Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Petition unter dem Titel: „Arbeitsplatzsicherung durch Reform des Mahnwesens!“
Der Kollege Kurt Grass hat diese Petition gestartet und uns darum gebeten, diese innerhalb und außerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu verbreiten.
Diesem Wunsche haben wir gerne entsprochen und diese Petition nebst Erklärung in Ihrer Gänze und zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage und in die Kategorie „PETITIONEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/petitionen/) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Kurt Grass teilt mit:
„Sehr geehrter Herr Engelhardt.
ich weiß zwar, dass mein nachstehendes Anliegen kein gewerkschaftliches Kernthema ist. Dennoch möchte ich Sie bitten, die nachstehende Info soweit wie möglich unter den Mitgliedern des DGB zu verteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Könnten Sie mich im Kampf um Gerechtigkeit etwas unterstützen und auf meine Petition aufmerksam machen? Oder auch selbst unterschreiben?
ganz untenstehend erhalten Sie einen Link auf die Petitions-Plattform von Change.org
Hier zur Vorab-Information der Inhalt meiner Petition:
Am eigenen Leib muss ich derzeit erfahren, dass unser gerichtliches Mahnverfahren das Handeln von Auftraggebern – auch öffentlicher Auftraggeber – sehr zu deren Vorteil unterstützt. Ich möchte dies kurz an einem Beispiel aus meiner Erfahrung verdeutlichen:
Ich habe begründete Forderungen gegen einen öffentlichen Auftraggeber. Der Auftraggeber zahlt nicht (aktuell sind knapp 1.000.000 € aufgelaufen). Die Teilrechnungen wurden von mir über das Mahngericht eingereicht. Der Auftraggeber weist den Mahnbescheid ohne Begründung zurück. Er weiß ja, dass ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern sich nicht wehren kann, denn er hat ja nicht das Geld überwiesen, mit dem man sich durch Anwalt und Gericht hätte wehren können. Um das „Nichtzahlenwollen“ zu untermauern erstellt der Auftraggeber Gegenforderungen, welche aus der Luft gegriffen sind. Damit sieht er zunächst keine Zahlungsverpflichtung. Die Gegenforderungen wurden mir gegenüber trotz anwaltlicher Aufforderung nicht begründet und wurden von mir vorsorglich meiner Versicherung als „Schaden“ gemeldet. Die Versicherung schreibt zweimal den öffentlichen Auftraggeber an und bittet um substituierte Begründung der Gegenforderung. Die Versicherung erhält keine Antwort vom öffentlichen AG. Somit ist immer noch kein Mittelfluss möglich. Fazit: Ich habe mich von 2 Mitarbeitern bereits trennen müssen.
Eine Aussage eines leitenden Mitarbeiters der öffentlichen Einrichtung, die im Zusammenhang mit Rechnungsprüfungen ausführender Firmen gefallen ist, gewinnt bei mir immer mehr an Bedeutung:
„Streichen Sie es erst einmal aus der Rechnung heraus – wenn die es bezahlt haben wollen, sollen die klagen. Was das kostet und wie lange das dauert wissen die schon. Was dabei herauskommt? 50/50 oder 60/40?…..“
Ich gehe davon aus, dass es sehr vielen kleinen und mittelständigen Betrieben bereits ähnlich gegangen ist. Als erstes leiden die Mitarbeiter, weil Lohn- und Gehaltsforderungen ausbleiben oder verspätet bezahlt werden. Dann Trennung von Mitarbeitern, da diese nicht mehr bezahlt werden können. Dann Handlungsunfähigkeiten, da durch Finanzamt oder Krankenkassen Konten gesperrt werden. Dann Insolvenz und ggf. auch noch Strafantrag wegen Insolvenzverschleppung? Das alles, weil der Schuldner eine Mahnung unbegründet zurückweisen kann.
Das gerichtliche Mahnverfahren darf nach meiner Einschätzung es nicht zulassen, dass Mahnbescheide unbegründet zurückgewiesen werden. Erst recht nicht, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Bei unbegründeter Zurückweisung sollte ein Teilbetrag von 50% sofort fällig/vollstreckbar werden. Somit verringert sich das Prozesskostenrisiko und es steht Geld zur Klageführung zur Verfügung.
Da ich schon öfters nun von solchen Machenschaften (Schuldnerkönigen) gehört und gelesen habe, glaube ich, dass eine Petition des Mahnwesens nur Erfolg hat, wenn sich eine große Zahl betroffener Personen oder Personen mit Sinn für Gerechtigkeit dieses Thema annimmt.
Bitte leiten Sie die Petition an andere Personen oder Personenkreise weiter.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Grass
Friedlandplatz 10 – 12
52511 Geilenkirchen
Zentrale: 02451 9 32 99 0
Durchwahl: 02451 – 9 32 99 11
Mobil: 0176 – 19 32 99 11
Telefax: 02451 9 32 99 20
E-Mail: kg@mcpg.de“