Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
nachstehend wieder einige sehr wichtige Informationen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme:
Das „Von der Leyen Prestige Rettungsgesetz“ ist verabschiedet!
Der Bundesrat hat am 27.05.2011 dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt, damit können nun Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bis zum 30.06.2011 beantragt werden. Der Antrag wirkt dann auf Beginn des Jahres zurück. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur dann, wenn „Mehraufwendungen entstanden sind“, so § 77 Abs. 11 S. 3 SGB II. Dies bedeutet wiederum ein menschenunwürdiges Nachweisverfahren, anstatt hier mal pauschal und ohne diskriminierenden Nachweis rückwirkend Leistungen zu erbringen. Nachstehende Links führen Euch direkt in die Gesetzesmaterialien und in die entsprechenden Arbeitshilfen:
Die Gesetzesmaterialen sind hier zu finden: http://kurzurl.net/WQMZT Arbeitshilfe Mais NRW (ganz guter Überblick): http://kurzurl.net/jVyGD Fachinfo Caritas Verband: http://kurzurl.net/X
Interessant ist auch die Böckler – Studie über: „Hartz Gesetze haben nicht zu einer Verkürzung von Arbeitslosigkeit geführt“!
Wir möchten Euch auf diese aktuelle Böckler Studie aufmerksam machen, die belegt, dass trotz des Versuchs, mit Maßnahmen der Aktivierungs- und verschärften Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen den Übergang vom Sozialleistungsbezug in die Erwerbstätigkeit zu forcieren, keine wesentliche Veränderung der Verweildauer von Sozialtransferbeziehern in Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Mit der Studie werden die stetigen Forderungen nach weiterer Leistungskürzung und schärferen Sanktionen wiederlegt. Es wird dadurch offenbar, dass es an der Zeit ist über ein Sanktionsmoratorium durchzuführen.
Die Böckler Studie gibt es hier:
http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_05_30.pdf
Infos zum Sanktionsmoratorium hier: http://www.sanktionsmoratorium.de/
Und zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen noch eine „Engelsmeldung“, die da lautet: „2012 soll es Zehn Euro mehr geben!“
Nach aktuellen Berichten soll 2012 der Regelsatz um zehn EUR steigen. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Bericht über die Höhe des Existenzminimums errechnet, dass der Regelsatz von 364 auf 374 Euro steigen muss, um die Teuerung auszugleichen. Darin enthalten sind aber die drei EUR Steigerung die wir der SPD zu verdanken haben (statt 36 EUR). Mehr Infos
dazu: http://kurzurl.net/0yTkN
Kurzanmerkung: Der Preisindex entwickelt sich immer weiter und rasanter fort, da sind 10 Euro lediglich ein „Tropfen auf dem heißen Stein“!
Mit kollegialen Grüßen für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-