Dr. Friedmar Fischer teilt Aktuelles zur ZVK mit! BGH versetzt der staatlichen Zusatzversorgung eine schwere Schlappe!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine brandaktuelle Mitteilung des Herrn Dr. Friedmar Fischer (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=friedmar+fischer) in Sachen „ZUSATZVERSORGUNG“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/zusatzversorgung/) !

Dr. Fischer berichtet über das jüngst stattgefundene öffentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen „STARTGUTSCHRIFTEN“. Dieser hat auch die geänderten Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach der Tarifeinigung vom 30.05.2011 für verfassungswidrig erklärt!

Eine weitere Schlappe für die sogenannten „Tarifpartner“.

Den kompletten Bericht des Herrn Dr. Fischer haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage und in die Kategorie „ZUSATZVERSORGUNG“ gepostet.

Dem Herrn Dr. Fischer wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement in der Sache!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Dr. Friedmar Fischer teilt mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

der BGH (IV . Zivilsenat; Vorsitzende Richterin Frau Mayen,
Berichterstatter Richter Felsch) haben auch die geänderte
Startgutschriftermittlung für rentenferne Versicherte nach der
Tarifeinigung vom 30.05.2011 für verfassungswidrig erklärt (siehe die
BGH – Pressemitteilung 053/2016 vom 09.03.2016 weiter unten der Link und
das beiliegende PDF).

Beide Klagen (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) der rentenfernen Versicherten
waren erfolgreich mit dem Antrag, die Neuregelung der
Startgutschriftenberechnung (Vergleichsberechnung) für unwirksam zu
erklären, da aus mehreren Gründen ein Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz vorläge.

Der Kläger im Fall IV ZR 168/15 war jedoch NICHT erfolgreich mit seinem
Antrag, die Aufteilung unter Hinweis auf das AGG in rentennahe und
rentenferne Versicherte für gleichheitswidrig zu erklären und ihm als
rentenfernen Versicherten dennoch eine rentennahe Startgutschrift zu
gewähren.

Die Verhandlung dauerte im voll besetzten Gerichtssaal etwa zwei Stunden
(Vortrag und Einführung durch die vorsitzende Richterin und daran
anschließende Plädoyers der Bundesanwälte für die beklagte VBL (Dr.
Kummer) und für die rentenfernen Kläger (Dr. Geisler).

Im Gegensatz zur BGH – Verhandlung am 14.11.2007 wurde das mündliche
Urteil nicht schon verkündet am frühen Nachmittag des 09.03.2016,
sondern lediglich kurz nach der Verhandlung eine knappe Pressemitteilung
herausgegeben (siehe Anlage bzw. URL – LINK

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=73953&anz=55&pos=2&Blank=1

Das schriftliche vollständige Urteil beider Pilot-Klagen wird wohl erst
in 4-6 Wochen auf der Internetseite des BGH veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Friedmar Fischer

Link zum Anklicke und somit Aufrufen des Online-Artikels zum Thema aus dem Online-Magazin „WIRTSCHAFTSWOCHE“ vom 09.03.2016:

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/bgh-urteil-schwere-schlappe-fuer-staatliche-zusatzversorgungskasse/13075096.html

Dr. Friedmar Fischer
Clara-Schumann-Str. 23
75446 Wiernsheim
Tel.: (07044) 90.98.94
E-Mail: friedmar.fischer@t-online.de

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