Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erhalten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) den aktuellen Bericht des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell), dem Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERKS zum NEUSSER PFLEGETREFF vom 10. Mai 2017. Wir haben diesen aktuellen Bericht nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) gepostet.
Herrn Werner Schell kann man wieder zu seinem erfolgreichen und jüngsten NEUSSER FLEGETREFF gratulieren.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Herr Werner Schell informiert über den NEUSSER PFLEGETREFF:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema
> Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) <
gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php – Es können dort folgende Beiträge aufgerufen werden:
§ Einführendes Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk im Forum hier http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=22110
§ Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhein-kreis/kreis-projekt-beizeiten-begleiten-von-politik-als-modellhaft-gelobt-aid-1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden)
- https://www.youtube.com/watch?v=4JyK_cU1Ayo&feature=youtu.be
- Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Presseinfo_18052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Bilderdatei_10052017.pdf
In Kürze: „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ ist ein neues Konzept zur Erstellung und Umsetzung von Patientenverfügungen (§ 132g SGB V). Es soll darum gehen, in eingehenden Beratungen den jeweiligen Patientenwillen auszuleuchten und als Blaupause für die eigentliche Patientenverfügung zu nutzen. Gleichzeitig geht es darum, valide Festlegungen für Notfallsituationen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell