65 Jahre BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ist für die arbeitenden Menschen kein Grund zum Jubeln!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) am heutigen Tage (28. September 2016) den 65. Geburtstag feiern kann.

Für uns als Arbeitnehmer/Innen ist dies allerdings kein Grund zum Feiern.

Am Bundesverfassungsgericht treffen 16 Richter/Innen in zwei Senaten die Entscheidungen.

Die meisten Entscheidungen werden aber, wie man salopp formuliert sagt, abgebügelt.

Offiziell gibt das Bundesverfassungsgericht zu, dass lediglich 2, 3 Prozent der Beschwerden Erfolg haben.

Im Jahre 1993 wurden die Paragrafen 93a, 93b und 93c Bundesverfassungsgerichtsgesetz eingeführt:

https://books.google.de/books?id=1Jtxm-9f5tcC&pg=PA1214&lpg=PA1214&dq=in+welchem+jahr+wurden+die+%C2%A7%C2%A7%C2%A7+93a,+b,+c,+bundesverfassungsgerichtsgesetz+eingef%C3%BChrt?&source=bl&ots=oKdM8j-653&sig=csipnTr0KOxFGGqEZLteHKjsXnI&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiTgdLoobLPAhXmCMAKHSprAPEQ6AEIPTAE#v=onepage&q=in%20welchem%20jahr%20wurden%20die%20%C2%A7%C2%A7%C2%A7%2093a%2C%20b%2C%20c%2C%20bundesverfassungsgerichtsgesetz%20eingef%C3%BChrt%3F&f=false !

Das Bundesverfassungsgericht hat etwa 260 Mitarbeiter/Innen und ein Jahresbudget von rund 28 Millionen Euro.

Wenn man bedenkt, dass nur 2, 3 Prozent der Beschwerden angenommen werden und der Rest (97, 7 Prozent) der Beschwerden abgebügelt werden, dann stimmt in dem Laden etwas nicht. Wenn die Beschwerden dann auch noch nach den Paragrafen 93a, 93b und 93c ohne Begründung verworfen werden können, dann fragt man sich als Arbeitnehmer und Steuerzahler, was dieser Aufwand denn den Menschen in Deutschland nutzt?

Da steht dann zu lesen, dass jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten oder bestimmten anderen Rechten im Grundgesetz unmittelbar verletzt sieht, eine Verfassungsbeschwerde einreichen kann und dazu keinen Advokaten benötigt. Einzige Voraussetzung ist die vorhergehende Ausschöpfung aller Rechtswege.

Einige AK-Mitglieder haben bereits Bundesverfassungsbeschwerden geführt, die allesamt mit der 93-er Paragrafenserie plattgeklopft worden sind. Hierzu verweisen wir auf die Kategorien „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) und „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber).

Den jüngsten Fall und den dazugehörigen Beitrag könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08/24/causa-ohlen-der-justizgigant-bundesverfassungsgericht-gebiert-eine-klitzekleine-maus/ !

Aus unserer Sicht ist das Bundesverfassungsgericht Makulatur! Es soll den Menschen in der „BANANNREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) das Gefühl vermitteln, in einem Rechtsstaat zu leben.

Von derartigem Gaukeln dürfen wir uns nicht blenden lassen.

65 Jahre Bundesverfassungsgericht ist für die Arbeitnehmer wahrlich kein Grund zum Jubeln!

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Bilder/DE/Teaser/Richter/ErsterSenat.jpg?__blob=normal&v=10

(Foto: Bundesverfassungsgericht zeigt Richterinnen und Richter des 1. Senats.)

https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/Bundesverfassungsgericht/senat_2.jpg

(Foto: Bundesverfassungsgericht zeigt Richterinnen und Richter des 2. Senats.)

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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