Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) verfolgen wir seit Jahren die SCHLECKER-AFFÄRE, wie Ihr es unschwer in der dafür eigens auf unserer Homepage eingericheten Kategorie aufrufen und nachlesen könnt.
> http://www.ak-gewerkschafter.de/category/schlecker/ !
Den jüngsten Artikel zum Thema hatten wir am 29.11.2017 auf unserer Homepage gepostet. Ihr könnt Ihr könnt ihn direkt durch das Anklicken des nachstehendemn Links aufrufen und nachlesen.
Heute wurde das Revisions-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekanntgegeben.
Unsere Wette dazu haben wir gewonnen.
Das Urteil für die SCHLECKER-Kinder wurde, wie von uns prognostiziert, durch den BGH abgemildert!
Die Haftstrafe aber bleibt bestehen!
Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.
Die Justiz hätte sich ja nur blamieren können, wenn sie neben der durch uns vermuteten Strafmilderung auch noch die Haftstrafe aufgehoben hätte!
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Online-Berichterstattung vom heutigen Tage zum Thema auf der Homepage des .
> https://www.merkur.de/wirtschaft/schlecker-kinder-muessen-lange-ins-gefaengnis-besonders-fuer-tochter-wird-es-dramatisch-zr-12217511.html !
Als AK sind wir der Meinung, dass hier wieder einmal mit juristischen „GLACEHANDSCHUHEN“ gearbeitet worden ist.
Die ehemaligen Beschäftigten haben dagegen massenweise für ihr restliches Arbeitsleben lebenslange Arbeitslosigkeit mit anschließender Altersarmut durch die Familie SCHLECKER „verordnet“ bekommen!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-