Erdogan ./. Böhmermann die II. in einer „Bananenrepublik Deutschland“ und ihrem „Juristischen Tollhaus“?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) stellen wir fest, dass ein Herr Erdogan (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdogan) sich aufgrund des Fehlurteils des Landgerichtes Hamburg gegen Jan Böhmermann (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/05/19/in-sachen-erdogan-boehmermann-faellt-das-lg-hamburg-aus-ak-sicht-ein-fehlurteil/) nicht nur sauwohl fühlen, sondern auch immer frecher werden kann.

Wie die Medien jüngst berichten, fordert Erdogan nunmehr ein komplettes Verbot des Gedichtes des Jan Böhmermann. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur entsprechenden Online-Berichterstattung auf TAGESSCHAU.DE:

https://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-183.html !

So etwas kann in der Regel nur dann passieren, wenn Regierung und Justiz Hand in Hand unter politischen Opportunitätsprinzipien die Meinungsfreiheit den Geiern zum Fraße vorwerfen!

Einem Politiker, der undemokratischer in seinem eigenen Land nicht sein kann, wie Erdogan es in der Türkei ist, die Deutsche Rechtsprechung als Instrument gegen freie Meinungsäußerung zur Verfügung zu stellen, bestätigt nach AK-Meinung die „BANENENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) und ihr angeschlossenes „JURISTISCHES TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) !

Weg mit dieser politisch/juristischen Farce! Weg mit Erdogan als Kläger bei der Deutschen Justiz!

Wir bleiben am Thema dran und werden weiter berichten!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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