Der BBU kritisiert die „Entscheidung“ des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis hatten wir die jüngste Pressemitteilung des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) zur Elbvertiefung am gestrigen Tage auf unsere Homepage gepostet. Diese könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/02/09/bbu-pressemitteilung-der-bbu-bekraeftigt-mit-nachdruck-seinen-standpunkt-gegen-die-elbvertiefung/ !

Die „Entscheidung“ des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) ist gestern gefallen und verkündet worden. Sie ist, wie konnte es auch anders erwartet werden, „nicht nach ihm und nicht nach ihr“, wie es der Volksmund zu sagen pflegt.

Die Pressemitteilung des BVG zu dieser „vorläufigen Entscheidung“ könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=6 !

BBU bedauert das Gesamturteil zur Elbvertiefung und dem können wir uns als AK vollinhaltlich anschließen.

Wir haben nachstehend die komplette Pressemitteilung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cb/Bundesverwaltungsgericht,_Leipzig.jpg

(Foto des aus https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland) zeigt das Frontalbild des BVG-Gebäudes. Davor verlasst so mancher PALAZZO PROZZO!)

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

http://www.bbu-online.de/images/Logo/RZ_BBU_LOGO_4C.jpg  http://www.solarify.eu/wp-content/uploads/2016/01/Udo-Buchholz-BBU-Foto-%C2%A9-BBU.jpg

(Foto zeigt den Pressesprecher des BBU, Kollegen Udo Buchholz am Mikrophon.)

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Pressemitteilung des BBU vom 09.10.17

BBU bedauert das Gesamturteil zur Elbvertiefung

(Bonn, Hamburg, 09.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht die
Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und
Außenelbe nicht aufgehoben hat. In einer ersten Reaktion begrüßt es der
BBU aber, dass die Planfeststellungsbeschlüsse immerhin gemäß des
heutigen Gerichtsurteiles wegen Verstößen gegen das Habitat-Schutzrecht
als rechtswidrig eingestuft und nicht vollziehbar sind. Der BBU wird
sich auch zukünftig politisch gegen die weiterhin drohende
Elbvertiefung zur Wehr setzen. Ausdrücklich dankt der BBU den Klägern,
die sich in jahrelanger intensiver Arbeit gegen die Elbvertiefung
juristisch zur Wehr gesetzt haben.

Für das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig ist es
unverständlich, dass in der letzten Woche der Internationale Schutztag
der Feuchtgebiete begangen, jetzt aber ein konträres Urteil gesprochen
wurde. „Aus Sicht des Naturschutzes gehört auch die Elbe mit ihren
Überflutungsbereichen zu den schützenswerten Feuchtgebieten“, betont die
engagierte Umweltschützerin.

Der BBU kann nicht nachvollziehen, warum das Gericht die Prognosen der
Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morphodynamischen
Auswirkungen der Elbvertiefung nicht in Frage gestellt hat. Auch ist für
den BBU nicht verständlich, warum das Gericht dem Schutz geschützter
Arten, etwa von Brutvögeln, keinen höheren Stellenwert eingeräumt hat.
Aus Sicht des Verbandes verstößt das geplante Vorhaben zudem gegen das
wasserrechtliche Verschlechterungsverbot

Der BBU bekräftigt, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen nicht auf dem
Rücken der Natur durchgesetzt werden darf. Der BBU fordert, dass gerade
im Umfeld der Metropole Hamburg dem Artenschutz eine hohe Bedeutung
zugemessen werden muss. „Die Flüsse und die Nordsee wurden viel zu lange
als unbegrenzt belastbar angesehen: Die Elbe muss als wertvoller
Naturraum unbedingt nachhaltig geschützt werden. Es gibt mittlerweile
auch Wirtschaftskonzepte zur Hafenentwicklung, die den nachhaltigen
Umweltschutz mit berücksichtigen,“ so Regina Ludwig vom BBU-Vorstand.

Pressemitteilung des Gerichtes:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=6

Weitere Informationen zum Thema Elbvertiefung:

http://www.wir-brauchen-keine-elbvertiefung.de
http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de
https://www.rettet-die-elbe.de

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de,telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse
lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen

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