Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 22. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé-Newsletter 22/2024 vom 08.07.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger (kurz) Newsletter zu folgenden Themen:
1. Pläne der Ampel zur Änderung des SGB II und natürlich vieler anderer Dinge
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Im Rahmen des „Haushaltsgesetzes 2025″ sind wieder eine Reihe von Änderungen im SGB II geplant, die ein oder andere ist schon medial thematisiert worden. So heißt es: »Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken«.
Laut dem Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ sollen im SGB II folgende Punkte geändert werden:
- Zumutbarkeit von angebotener Arbeit, soll angehoben werden, so eine tägliche Pendelzeit von 2 ½ Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden
- Das Jobcenter soll in einem Umkreis von 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen.
- Wer zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme »ohne einen triftigen Grund ablehnt«, soll mit 30 % der Regelleistung für drei Monate sanktioniert werden.
- Bei Meldeversäumnis soll eine 30 % Sanktion der Regelleistung für einen Monat erfolgen
- Monatliche Meldepflicht beim Jobcenter
- Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung als Pflichtverletzung mit 30 % Sanktion für drei Monate
- Verkürzung der Karenzzeit für Vermögen von 12 auf 6 Monate
- Verstärkter Einsatz von 1 Euro Jobs
- Höhere Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II, KiZ und Wohngeld, um die Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit zu stärken
(Alle Punkte unter Punkt 22 und 23 zu finden)
Das Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ gibt es hier zum Download: https://t1p.de/tjtd2
Bemerkung: Ich habe die geplanten Änderungen schon mehrfach kommentiert, im Kern soll hier das Sozialrecht in ein Strafrecht umgewandelt werden. Es ist für diese Regierung tatsächlich armselig, dass sie sich von der FDP, CDU bis zur AfD derart vor sich hertreiben lässt.
Ja, dann soll es noch eine Kindergelderhöhung um 5 EUR geben, diese „immense“ Kindergelderhöhung wird, wie das Kindergeld überhaupt, in allen Existenzsicherungssystemen sowieso als Einkommen angerechnet, d.h, übrig bleibt für Leistungsbeziehende davon nichts.
Alle realen Probleme für Leistungsbeziehende werden nicht angepackt. Ich möchte dabei insbesondere an das Thema Wohnkostenlücke und nicht übernommene KdU erinnern, siehe mein Newsletter 17/2024 vom 02.06.2024, 2., hier zur Erinnerung zum Download: https://t1p.de/ygzhc
Eine noch sehr kurze Stellungnahme vom Pari dazu: Bundeshaushalt: Kleinster Nenner statt großer Wurf, Link: https://t1p.de/8562z
2. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl sind auf der Suche nach 3-4 Kläger*innen, um weitere sozialgerichtliche Verfahren gegen die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem AsylbLG zu führen.
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Bei der Leistungsvergabe in Form der Bezahlkarte – so wie sie derzeit geplant ist und zum Teil schon zum Einsatz kommt – wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht hinreichend berücksichtigt. Die restriktiven Beschränkungen der Bezahlkarte haben zur Folge, dass bestimmte Sachen gar nicht mehr oder nur zu erhöhten Preisen eingekauft werden können. Die entstehenden Unterdeckung machen die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen in Klageverfahren geltend und bitten hierzu um ihre Mithilfe bei der Kläger*innensuche.
Hier sind SozialberaterInnen, SozialarbeiterInnen und natürlich auch sonstige Menschen, die Augen aufzuhalten und nach geeigneten Kläger*innen zu suchen.
Steckbrief: Kläger*innensuche für Verfahren gegen Bezahlkarte: https://t1p.de/31o6m
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Spendenaufruf für Kinder in Armut
Jedes vierte Kind in den neuen Bundesländern gilt als arm. Dieser Umstand wirkt auch jetzt in den Sommerferien.
Während andere Kinder frisch und mit neuen Eindrücken ausgestattet in ein neues Schuljahr starten können, bleiben Kinder aus armen und belasteten Familien oft zu Hause – ein weiterer Baustein sozialer Ungleichheit.
Die Diakonie Spendenaktion „Kindern Urlaub schenken“ ermöglicht jungen Menschen aus benachteiligten Haushalten die Teilnahme an sozialpädagogischen Freizeit- und Bildungsaktionen. 15 bis 20 Euro reichen oft für einen Tag Bildung und Erholung für ein Kind.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende! Mehr Informationen und einen Spendenlink finden Sie unter www.urlaubschenken.de.
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3. Handbuch für die Informationsfreiheit
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Die KollegInnen von OpenRewi und FragDenStaat haben das Projekt Informationsfreiheit ins Leben gerufen, das dieses Handbuch zur Informationsfreiheit erarbeitet hat. Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland zu geben.
Die Informationsfreiheit ist ein Transparenzgesetz, nach dem Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Weitergabe behördeninterner Informationen, zB. auch Dienstanweisungen, KdU-Richtlinien haben. Alles Dinge, die für die Beratungspraxis von enormer Bedeutung sind.
Aus der Beschreibung: Das Informationsfreiheitsrecht in Deutschland ist unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl von Bundes- und Ländergesetzen und einige kommunale Satzungen. Die Gesetze folgen jedoch einer ähnlichen Struktur und sie verwenden häufig identische oder jedenfalls ähnliche Begriffe. Unser Handbuch orientiert sich deswegen nicht an einzelnen Paragraphen, sondern an Themengebieten. Wenngleich ein Schwerpunkt auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) liegt, ist es damit nicht nur für Anträge nach dem IFG, sondern auch für Anträge nach anderen Gesetzen nutzbar.
Zum Handbuch: https://t1p.de/5ewfo
4. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen
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Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj
Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich mochte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.
5. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen, in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, das ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Menschen, die nicht vom Fach sind, werden von uns geschult und können genauso mitarbeiten, wie z.B. ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen oder Sozialarbeiter*innen Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!