Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
20.12.2017
Zu den nachfolgenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache hiermit aus aktuellem Anlass wie folgt auf Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam:
· „Wieviel Personal ist für eine gute Pflege erforderlich? Am Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen wird die wichtigste pflegepolitische Frage der aktuellen Legislaturperiode bearbeitet“. – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich seit vielen Jahren für ein bundesweit geltendes Personalbemessungssystem eingesetzt und begrüßt die jetzt in Gang gekommene Begutachtung der relevanten Fragen zur Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen. Es erscheint aber dringend geboten, bis zur Gestaltung eines Personalbemessungssystem vorab Finanzmittel zur schnellen Auflösung des Pflegenotstandes zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen sind die Ländergremien für eine Verbesserung der Stellenschlüssel zuständig. Umfangreiche Informationen (mit Filmdokumentation) im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. – Näheres unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=22423
· Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts München am 21.12.2017 erwartet: Muss ein Arzt Schadensersatz leisten, wenn er das Leiden eines Schwerstkranken künstlich verlängert? – Näheres (sobald bekannt, auch mit Angaben zur Gerichtsentscheidung) unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=22424.
· Fehlende Sicherungsaufklärung bei Krankenhausentlassung: Unterlässt es der Arzt, den Patienten über die Risiken der Einnahme von Amiodaron (in Gestalt von Herzrhythmusstörungen) hinzuweisen und verlässt der Patient danach die Klinik, so haftet der Arzt für den daraus entstehenden Schaden (schwerer Hirnschaden nach Herzrhythmusstörung) auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Es ist davon auszugehen, dass sich der Patient, der die Erkrankung sehr ernst nahm, bei richtiger Sicherungsaufklärung richtig verhalten und die Klinik nicht verlassen hätte, wodurch der Schaden vermieden worden wäre. So das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 6. Juni 2012 · Az. 5 U 28/10 – Näheres unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=22422
· Finanzielle Anpassung der Altenpflegeausbildung in NRW gefordert. Näheres unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=22415
Bei dieser Gelegenheit nochmals:
Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr 2018!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner