Statement des Herrn Werner Schell zum Pflegebetrugsverdacht in 230 Fällen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir auch ganz erschröcklich vernehmen müssen, dass es in 230 Fällen PFLEGEBETRUGSVERDACHT gibt.
 
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf einen entsprechenden Online-Artikel zum Thema von SVZ-ONKLINE:
 
Zu diesem Thema hat uns nunmehr ein Statement des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) erreicht.
 
Dieses Statement des Vorstandes des Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerks haben wir nachstehend in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) gepostet.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 
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Statement des Herrn Werner Schell:
 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk:

Die Medien berichten lebhaft über „230 Pflegedienste unter Betrugsverdacht.“ Insoweit haben am 30.05.2017 zahlreiche Redakteure von Print- und TV-Medien Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk kontaktiert. In den von hier abgegebenen Statements wurde u.a. erklärt, dass die mutmaßlichen Betrügereien nicht dazu Veranlassung geben dürfen, die gesamte Branche in Verruf zu bringen. Es werde in vielfältiger Weise gute Arbeit geleistet. Gleichwohl müsste den jetzt aufgedeckten Betrugsaktivitäten nachgegangen werden. Im Rahmen der zu treffenden Konsequenzen sei auch an eine intensivere Überprüfung durch die Pflegekassen bei Anträgen auf Zulassung von Pflegediensten zu denken. Bekanntlich „stinke der Fisch immer vom Kopf her“. Die Anforderungen an Eignung und Zuverlässigkeit der Führungskräfte bei ambulanten Pflegediensten müssten wahrscheinlich strenger gefasst und die Zurücknahme von Zulassungen bei Unregelmäßigkeiten vereinfacht werden. Eine Ausweitung des Kontrollsystems wird voraussichtlich nicht ausreichen. Vor Weiterem sei es aber geboten, den schriftlichen Bericht der Behörden abzuwarten, eine exakte Auswertung vorzunehmen und dann über politische / gesetzgeberische Folgerungen zu befinden. – Das Landeskriminalamt NRW wurde am 30.05.2017 gebeten, ein Exemplar des lt. Medien vorliegenden Prüfberichtes zu übersenden. –

Werner Schell

Weitere Informationen unter >

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21604&p=98269#p98269 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21604

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