Heute veröffentlichen wir den 18. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 18. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 18/12024 vom 09.06.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Verbände und Gewerkschaften warnen vor Nullrunde beim Bürgergeld
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Ein Zusammenschluss aus acht Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde in der Grundsicherung gewarnt.
Das Bündnis der beteiligten Organisationen fordert eine kurzfristige Reform der Anpassung für die Grundsicherungsleistungen. Ansonsten drohe insbesondere Bürgergeldberechtigten und Beziehenden der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein weiterer  Kaufkraftverlust. Die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern würde sich verschärfen. Konkret fordern die Organisationen, dass die Fortschreibung vom aktuellen Regelbedarf in Höhe von 563 Euro für eine Erwachsene ausgehen muss. Nach der geltenden Gesetzeslage werden stattdessen 512 Euro als Ausgangswert für die kommende Fortschreibung 2025 zugrunde gelegt.
Ausführlich dazu: https://t1p.de/v3w82

2. BAföG Reform: Bundeskabinett wendet Nullrunde im BAföG doch noch ab und beschließt leichte Erhöhungen
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Nach deutlicher Kritik von Opposition und Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung der Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) hat das Bundeskabinett Änderungen beschlossen, die nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Durch die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen sollen neben den Freibetragsgrenzen (Anstieg um 5,25 Prozent) auch Grundbedarfsätze und die Wohnkostenpauschale angehoben werden. Der Grundbedarf soll um 5 Prozent stiegen, von derzeit 452 Euro auf 475 Euro. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schüler*innen soll um 20 Euro steigen, von derzeit 360 Euro auf 380 Euro. Von der ursprünglich geplanten Erhöhung des zurückzuzahlenden Darlehensanteils hat die Bundesregierung nun abgesehen.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/vworn

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20 Jahre Netzwerk Grundeinkommen

Öffentliche Veranstaltungen und Feier: 6. Juli 2024, Leipzig

Seit unserer Gründung als Reaktion auf die Hartz-Gesetze ist viel passiert: 

Die große Mehrheit der Bürger*innen plädiert für ein Grundeinkommen.

Wir feiern unser Jubiläum mit Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Parteien 

– und mit am Grundeinkommen Interessierten. 

Themen sind u. a. Care, Wohnungslosigkeit, Klimagerechtigkeit und Grundeinkommen.

Herzliche Einladung!

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3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2024 zu den Sanktionsverschärfung im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich in seinem neuesten SJ mit den am 28. März 2024 in Kraft getretene Sanktionsverschärfungen im SGB II. Im Falle der »willentlichen« Weigerung der Arbeitsaufnahme kann nun der Regelbedarf unter bestimmten Bedingungen vollständig entzogen werden (ab Seite 15). In einem weiteren Beitrag werden zwei Urteile des Bundessozialgerichts und des Europäischen Gerichtshofs dargestellt, die sich mit den Freizügigkeitsrechten und den damit zusammenhängenden Sozialleistungsansprüchen von EU-Bürger*innen beschäftigen, die ihre Rechte nur als Familienangehörige ableiten, denen »Unterhalt gewährt« (§ 1 Abs. 2 Nr. 3c und d FreizügG/EU) wird (ab Seite 20). Diese Urteile schaffen in seit Jahren strittigen Fragen zumindest teilweise Klarheit. Hier geht es nun zu dem Link: https://t1p.de/gm5sa

4. Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung
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Hier der Hinweis auf die vom Pari herausgegebene Publikation: „Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung“. Download hier: https://t1p.de/cx59d

5. BGH zur Rückforderung überzahlter Miete, wenn Mieter oder Mieterinnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht
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Der BGH hat mit Urteil vom 5. Juni 2024 – VIII ZR 150/23 entschieden, dass Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Miete gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Jobcenter übergegangen sind.
Im vorliegenden Fall war der Kläger vom 1. September 2018 bis Ende Juni 2020 Mieter einer Wohnung der Beklagten in Berlin. Der Kläger, der zuvor in einer Flüchtlingsunterkunft gelebt hatte, bezog bereits während dieser Zeit Leistungen nach Maßgabe des SGB II. Den – neben einem Mitmieter – auf ihn entfallenden Teil der Miete für den Monat September 2018 entrichtete der Kläger noch selbst; für die Folgemonate übernahm das zuständige Jobcenter die Zahlung der Miete.

 

Der Kläger hat unter anderem geltend gemacht, die Miete sei sittenwidrig überhöht; zudem sei sie von Mitte September 2019 bis in den März 2020 hinein wegen eines Wasserschadens in vollem Umfang gemindert gewesen. (…), so aus der PM des BGH, zum Nachlesen: https://t1p.de/knqjz, das Urteil: https://t1p.de/knqjz

Bewertung: Diese BGH-Entscheidung hat auch für vieles andere Konsequenzen. Z.B. wenn Jobcenter oder Sozialamt versehentlich die Miete auf das falsche Vermieterkonto überwiesen hat. Dann wird in der Realität oft gefordert, Betroffene sollten sich selbst drum kümmern und sich das falsch bezahlte Geld zurückzahlen lassen, leider könne derweilen die Miete für die aktuell bewohnte Wohnung nicht übernommen werden. Diese Situation hat sich nun erledigt, denn wenn das Jobcenter selbstverschuldet an den falschen Vermieter zahlt, hat es trotzdem die Miete für die neue Wohnung zu zahlen und sich das Geld nunmehr selbst über den nach § 33  SGB II übergegangenen Anspruch zurückerstatten zu lassen.
Eine weitere klassische Fallsituation ist: JC zahlt trotz bekannter Trennung den Lebensunterhalt an den oder die vorherige BG-vorstehende und – empfangsberechtigte Person (nach § 38 SGB II). Auch hier wird in der Realität verlangt, dass Betroffene sich das Geld vom falschen Empfänger zurückholen sollten. Auch hier ist die BGH-Entscheidung klarstellend: Die antragstellende Person hat einen eigenen zu erfüllenden Anspruch. Rückforderungen wegen Überzahlungen gehen nach § 33 Abs. 1 SGB II auf das Amt über.

6. FDP-Bundestagsfraktion plant massive Einschränkungen des Streikrechts
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Die FDP-Bundestagsfraktion plant einem Bericht zufolge Einschränkungen des Streikrechts im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Die FDP fordert unter anderem eine Ankündigungsfrist und anschließende Abkühlungsphase von 72 Stunden bei Arbeitskämpfen.

Mehr dazu: https://t1p.de/rodka

Bemerkung: Die FDP will wieder „sichtbar werden nach Art der FDP“. D.h. systematische Blockade der Umsetzung von jeder dringend notwendigen Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft.
Diese FDP Politik in einer Zeit, in der wir am klimatischen und autoritären Kipppunkt stehen, ist nicht zu akzeptieren. Für beide Kipppunkte ist die FDP unmittelbar mitverantwortlich.

7. PRO ASYL ruft zum Wählen auf: Verteidigung des Projekts Europa ist unser aller Aufgabe
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Am Samstag, den 08.06., am Tag vor der Europawahl, sind in ganz Deutschland Zehntausende Menschen unter dem Motto „Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen“ auf den Straßen. Auch PRO ASYL ist im Trägerkreis des zu den Europawahlen gegründeten Bündnisses und ruft zur Wahlbeteiligung, zum Schutz von Geflüchteten und zur Wahrung des Rechts auf Asyl auf.

„Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unsere Demokratie zu verteidigen. Morgen wählen zu gehen, ist nur der Anfang. Klar ist jedoch, wer nicht wählen geht, wählt rechtsextrem, und wer rechtsextrem wählt, wählt unsere Demokratie und die Menschenrechte ab“, so Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, der am Samstagnachmittag auf der Kundgebung in Berlin am Großen Stern spricht.

Die PRO ASYL Stellungnahme: https://t1p.de/cgulv

Dem ist nichts hinzuzufügen, bitte geht antifaschistisch wählen! 

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-18-2024-vom-09-06-2024.html !

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