Heute veröffentlichen wir den 19. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 19. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 19/12024 vom 16.06.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Zur SPD und ihren Plänen zum weiteren Verschärfen beim Bürgergeld
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Laut Bildzeitung plant die SPD die Einführung einer zweimonatigen 100 % Streichung des Bürgergeldes bei Schwarzarbeit. Damit solle der Druck auf Bürgergeld-BezieherInnen erhöht werden, eine reguläre Arbeit aufzunehmen.
Siehe dazu Bericht in der Tagesschau: https://t1p.de/m2fct

Dazu folgende Anmerkung: Liebe SPD-Genossen und – Genossinnen, diese Pläne sind verfassungswidrig! Hier soll Sozialrecht in ein Strafrecht umgewandelt werden. Wenn ihr diesen Kurs weiter verfolgt und weitere Sozialkürzungen durchführt, wird das der „Sargnagel“ für die SPD werden. Sozialdemokratische Politik ist jetzt schon kaum noch erkennbar. Statt am harten Sparkurs á la Lindner festzuhalten, muss investiert werden. In Bildung, bezahlbaren Wohnraum, in Infrastruktur, in die Existenzsicherung der Menschen und soziale Infrastruktur, in den Klimaschutz und in die Vorsorge wegen Klimawandel. Wenn ihr jetzt weitere Sozial- und Haushaltskürzungen vornehmt, zerstört ihr die soziale und demokratieerhaltende Infrastruktur des Landes. Das wird unweigerlich dazu führen, dass es keine sozialdemokratische Partei mit politischer Relevanz mehr geben wird. Es wird auch dazu führen, dass das Land immer weiter nach rechts driftet. Daher: es ist überfällig, die Notbremse zu ziehen, im Zweifel durch einen Koalitionsbruch.

2. Rekord an Zwangsräumungen bundesweit
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Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat eine Anfrage zu Zwangsräumungen bundesweit gemacht, im Jahr 2022 gab es fast 30.000 Zwangsräumungen, das sind mehr als 80 pro Tag. Vor allem in Brandenburg und Schleswig-Hollstein vollstreckten Gerichtsvollzieher mehr
Räumungen als im Jahr zuvor. Die meisten Zwangsräumungen wurden in NRW (8.690), in Bayern (2.579), in Niedersachsen (2.288) und in Sachsen (2.265)
vollstreckt. In NRW sind das rund 25 Wohnungen, die pro Jahr geräumt werden.
Infos aus der Anfrage von Caren Lay: https://t1p.de/m2fct

Dazu einige Anmerkungen: In einigen Punkten sind die Jobcenter und auch Sozialämter für Zwangsräumungen unmittelbar verantwortlich.

1. Z.B. dann, wenn mit Verweis auf vorrangige Leistungen, wie Wohngeld und Kinderzuschlag SGB II bzw. SGB XII-Leistungen abgelehnt werden. Die BA hat mit Weisung zum 01.01.2023 (Fachliche Weisung zu § 12a SGB II) angeordnet: „Das Jobcenter hat die leistungsberechtigten Personen auf vorrangige Leistungen und die Verpflichtung, sie in Anspruch zu nehmen, hinzuweisen. Insoweit besteht eine gesteigerte Beratungspflicht“. Die BA hat aber trotz gegenteiliger Rechtslage (§§ 9 Abs. 1 SGB II, § 19 Abs. 1 SGB II) unterlassen anzuweisen, dass zunächst erst mal SGB II-Leistungen bis zur Auszahlung vorrangiger Leistungen zu erbringen sind.
Bundesweit wird dieser Rechtsbruch aufgrund der BA-Weisung von den Jobcentern umgesetzt.
Um das einzuordnen: Anträge auf Kinderzuschlag und erst recht Wohngeld dauern je nach Behörde sechs bis 12 Monate. Die Antragsstellenden stehen durch die lange Bearbeitung der Kinderzuschlag- und Wohngeldbehörde und den alleinigen Verweis auf die Beantragung vorrangiger Leistungen vonseiten der Jobcenter in der Zeit ohne das notwendige Geld da. Dies wird in einer Reihe von Fällen zu Wohnraumverlusten bzw. Zwangsräumungen führen. Besonders gravierend ist, dass die rechtswidrige Weisung trotz vielfacher Rechtsprechung des BSG erfolgt, was immer wieder sagt, dem SGB II-Anspruch dürfen nur tatsächlich zur Verfügung stehende Einkünfte entgegengehalten werden.

2. Das SGB II und SGB XII schreibt vor, dass, wenn ein Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht und die Bearbeitung noch längere Zeit erfordert, dann vorläufig Leistungen zu erbringen sind (§ 41a Abs. 1, Nr. SGB II, § 44a Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) . Das ist eine gesetzliche Verpflichtung, die ohne gesonderten Antrag der antragstellenden Person zu erfolgen hat.
In vielen Jobcentern und Sozialämtern dauert die Bearbeitung Monate. Zum Teil heißt es von Behördenmitarbeitenden, „ich habe ja sechs Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten“ (abgestellt auf die Frist für eine Untätigkeitsklage nach § 88 Abs. 1 SGG). Solch rechtswidriges, fahrlässiges und unverantwortliches Handeln ist ebenfalls mitverantwortlich für Zwangsräumungen.

Fazit: es muss eine Menge passieren. Die sozialrechtlichen Regelungen müssen deutlich angepasst werden (siehe zB. https://t1p.de/ygzhc Nr. 2 oder Tachelesstellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz unter 6.) https://t1p.de/urh16. Ebenso bedarf es einer Reihe von Änderungen im BGB, dass beispielsweise nicht fristlos gekündigt werden darf, wenn die fehlenden Mietzahlungen von Behörden verursacht wurden.

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3. AG SBV: Neue P-Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2024
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Dann ist mir der verlinkte „Petzbogen“ den das JC Oldenburg an Arbeitgeber versendet, untergekommen. Es wird in diesem nicht nur gefragt, ob sich jemand auf eine zugewiesene Stelle beworben hat, sondern auch warum jemand nicht „persönlich geeignet“ ist, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen geltend gemacht wurden, sowie Fragen zu Lohn und Gehalt, zu Arbeitswegen oder auch „sonstigen Gründen“.
Kurzbewertung: bei dem Bogen handelt es sich um eine Aufforderung zum Petzen durch Arbeitgeber. Eine Reihe der harmlos klingenden Fragen, die ja auch nur gestellt werden „um die Anforderung von Ihnen als Arbeitgeber in Zukunft genauer zu berücksichtigen“, dienen genau nicht dafür, das Arbeitgeberprofil zu schärfen, sondern Voraussetzungen zu suchen und zu schaffen um Sanktionen durchführen zu können.
Hier geht es zu dem Petzbogen: https://t1p.de/5n0vm

5. Zur Info: Neues Gesetz für Webseitenbetreiber: Das Digitale Dienste Gesetz (DDG) ersetzt das Telemediengesetz (TMG). Impressum und Datenschutzerklärung sind zu überarbeiten und anzupassen
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Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, BGBl. 2024 I Nr. 149), welches am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist, ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Für Webseitenbetreiber besteht Handlungsbedarf. Auf der Webseite sind entsprechende Änderungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung vorzunehmen.

Weitere Inos: https://t1p.de/5n0vm

6. Mehrsprachige Informationsmaterialien und bundesweite Erst- und Orientierungsberatung
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seit 2018 engagiert sich Handicap International e.V. im Rahmen des Programmbereichs Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung. für gesellschaftliche und politische Verbesserungen bei der Aufnahme und dem Zugang zu Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Heute möchten wir Sie gerne auf unsere neuen Angebote aufmerksam machen, die Sie bei Ihrer Arbeit hoffentlich unterstützen werden:

Mehrsprachige, digitale und barrierefreie Informationsmaterialien

Im Zuge der Zusammenarbeit mit den Selbstvertreter*innen der Gruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“ wurde deutlich, dass es einen großen Bedarf an passgenauen Informationsmaterialien für Geflüchtete mit Behinderung und deren Angehörige gibt. Es fehlt an Erklärungen zum umfangreichen Hilfesystem, der vielseitigen Unterstützungslandschaft sowie den Leistungsansprüchen und Rechten in verschiedenen Sprachen. Aus diesem Grund wurden zusammen mit Selbstvertreter*innen nun sechs barrierefreie Broschüren mit Informationen in neun Sprachen entwickelt.

Crossroads setzt seit 2020 mit dem Projekt „Empowerment Now“* Impulse für Selbstvertretungsprozesse von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Im Rahmen des Projekts hat sich die Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“ gegründet.

Bundesweite Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Crossroads steht bundesweit geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit einer kostenlosen telefonischen Erst- und Orientierungsberatung individuell zur Seite. Wir beantworten grundlegende Fragen rund um das Hilfesystem für geflüchtete Menschen mit Behinderung, z. B. zu Zugängen zu staatlichen Hilfen, Aufenthalt oder Asyl, Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus unterstützen wir geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnorts zu finden und begleiten sie, bis eine bedarfsadäquate Anbindung erfolgt ist.

Weitere Informationen zu unserer Verweisberatung und ihrer Erreichbarkeit sind in 9 Sprachen auf der Crossroads-Website zu finden.

7. Neue Weisungen zum SGB II und SGB III
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Die Weisungen zu §§ 5 SGB II, § 16 SGB II und zur Aktualisierung der fachlichen Weisungen aufgrund von Anpassungen an der EQFAO zum 01.06.2024, siehe: https://t1p.de/xv63r und die Weisung selbst: https://t1p.de/vlvij und die Fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung wurde geändert, diese gibt es hier: https://t1p.de/hrcv8
Die SGB Weisungen gibt es auf meiner Webseite zum Download: https://t1p.de/buca

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-19-2024-vom-16-06-2024.html !

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