondere Priorität zuzuordnen ist. Die Gewährleistung menschenwürdiger Pflege muss immer oberste Priorität haben! Siehe insoweit die Ausführungen im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und folgender Adresse:  http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=5&t=22435&p=101954

Dass den Führungskräften in Pflegeeinrichtungen eine besondere Verantwortung zur Gewährleistung ordentlicher Dienstleistungen obliegt, muss an dieser Stelle auch Erwähnung finden. Dort, wo es nämlich gute organisatorische und personelle Strukturen auf der Führungsebene gibt, werden nach einhelliger Meinung aller Pflegeexperten bessere Dienstleistungen erbracht als in den Einrichtungen, wo es in der Führungsetage Probleme gibt und diesbezüglichen Mängeln nicht selten mit häufigen Wechseln der Leitungskräfte begegnet wird. Bekanntlich „stinkt der Fisch vom Kopf her“. Und daher muss angemahnt werden, bei der Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben besonders auf gute und funktionierende Führungsstrukturen zu achten. Es ist bekannt, dass dort, wo die Leitungskräfte gute Arbeit leisten, auch bessere Pflegeleistungen erbracht werden können. In solchen Fällen wird dann auch gerne von sog. „guten Heimen“ gesprochen.

Zu den MDS-Qualitätsberichten muss im Übrigen noch angemerkt werden, dass sie sich im Wesentlichen auf die in den Einrichtungen geführten Pflegedokumentationen stützen. Diese Dokumentationen sind aber in den letzten Jahren so perfektioniert worden, dass sie nach Möglichkeit auch bei einer unangemeldeten Kontrolle des MDK möglichst gute und fehlerfreie Dienstleistungen suggerieren. Dem muss u.a. dadurch entgegen getreten werden, dass die Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen im Wesentlichen auf die Ergebnisqualität abgestellt werden. Die Prüfer müssen die einzelnen HeimbewohnerInnen aufsuchen und – soweit möglich – mit ihnen oder deren Rechtsvertreter Kontakt aufnehmen. Dies würde auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Bei solchen auf die Ergebnisqualität abzielenden Prüfungen müsste z.B. auch die Arzneimittelversorgung der pflegebedürftigen Menschen in aller Gründlichkeit hinterfragt werden. Es wird nämlich seit Jahren in einschlägigen Studien und Statements beklagt, dass zu viele und zum Teil falsche Medikamente verordnet bzw. verabreicht werden (= Polypharmazie). Dieser Fehlentwicklung muss endlich Einhalt geboten werden. Die mittlerweile vorgeschriebenen Medikamentenpläne werden die Arzneimittel – Versorgungsmissstände allein nicht lösen können. Auch die gesetzlichen Vorgaben, die Kommunikation zwischen Pflegeeinrichtungen und der Ärzteschaft zu verbessern, sind bislang überwiegend gescheitert.

Und was noch wichtig ist: Ungeachtet der Erfordernisse, die stationäre Pflege v.a. durch eine deutliche Aufstockung der Stellenschlüssel zu stärken, muss angesichts der demografischen Entwicklung dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ mehr Geltung verschafft werden. Daher ist die wohnortnahe Gestaltung bzw. Finanzierung von kommunalen Quartierskonzepten, die in vielfältiger Weise Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Patienten sowie für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige vorsehen, zwingend geboten. Insoweit enthält der Koalitionsvertrag keine konkreten Hinweise. Es wird nur von präventiven Hausbesuchen gesprochen, die auf der Grundlage des Präventionsgesetzes (in bescheidener Form) gefördert werden können. Solche Hausbesuche sind allenfalls ein Teilleistungsangebot im Rahmen einer breit gefächerten Quartiersarbeit. Hausbesuche dieser Art werden u.a. musterhaft in Neuss-Erfttal bereits als „Lotsenpunkt“ – Arbeit praktiziert und sind aufgrund gemachter Erfahrungen für die von Krankheit und Pflege betroffenen Personen und deren Angehörige ganz wichtige Unterstützungsleistungen, die eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung hinaus zögern oder ganz entbehrlich machen können. Leider scheinen die Erkenntnisse, solche Quartiershilfen mit professionellen Strukturen in den Kommunen anbieten zu müssen, in den entscheidenden politischen Diskussionen (noch) nicht angekommen zu sein.

Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag, die sich im Abschnitt „Familien und Kinder im Mittelpunkt“ mit den „Seniorinnen und Senioren“ befassen, sind im Übrigen sehr allgemein gehalten und lassen nicht erkennen, dass damit eine zielgerichtete Realisierung von altengerechten Quartiershilfen als Ergänzung zur pflegerischen Versorgung gemeint sein kann. Es geht bei diesen Ausführungen vornehmlich um Ankündigungen, die wohnungspolitische Aktivitäten betreffen.

Die wesentlichen Erkenntnisse zum Pflegenotstand sind seit vielen Jahren bekannt.

Pflege in Deutschland: Sprechblasen und tolle Ankündigungen helfen allein nicht wirklich weiter. Die GROKO (2013 – 2017) hat mit den drei verabschiedeten Pflegestärkungsgesetzen den Pflegenotstand nicht aufgelöst und keine hilfreichen Regelungen geschaffen, die die dringend notwendigen kommunalen Quartiershilfen in Gang bringen („ambulant vor stationär“). Ankündigungen hatten wir bis jetzt satt! – Traurig aber wahr: Der frühere Kanzlerkandidat Steinbrück (SPD) hat 2013 im Wahlkampf 125.000 zusätzliche Stellen für die Pflege als notwendig erachtet bzw. angekündigt. Er lag damit in der Tendenz richtig, aber in der GROKO-Vereinbarung stand davon dann nichts. Die Reformgesetze brachten 0 neue Pflegestellen. Prof. Lauterbach (MdB, SPD) kritisierte bei einer Pflegedemonstration am 09.09.2017 in Köln massiv das Pflegesystem und rügte damit quasi den damals amtierenden Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Tatsache ist aber auch, dass Prof. Lauterbach noch am 27.08.2017 laut „Welt am Sonntag“ anerkennende Worte für den Gesundheitsminister fand und meinte, er habe „seine Arbeit fehlerfrei gemacht.“ Gerede, wie es gerade passt. … und jetzt werden erst 8.000 neue Stellen, dann 13.000 Stellen für die Altenpflege angekündigt … für die Krankenhäuser werden ebenfalls Verstärkungen in Aussicht gestellt … Solange es aber keine klaren und verbindlichen Stellenbemessungssysteme (Stellenschlüssel) gibt, kann das alles nichts werden. Es werden daher wohl weitere Pflegekräfte „flüchten“ und die eventuell zu gewinnenden ausländischen Kräfte werden die bereits eingetretene Minderung der Pflegequalität verstärken und zusätzlich die Kommunikationsprobleme ausweiten – alles zu Lasten der hilfe- und pflegebedürften Menschen!

Ich mache – neben anderen – seit Mitte der 1900er Jahre und ab 2008 als Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk auf die unzureichenden Pflege – Rahmenbedingungen aufmerksam und empfehle mit geeigneten Vorschlägen anhaltend entsprechende Reformmaßnahmen.

Dass meine Situationsbeschreibungen, Anregungen und Forderungen umfänglich bei den verantwortlichen Stellen angekommen sein müssen, wird u.a. dadurch verdeutlicht, dass mir für mein ehrenamtliches Engagement Pro Pflege … einige nicht ganz unwichtige Ehrungen zugedacht worden sind (z.B.: 2010 = Ehrenpreis für soziales Engagement des Landschaftsverbandes Rheinland, 2013 = Bundesverdienstkreuz, 2017 Landesverdienstorden NRW). Bei diesen Ehrungen wurde ausdrücklich mein umfänglicher Einsatz für bessere Pflegebedingungen gewürdigt. Jeder, der sich ein wenig mit Ehrungen dieser Art auskennt, weiß, dass solche Vorhaben u.a. vielfältige Stellungnahmen und Beteiligungsaktivitäten bis zu den höchsten Amtsstellen auslösen. Daraus folgere ich, dass auch im BMG seit längerer Zeit meine Problembeschreibungen und Forderungen bekannt waren.

Es kann also keine Rede davon sein, dass der pflegerische Notstand erst jetzt entstanden bzw. bekannt geworden ist. Es sind in diesem Zusammenhang auch keine ausweichenden Erklärungen hilfreich. Wenn in den Vorbemerkungen zum Referentenentwurf für ein PpSG ausgeführt wird, die Arbeit in der Pflege habe sich für viele Beschäftige in der Alten- und Krankenpflege in den letzten Jahren sehr verdichtet, ist dies nur die halbe Wahrheit. Unzureichende Arbeitsbedingungen gibt es aufgrund der Zunahme schwerst kranker bzw. pflegebedürftiger Menschen seit Jahrzehnten! Entsprechende Berichte, Statements usw. sind Beleg dafür. Einige Veröffentlichungen (Auswahl) sollen dies ein wenig verdeutlichen siehe insoweit die angefügte Anlage.

Zu einigen der aufgelisteten Veröffentlichungen ergeben sich folgende Anmerkungen:

Nr. 10: Am  01.02.2010  gab es ein Statement  aus Patientensicht zum Pflegenotstand – Auswege der Misere. Diese Ausführungen sind weiter aktuell – denn verbessert hat sich seit 2010 nichts – im Gegenteil! 

Nr. 20: Ein Interview mit der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ), wurde mit dem Titel „Mehr Personal, bessere Pflege“ am 11.08.2010 veröffentlicht.

Nr. 53: Der Pflegenotstand war am 13.05.2014 Thema beim Neusser Pflegetreff. Dabei wurde dem damaligen Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit „Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014“ mit einem gesonderten Anschreiben übergeben

Nr. 55: Das unter Nr. 53 genannte Statement konnte ich am 08.07.2014 in Begleitung der Pflegedirektiron Andrea Albrecht im BMG (in Bonn) näher erläutern. Darauf basierend gab es am 23.07.2014 eine erläuternde Pressemitteilung mit dem Tenor: Mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern erforderlich. – Die Pflege – Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung!

Aufgrund früherer Hinweise und der unter Nr. 53 und 55 genannten Aktivitäten wurde ein Beitrag zur Schaffung des § 113c SGB XI geleistet. Damit ist für das Jahr 2020 ein Personalbemessungssystem angekündigt (zur Zeit im Begutachtungsverfahren, das 2019 abgeschlossen werden soll).

Nr. 60: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist (mit anderen) der Meinung, dass in den Kommunen Quartierskonzepte gestalten werden müssen. Solche Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. Dies wurde u.a. am 17.08.2015 in einer Pressemitteilung angesprochen. Ein umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung „Neue Wohnformen im Quartier“ im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 erstellt wurde, erläutert die Vorstellungen zur Quartiershilfengestaltung in Grundzügen.

Nr. 69: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich vor und nach der Bundestagswahl 2017 wiederholt zum Pflegenotstand und den Handlungsanforderungen geäußert. Der Tenor einer dazu vorgestellten Pressemitteilung lautet: „Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten.“ Dabei wurde, wie seit längerer Zeit verdeutlicht, auf die Notwendigkeit verwiesen, die in vielfältiger Weise erforderlichen Reformmaßnahmen  in einem „Masterplan Pflege“ zu bündeln. Wie es scheint, soll mit der Konzertierten Aktion Pflege, die am 03.07.2018 vorgestellt wurde, diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Es wird zu gegebener Zeit dazu noch Stellung zu nehmen sein.

Dass der Pflegenotstand seit Längerem bekannt ist, hat auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) in einer Pressemitteilung eindrucksvoll ausgeführt. Darin heißt es u.a.:

… „Der Pflegenotstand hat in Deutschland mittlerweile Dimensionen angenommen, die man kaum für möglich gehalten hätte. Ein wirtschaftlich blühendes, reiches Land leistet sich ein teures Gesundheitssystem, in dem die Hilfesuchenden unzureichend versorgt sind und die Pflegefachpersonen verschlissen werden. Immer wieder gab es Runde Tische zu Pflege, ein Jahr der Pflege wurde 2011 ausgerufen, zahllose Expertengespräche geführt – an den im Alltag erlebten Bedingungen in der Pflege hat sich dadurch nichts verbessert. Da wundert es nicht, dass professionell Pflegenden das Vertrauen in den Gestaltungswillen und die Reformkompetenz der Politik abhanden gekommen ist. Dieses Mal muss es endlich anders laufen: Wir brauchen konkrete Lösungen, Ergebnisse, mutige und wohlbegründete Vorschläge für positive Veränderungen sowie Selbstverpflichtungen für eine Realisierung. …“

Um die hiesige Auffassung näher zu begründen, wurde bereits am 24.05.2018 dem Bundesgesundheitsministerium bzw. dem Minister, Herrn Jens Spahn, mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Minister Spahn,

ich mache seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiere darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Ergänzend werden in verschiedenen Internetangeboten (u.a. einem Forum mit täglichen Aktualisierungen) Schwerpunktthemen vorgestellt und mittels Newsletter informiert.

Ob der hiesige Newsletter in der bisherigen Form weiter zur Verfügung gestellt werden kann, ist noch zu prüfen. Das neue EU – Datenschutzmonstrum (in Kraft seit dem 25.05.2018) nimmt offensichtlich auch ehrenamtliche Selbsthilfeakteure so umfassend in die Pflicht, dass mangels verfügbarer Finanzmittel bzw. Personalausstattung den Anforderungen nicht entsprochen werden kann. Wahrscheinlich sind diese Folgen nicht bedacht worden.

Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommune und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Mittlerweile können wir auf 28 solcher Treffs zurück blicken. Dabei waren z.B. die Patienten- und Pflegebeauftragten der letzten 10 Jahre, der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach), zahlreiche weitere Bundestagsabgeordnete (gesundheits- und pflegepolitische Sprecher verschiedener Parteien), die Gesundheitsministerin des Landes NRW, der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Pflegewissenschaftler, Leitende Pflegekräfte und Vertreter der Pflege-Berufsverbände und Ärzteschaft. …

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“.

Angesichts der stets problematischer werdenden Pflegesituation ist nun vorgesehen, im Herbst 2018 einen weiteren (29.) Pflegetreff durchzuführen, bei dem die nun zwingend erscheinenden politischen Folgerungen erörtert bzw. nochmals umfassend eingefordert werden sollen. Dies erscheint u.a. deshalb geboten, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege als völlig unzureichend erscheinen und insoweit dringend auf deutliche Verbesserungen aufmerksam gemacht werden muss. Es wird für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation geboten erscheinen, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Sehr geehrter Herr Spahn, in mehreren Zuschriften habe ich Sie bereits zu dem für den Herbst 2018 geplanten Treff unter Nennung mehrerer Termine (zur Auswahl) eingeladen und wäre für eine zustimmende Erklärung Ihrerseits sehr dankbar. Sodann können weitere Podiumsgäste (Experten, die hinsichtlich der Thematik wichtige Beiträge leisten können) angesprochen und eingeladen werden. Es versteht sich, dass zeitgerecht eine Abstimmung hinsichtlich des Ablaufes der Veranstaltung erfolgen wird (meine E-Mail – Zuschrift vom 30.04.2018 habe ich diesem Schreiben als Anhang 1 angefügt).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt – geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Herrn Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen – Tag und Nacht – angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei angefügt – auch im Internet abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden und ist daher dieser Zuschrift nochmals angefügt.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik insoweit keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Insoweit könnten aber die politischen Entscheidungsträger ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“, Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Götttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pflegetreff_27042015_Arzneimittelversorgung_Statement.pdf  und das als Anhang 2 angefügte Schreiben vom 22.05.2018)). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Neue_Wohnformen_im_Quartier_Statement_Fachtagung_14082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

Wegen der angekündigten Beitragserhöhung für die Pflegeversicherung um 0,3% gab es folgendes Statement:

Pflegebeitrag wird wegen Ausgabenexplosion massiv erhöht … und die Pflegemisere bleibt gleichwohl unverändert bestehen!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 13.06.2018 angekündigt, dass der Pflegebeitrag ab 2019 um 0,3 Prozentpunkte erhöht wird. Mit der geplanten Anhebung könne, so der Minister weiter, der Beitragssatz bis 2022 stabil bleiben.

Dazu gibt es von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk die folgende erste Einschätzung:

Veranlassung für diese drastische Beitragsanhebung ist offensichtlich der enorme Finanzbedarf, den die in den zurückliegenden Jahren verabschiedeten Pflegestärkungsgesetze ausgelöst haben. Mit diesen Gesetzen sind bekanntlich die Menschen mit Demenz in die Pflegeversicherung eingebunden und zahlreiche Leistungen neu gestaltet bzw. erheblich ausgeweitet worden. Um die entsprechenden Leistungsansprüche finanzieren zu können, ist mit den Pflegestärkungsgesetzen auch eine Beitragsanhebung von 0,5% vorgenommen worden. Offensichtlich sind aber die tatsächlichen Kosten wesentlich höher, so dass mit einem zusätzlichen Aufwand von 3 Milliarden Euro gerechnet werden muss. Es stellt sich bei jedem unbefangenen Betrachter die Frage, wie es zu solchen Fehleinschätzungen kommen konnte. Solide Prognosen, so schreibt die Ärzte-Zeitung am 14.06.2018, sehen anders aus.

Es war im Übrigen zeitgerecht bekannt, in welchem Umfang durch die neuen Pflegegrade die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ansteigen würde. Auch war durch die umfängliche Erprobung des neuen Begutachtungssystems bekannt, in welcher Form sich der neue Pflegebegriff auf die neu gestalteten Leistungsansprüche auswirken würde. Es war so gesehen kein politisches Kunststück, den Finanzbedarf auf Grund der Reformgesetze zutreffend einzuschätzen. Auch wenn kleine Abweichungen möglicherweise nicht vorhersehbar waren, darf eine Finanzierungslücke von 3 Milliarden Euro nicht entstehen und so einfach akzeptiert werden. Es muss darüber nachgedacht werden, ob die BürgerInnen absichtlich über den wirklichen Finanzbedarf getäuscht worden sind?

Es stellt sich bei all dem eigentlich auch die Frage der Verantwortlichkeit: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat das Bundesgesundheitsministerium und die Mitglieder des Deutschen Bundestages u.a. in mehreren Zuschriften auf mögliche Unzulängkeiten, die durch das neue Begutachtungssystem ausgelöst werden können, aufmerksam gemacht und beizeiten eine Überprüfung bzw. Korrekturen angeregt. Insoweit hat niemand reagiert.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat übrigens in einem am 13.05.2014 vorgelegten Statement umfangreiche Handlungsanforderungen für eine Pflegereform vorgelegt. Darin wurde u.a. auch ausgeführt, dass angesichts eines möglicherweise unübersehbaren Finanzbedarfs Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Darüber hat man sich, wie jetzt bekannt ist, kostenwirksam und enorm beitragssteigernd hinweggesetzt.

Es ist nun nicht etwa so, dass Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk der Meinung wäre, pflegerische Reformgesetze könnten ohne zusätzlichen Finanzbedarf gestaltet werden. Nein, wirklich bessere Pflege – Rahmenbedingungen, die seit nunmehr über 10 Jahren mit konkreten Vorschlägen eingefordert werden, sind zweifelsfrei mit entsprechenden höheren Kosten verbunden. Wenn aber nun bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen eine Beitragsanhebung von 0,5 % verbunden war und jetzt weitere 0,3% Punkte hinzukommen, sind wohl, trotz entsprechender Warnungen, beträchtliche Planungs- bzw. Reformfehler gemacht worden. Einige Leistungsansprüche sind nicht nur mehr als kompliziert gestaltet, sondern vielleicht auch ein wenig zu üppig ausgefallen. Andererseits sind verschiedene Förderwünsche ignoriert worden.

Angesichts der beschriebenen Ausgabenflut bleiben für die anstehenden weiteren Reformschritte, mit denen endlich deutlich bessere Pflege – Rahmenbedingungen gestaltet werden sollten, eigentlich keine Beitragsmittel übrig. Dies wird allein aus finanziellen Erwägungen zur Folge haben, dass die angedachten weiteren pflegerischen Reformerwägungen nicht wirkungsvoll umgesetzt werden können. Die GroKo hat offensichtlich die Pflegemisere – entgegen ständigen anderslautenden Bekundungen – nicht verstanden und keine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, mit ausreichenden Finanzmitteln eine grundlegend bessere Pflege zu gestalten.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nimmt nach all dem die angekündigte Beitragserhöhung zum Anlass, nochmals auf die dem Bundesgesundheitsministerium bzw. Herrn Jens Spahn übermittelten Handlungsanforderungen zu verweisen und zu fordern, dass in der GroKo über die Konzeption einer Pflegereform neu verhandelt und viele Milliarden in die Hand genommen werden, um die notwendigen systemischen Veränderungen in der Pflege JETZT endlich auf den Weg zu bringen. Statt weiterhin kleinschrittig zu diskutierten, muss ein „Masterplan Pflege“ gestaltet werden.

Wenn es mit Rücksicht auf die Gesamtzusammenhänge des sozialen Netzes und zur Entlastung der Sozialbeiträge notwendig sein sollte, müssen die notwendigen Ausgaben für den „Masterplan Pflege“ aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Angeblich ist die Konjunktur dauerhaft hervorragend und die Steuerquellen sprudeln.

Damit es aber klar wird: Ein „Masterplan Pflege“, so, wie er mittlerweile von vielen Seiten gefordert wird, muss ausreichend finanziell dotiert sein (durch Beiträge oder Steuermittel). Dass insoweit nicht mit „Kleckerbeträgen“ auszukommen ist, hat der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell kürzlich in einem 3SAT-Interview verdeutlicht. Allein die Angleichung der Vergütungen in der Altenpflege an die Beträge, die in der Krankenpflege gezahlt werden, beziffert Prof. Dr. Stefan Sell mit rd. 5 Milliarden. Hinzu kommen dann die weiteren Maßnahmen, für die nochmals zig Milliarden erforderlich erscheinen. Darüber wurde auch beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018 informiert.

In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für eine auskömmliche Finanzierung der Pflege. Es mangelt zur Zeit allein am Willen der politisch Verantwortlichen, die entsprechenden Folgerungen zu ziehen. Und das muss sich wegen der fortschreitenden demografischen Entwicklung schnellstens ändern.

Zusammenfassung:

Die der Gesetzesinitiative vorangestellten Erläuterungen stellen den Pflegenotstand so dar, als sei die Problematik erst in jüngster Zeit, z.B. durch eine Arbeitsverdichtung, eingetreten. Tatsächlich besteht aber die Pflegenot seit vielen Jahren und musste bereits vor über 10 Jahren als patientengefährdend und lebensbedrohlich beschrieben werden. Die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen werden daher seit längerer Zeit beklagt und entsprechende Reformschritte eingefordert.

Bedauerlicherweise sind alle Aktivitäten, die auf die insoweit notwendigen Verbesserungen abzielten, unterblieben. Und die Verantwortung dafür liegt im politischen Bereich von Bund und Ländern. Vor allem der Bund war gefordert, durch geeignete gesetzliche Regelungen für eine zeitgerechte Stellenausstattung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einzutreten. Es war zum Beispiel ein von hier wiederholt angesprochener Fehler, die Stellendotierung in den Pflegeeinrichtungen der sog. Selbstverwaltung zu überlassen. Da dort u.a. die Heimträger und Sozialhilfeträger maßgeblich bestimmend auftreten können, konnten keine angemessenen Stellenausstattungen vereinbart werden. Jetzt „liegt das Kind im Brunnen“ und Rettungsaktionen sind schwierig. Der Pflegekräftemangel kann mit ca. 20% und mehr beziffert werden.

Angesichts der auf solchen Voraussetzungen basierenden Pflegetätigkeit wollen zunehmend junge Menschen nicht in der Pflege arbeiten. Ältere Pflegekräfte sind aufgrund von Stress und Krankheit ausgeschieden, andere sind einfach „geflüchtet“ und haben eine andere Berufstätigkeit übernommen. Es ist bekannt, dass zahlreiche Pflegekräfte nur deshalb noch an „Bord“ sind, weil sie auf die Einkünfte aus ihrer Pflegetätigkeit dringend angewiesen sind. Dies trifft vor allem für Alleinerziehende zu. Es sind Pflegekräfte „auf Abruf.“ Für andere ist die Pflege nur noch ein unangenehmer Job mit der Folge, dass die pflegebedürftigen Menschen mit den abgelieferten Dienstleistungen nicht zufrieden sein können. Pflegemängel sind die Folge.

Wer sich über die Pflegemängel informieren will, muss nur die MDS-Prüfberichte der letzten Jahre durchsehen. Dann findet man ungute Pflegeergebnisse in inakzeptabler Weise. Es werden allerlei Erwägungen angestellt, wie man diese Mängel möglicherweise wird abstellen können. Wer sich aber auskennt, wird die vorrangig gebotene Maßnahme zur Problemlösung sofort benennen können: Es ist die Behebung des Pflegekräftemangels.

Da sich der Pflegekräftemangel formell in den unzureichenden Stellenschlüsseln ausdrückt, müssen diese schnellstens verbessert werden. Ein Hinausschieben solcher Verbesserungsmaßnahmen ist nicht gerechtfertigt. Jeder Tag der nicht zur Stellenverbesserung genutzt wird, verschlimmert die Pflegenot! Solange die jetzigen schlechten Stellenschlüssel bestehen, nützen alle Ankündigungen bezüglich einiger pauschal zusätzlich zu finanzierenden Stellen überhaupt nichts. Der Rahmen muss erkennbar und gut nachvollziehbar erneuert werden.

Dass zur Zeit kaum Pflegekräfte verfügbar sind, darf keine Veranlassung sein, von einer Stellenschlüsselverbesserung abzusehen. Es sollte im Zusammenwirken aller beteiligten Behörden und Institutionen ergänzend umfängliche Bemühungen geben, mehr Pflegekräfte auszubilden und auch sonstig für die Pflegetätigkeit zu werben. Dazu wurde von hier immer auf den „Masterplan Pflege“ aufmerksam gemacht. Wenn solche Aktivitäten im Rahmen einer „Konzerten Aktion Pflege“ voran gebracht werden sollen, kann das der richtige Weg sein. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist gerne bereit, solche Aktivitäten zu unterstützen. Auf regionaler Ebene wird das bereits seit Jahren praktiziert.

Es wird angeregt, bezüglich der „Konzertierten Aktion Pflege“ ebenfalls ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Denn es gibt bereits jetzt Einwände gegen die angedeuteten Planungen, Pflegekräfte in größerer Zahl aus dem Ausland oder gar Flüchtlinge mit Bleiberechtsgarantien für die Pflege anzuwerben (Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21917&p=103338 ).

Es ist im Übrigen zu beklagen, dass sich – sozusagen zur Komplettierung der bereits gegebenen Pflegemisere – die Ausbildung in der Altenpflege durch neuere Regelungen deutlich verschlechtern wird. Dieser Entwicklung muss im Interesse der alten und hilfebedürftigen Menschen mit Entschiedenheit entgegen getreten werden! Dazu gibt es aktuell ein weiteres Statement, das ich am 25.06.2018 u.a. dem BGM übermittelt habe. Alle politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, der negativen Entwicklung in der Altenpflegeausbildung entgegen zu treten. In der Altenpflege muss es darum gehen, die Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen zu stärken statt abzusenken. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! In der Altenpflege geht es nämlich um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch eine ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI).

Die Umsetzung medizinisch-pflegerischer Standards ist gefordert! Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Tummelplatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen solcher Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind. Es muss als katastrophale Fehlentwicklung angesehen werden, wenn die Ausbildungsanforderungen abgesenkt und sogar auf einen Schulabschluss verzichtet wird (Hessen)!

Es gibt mittlerweile zahlreiche Statements, die den Abwärtstrend in der Altenpflege als völlig inakzeptabel bezeichnen. Statt die Eignungs- bzw. Qualifizierungsanforderungen zu senken, müssen die Anforderungen für die Altenpflegetätigkeit eher angehoben und vor allem die Fort- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden (Quelle u.a.: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=22610&p=104154#p104212 ).

Was noch wichtig erscheint:

Es ist weiterhin geplant, im Herbst 2018 einen weiteren (29.) Pflegetreff durchzuführen und die hier in Rede stehenden Themen zu begleiten und ggf. auch zu unterstützen. Herr Minister Jens Spahn wurde darüber mehrfach informiert, so dass insoweit eine positive Rückmeldung für die weiteren Planungen wichtig erscheint.

Werner Schell

Anlage:

Einige Veröffentlichungen (Auswahl) zum Pflegenotstand und den Handlungsanforderungen stehen zur weiteren Auswertung und weiteren Verwendung zur Verfügung. –  Zu den entsprechenden kurzen Hinweisen können Texte im Internet bzw. im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk aufgerufen werden. Bitte ggf. die jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!  

1.   Personalsituation in der stationären Altenpflege – Diskussionspapier von Thorsten Meier (PDF), Altenpfleger, zeigt erhebliche Defizite auf. >  http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/personalschluesselMeier0708.pdf

2.   Mehr Pflegepersonal erforderlich – Pressemitteilung von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ vom 28.08.2008. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/28082008pressemitteilung.php

3.   Aktuelle Studie der Fachhochschule Hannover (Prof. Dr. Michael Simon): 70.000 Pflegekräfte zu wenig in Krankenhäusern – Pressemitteilung vom 19.11.2008 und weitere Informationen. > http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/pflegekraefte.php

4.   „Charta der Recht hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ – ein Papiertiger? Statement „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ vom 16.11.2008 zum Abschlussvortrag der Fachtagung „Recht tun – richtig pflegen“ an der Universität Witten/Herdecke am 15.11.2008. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/16112008pressemitteilung.php

5.   Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe und Einrichtung von Pflege-Personalstellen überfällig – „Konjunkturpakete zur Bekämpfung der Finanzkrise“ zur Verbesserung der Pflegesysteme nutzen – Pressemitteilung vom 24.01.2009. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/24012009pressemitteilung.php

6.   Wer wird uns in Zukunft pflegen? – Statement von Johanna Knüppel – Referentin beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). > http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/wer_wird_uns_in_zukunft_pflegen.php

7.   Sorge um die Situation der Pflege: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich mit einer Eingabe vom 24.01.2009 an den Deutschen Bundestag gewandt und eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe und die Einrichtung von Pflege-Personalstellen im Rahmen der Konjunkturpakete eingefordert. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/24012009pressemitteilung.php

8.   Die Pflegesysteme sind reformbedürftig: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit leistungsrechtlichen Folgerungen, deutliche Personalausweitungen und eine angemessene Stärkung der Angehörigenrechte sind überfällig! – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 12.07.2009 (anlässlich der Hamburger Studie zur Versorgung älterer Menschen). >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegesysteme_sind_reformbeduerftig.php  

9.   Reform der Pflegesysteme – »Wir alle sind gefordert« – Stellungnahme von Pro-Pflege Selbsthilfenetzwerk (vom 10.11.2019) zum Koalitionsvertrag (Abschnitt 9.2.: Pflege- Weiterentwicklung der Pflegeversicherung). > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/reform_der_pflegesysteme.php

10. Pflegenotstand – Auswege der Misere – Statement aus Patientensicht vom 02.02.2010 – Die Ausführungen sind weiter aktuell – denn verbessert hat sich seit 2010 nichts – im Gegenteil!  – Informationen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=22463

11. Informationsschutz für ArbeitnehmerInnen durch Neufassung des § 612a BGB kann nachteilfreies Beschwerdemanagement in den Pflegesystemen gewährleisten. – Lesen Sie die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 04.04.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/beschwerdemanagement.php  

12. Altenpflege stärken – „Aktionsplan Altenpflege 2010“ NRW ist ein gutes Signal. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht aber weitere Maßnahmen zur Behebung des Pflegenotstandes als erforderlich an! Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 14.04.2010. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/altenpflege_pflegenotstand.php

13. Pflegekräfte braucht das Land. – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert >> Ausbildungs- und Einstellungsoffensive. – Pressemitteilung 21.04.2010. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegenotstand.php

14. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk kämpft für eine >> menschenwürdige Pflege << – jetzt!! – Lesen Sie dazu ein Statement im Forum Werner Schell > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14157

15. Es besteht chronischer Mangel an Pflegekräften – so das Ergebnis der Studie „Pflege-Thermometer 2009“ vom 19.05.2010, herausgegeben vom Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) in Köln. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14169

16. Pflegekräfte braucht das Land. >  http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14029

17. Politik verschläft Pflegepersonalmangel. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=13965

18. Pflegenotstand  Die politisch Verantwortlichen müssen schnellstmöglich die Folgerungen ziehen. Pflege nach Kassenlage muss beendet werden! – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.05.2010. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegenotstand_pflege_nach_kassenlage_muss_beendet_werden.php

19. Pflegeheime – Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Pflegepersonal!  Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.08.2010. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pruefungen_in_pflegeheimen.php

20. Mehr Personal, bessere Pflege Interview der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) mit Werner Schell – vorgestellt am 11.08.2010: Der Erfttaler Werner Schell ist Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und scharfer Kritiker des aktuellen Pflegesystems. – Bericht der NGZ > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Aktuelles/mehr_personal_bessere_pflege.php –  siehe dazu ergänzend die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.08.2010 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pruefungen_in_pflegeheimen.php

21. Zu wenig Pflegekräfte müssen sich um immer mehr pflegebedürftige Menschen kümmern – vorrangig Pflegenotstand abbauen. Lesen Sie Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 05.09.2010. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegenotstand_abbauen.php

22. Pflegenotstand – Menschenwürdige Pflege mehr als gefährdet. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.11.2010. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/menschenwuerdige_pflege_mehr_als_gefaehrdet.php

23. Pflegenotstand wurde beim Pflege-Dialog nicht angemessen diskutiert – Pflege-Dialog – Auftaktrunde am 07.12.2010 beim Bundesgesundheitsministerium eher ein Flop. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegedialog.php

24. Alt, krank, hilflos, arm. Wer sorgt sich um mich? – Beitrag von Robert Wolf (Zeitschrift Der Neusser – 11.01.2011). >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Aktuelles/wer_sorgt_sich_um_mich.php

25. Pflegereform muss menschenwürdige Pflege gewährleisten, und zwar ohne Finanzierungsvorbehalt. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.04.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegereform_muss_menschenwuerdige_pflege_gewaehrleisten.php

26. Pflegemängel – Mehr Pflegekräfte an die Pflegebetten – Strafanzeigen und Imagekampagnen helfen nicht weiter. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.06.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/mehr_pflegekraefte_an_die_pflegebetten.php

27. Pflegenotstand – Pflegekräfte müssen pfleglich behandelt werden. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 09.06.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegenotstand_pflegekraefte_muessen_pfleglich_behandelt_werden.php  

28. Pflegereform 2011/2012 – Pflegebedürftige Menschen gehören „ohne wenn und aber“ in den Mittelpunkt – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 18.07.2011. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegebeduerftige_menschen_gehoeren_in_den_mittelpunkt.php  

29. Pflegemängel, ein neues Buch von Werner Schell mit dem Titel »100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen« informiert vor allem Pflegekräfte darüber, was sie tuen können oder müssen, wenn sie mit Mängeln in ihren Pflegeeinrichtungen konfrontiert werden. Nähere Informationen: >  http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Maengel_in_Pflegeeinrichtungen.pdf –  Pressemitteilung vom 16.05.2011 zum Buch. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegemaengel_schnelle_hilfe_fuer_den_notfall.php

30. Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 21.07.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/whistleblowerschutz.php

31. Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement: Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten. – Schreiben (Petition) von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.08.2011 an den Deutschen Bundestag (Fraktionen und Petitionsausschuss). >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/BeschwerdemanagementMaengelBfanBundestag01082011.pdf  Dazu die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfewerk vom 01.08.2011 (mit einem Mustertext zur Unterstützung der Petition). >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/nachteilfreies_beschwerdemanagement.php

32. Pflegebedürftige Menschen erwarten eine gute Pflege – Um gute Pflege zu gewährleisten, müssen die Pflege-Rahmbedingungen deutlich verbessert werden. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.08.2011. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegebeduerftige_menschen_erwarten_eine_gute_pflege.php

33. Pflegereform – Vorrang muss die Diskussion über den Inhalt der anstehenden Reform haben. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 23.09.2011. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegereform.php

34. Pflegemängel können nur durch deutlich mehr Pflegepersonal behoben werden – Die gebetsmühlenartigen Forderungen verschiedener Verbandsvertreter nach Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für den Bereich Pflege sind irreführend und daher nicht hilfreich – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 28.10.2011. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pressemitteilung28102011STAnwaltschaften.pdf  Weitere Beiträge im Forum Werner Schell >>> Pflegebedürftige bei Misshandlung schützen >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=16531

35. Pflegeversicherung: Die Koalitionspläne für eine Pflegereform verdienen die Note „ungenügend“ – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 08.11.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformKoalitionsbeschlussPM08112011.pdf   

36. Arbeitsbedingungen im Altenheim: Der Pflegenotstand ist das zentrale Problem. Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, bei der Tagung des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. am 19.11.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Aktuelles/ArbeitsbedingungimAltenheim19112011Netz.pdf

37. Pflege-Neuausrichtungsgesetz / Patientenrechtegesetz – Referentenentwürfe unzureichend. … Die zusammen gefassten Stellungnahmen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 21.08.2011 zur Pflegereform bzw. zum Patientenrechtegesetz. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/StellungnahmenPflegereformundPatientenrechtegesetz2011.pdf

38. Pflegenotstand auflösen und Pflegebedürftigkeitsbegriff neu ausrichten. Ohne mehr Pflege- und sonstiges Betreuungspersonal wird es keine wirklich gute Pflege geben können! – Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 13.03.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pflegenotstand_PflegereformStatement13032012.pdf

39. Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bezeichnet das PNG (Gesetzentwurf) als unzureichend und hat insoweit die „Pflegenote“ unzureichend (Note: sechs) vergeben! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17124

40. Pflegenotstand wird durch Mängel in der Pflegeausbildung verschärft. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 10.04.2012. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/AusbildungsreportverdiPM10042012.pdf

41. „Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Fachkräftegewinnung in der Altenpflege“ – Text vom 14.03.2012. > http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/FachkraeftegewinnungDV_38_11_14_032012.pdf

42. 3. Bericht des MDS nach § 114a Abs. 6 SGB XI -Qualität in der ambulanten und stationären Pflege. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/MDS_Dritter_Pflege_Qualitaetsbericht_Endfassung.pdf –  GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MDS UND DES GKV-SPITZENVERBANDS vom 24.04.2012 und weitere Beiträge im Forum Werner Schell: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17239

43. Pflegenotstand – Zuwanderung von Pflegekräften aus dem (außereuropäischen) Ausland nicht zielführend. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 25.04.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegenotstand_zuwanderung_von_pflegekraeften.php

44. Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen zeigen dringenden Handlungsbedarf auf – Stellungnahme zum 3. MDS-Qualitätsbericht 2012. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 26.04.2012. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/pflegemaengel_in_den_pflegeeinrichtungen_zeigen_dringenden_handlungsbedarf_auf.php

45. Pflegenotstand – Bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem erforderlich. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 27.12.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegenotstandPressemitteilung27122012.pdf

46. Pflegenotstand – Bessere Pflege nur mit mehr Personal. – Unzureichende Pflegebedingungen rufen bereits die Antifolterstelle und die Gewerkschaft der Polizei auf den Plan. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 05.02.2013. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/05022013pressemitteilung.php

47. Überlastungsanzeigen: Haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die MitarbeiterInnen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

48. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat der Sozial-Holding GmbH (größter Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach mit rund 870 Beschäftigten) haben eine Dienstvereinbarung für arbeitsrechtliche Überlastungsanzeigen abgeschlossen. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 02.04.2013. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/02042013pressemitteilung.php

49. Ökonomie im Gesundheits- und Pflegesystem – Patienten stehen nicht mehr im Mittelpunkt.  – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.10.2013 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/221013pressemitteilung.php

50. Pflegereform ist ein Thema der Koalitionsverhandlungen : Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk votiert gegenüber der „Arbeitsgruppe Gesundheit“ und fordert die Auflösung des Pflegenotstandes: Ohne deutlich mehr Personal wird es keine bessere Pflege geben! – Brief vom 30.10.2013. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Koalitionsgespraeche2013_Statement_ProPflege.pdf

51. Hermann Gröhe: Der neue Bundesgesundheitsminister steht vor großen Herausforderungen – Es gilt vor allem, für die kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen eine in die Zukunft tragende Pflegereform zu gestalten. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 16.12.2013. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/1612013pressemitteilung.php Siehe dazu auch die Informationen im Forum „Mehr Personal, bessere Pflege“ >  http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=19782

52. „Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit“ – Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Alexander Frey, München, vom 09.01.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Verfassungsbeschwerde_A_Frey_140109.pdf – Gestützt wird die Beschwerde u.a. durch die Buchveröffentlichung von Susanne Moritz mit dem Titel „Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen“. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=19846

53. Pflegenotstand – Thema beim Pflegetreff in Neuss am 13.05.2014 – Erfttal im „Ausnahmezustand“. – Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, übergab dem Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit „Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014.“ – Anschreiben von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014_BriefBMG.pdf  – Statement vom 13.05.2014 >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014.pdf

54. Pflegemissstände – Was ist zu tun ? … Lösungsansätze … Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.06.2014. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pflegemissstaende_wasistzutun_PM20062014.pdf

55. Mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern erforderlich. – Pflegereform – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wirbt für mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern – Die Pflege – Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung! – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 23.07.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PM_BesprechungBMG_08072014_Text23072014.pdf

56. Reform der Gesundheits- und Pflegesysteme: Auflösung des Pflegenotstandes muss Vorrang haben. Es sind – alternativlos – deutlich mehr Pflege(fach)kräfte erforderlich! Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat in einem Brief vom 01.09.2014 an den Deutschen Bundestag nochmals die entscheidenden Reformerwägungen angesprochen und die Abgeordneten dringend um entsprechende Veränderungen beim vorliegenden Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes gebeten. – Brief von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.09.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014_BriefBtag01092014.pdf

57. Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 07.11.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Kritik_Pflegereform2014.pdf – Informationen auch im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=20719

58. Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen: MDS-Bericht sieht weiteren Handlungsbedarf. – Pressemitteilung von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk vom 21.01.2015. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/MDS_Vierter_Pflege_QualitaetsberichtPM21012015.pdf

59. Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 – Themen: Pflegereformen im Bund und Land NRW. – Umfangreiche Filmdokumentation (rd. 2 Stunden) – anschaubar bei Youtube > https://youtu.be/76rX1ELEQM0 –  Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 05.05.2015. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pressemitteilung20150505.pdf

60. Quartierskonzepte gestalten: Kommunen sind mit Blick auf die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefordert – Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 17.08.2015: >  http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21213 – Umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung „Neue Wohnformen im Quartier“ im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wurde: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Neue_Wohnformen_im_Quartier_Statement_Fachtagung_14082015.pdf

61. Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 – Thema: Demenz – Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die leistungsrechtlichen Folgerungen im 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) einschließlich Pflegenotstand. – Umfangreiche Filmdokumentation (rd. 2 Stunden) – anschaubar bei Youtube: > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg –  Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.11.2015: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/031115pressemitteilung.php

62. Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 16.11.2015: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/161115pressemitteilung.php – Die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze – PSG – I und II) sieht nämlich entgegen den vielseitigen Forderungen aus der Pflegewelt keine zusätzlichen Pflegekräfte vor und setzt in der Heimversorgung allein auf zusätzliche Betreuungskräfte. Das wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut problematisiert. Die diesbezüglichen Statements sind in einem Filmbeitrag (7,30 Minuten) bei Youtube anschaubar: >  https://youtu.be/qbyHRxX9ikk  

63. Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit. – Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.12.2015. >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/010216pressemitteilung.php

64. Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Pflegeeinrichtungen. – Brief vom 10.2.2016 von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an die Sozial-, Pflege- bzw. Gesundheitsministerien: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/verfahren_zur_einheitlichen_Bemessung_des_pflegepersonalbedars.php

65. Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 – Thema: Arzneimittelversorgung der älteren Menschen … Einführendes Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk – Stand 07.03.2016: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pflegetreff_27042015_Arzneimittelversorgung_Statement.pdf – Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden): > https://youtu.be/BtVjGv00e6U – > Kurzfassung „Pflege ist (m)eine Herzensangelegenheit!“ (02,22 Min.): > https://youtu.be/LOnV_OY2j-A  –  Beiträge im Forum (mit Fotos) u.a.: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21522&p=92030#p92030

66. Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen. Aktuelle Informationen und Briefzuschrift an den Deutschen Bundestag vom 29.08.2016: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21695  

67. Klartext: Deutschlands Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl am 24.09.2017 auf den Prüfstand. Dabei muss das gesamte soziale Netz mit in den Blick genommen werden! – Text > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/SozialesNetz_Pruefstand_Statement082017.pdf und im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk: >  http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22268

68. Der 28. Neusser Pflegetreff hatte die Themen „Pflegebedürftigkeit – was nun? … Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … “ in den Blick genommen und konnte am 09.05.2018 erfolgreich gestaltet werden. Über die Veranstaltung wird umfänglich informiert, z.B.:  Statement zur Prävention informiert (auch) über die Erfordernisse, gesundheitsförderliche Maßnahmen für die belasteten Pflegekräfte vorzusehen: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Statement_Zusammenfassung_Praevention_27012018.pdf   Filmdokumentation (Youtube) Langfassung (rd. 2 Stunden): > https://youtu.be/qZsQezd7sWE

69.             Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten – entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. – Pressemitteilung vom 01.06.2018 > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p10382

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