Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kollege Maintz hat uns darin einen Bericht des Rechtsanwaltes Volker Gerloff, der als Prozessvertreter an der Verhandlung am 15. Januar 2019 beim Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit des Hartz-IV-Sanktions-Regimes teilgenommen hat.
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Kollege Fred Maintz informiert:
5.4 Bericht des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. zu Verhandlung über Sanktionen vor dem BVerfG von RA Volker Gerloff via Facebook
Zu Verhandlung über Sanktionen vor dem BVerfG hier ein sehr guter Bericht des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. bei dem ich das Vergnügen habe, in der SGB II Kommission mitzuwirken:
http://94.186.214.5/sixcms/media.php/891/2019-02-17_Bericht_BVerfG_15012019.pdf?fbclid=IwAR1UtOXZWXAMgxTFjUVjRzesc5crd2i0cvS-l4ww29tkZdzAw18Z1cEHbU0
Dort wird vor allem gut dargestellt, dass die Statistik, die von der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit wieder und wieder präsentiert wurde, schlicht falsch ist. Es wurde behauptet, es gäbe überhaupt nur ca. 3% Sanktionen und davon seien unter 1% verhandlungsrelevant gewesen. Der DSGT stellt dar, dass nach den Statistiken der BA eine Quote der sanktionierten Leistungsempfänger*innen von 21,7 % anzunehmen ist.
https://www.facebook.com/RA.Volker.Gerloff
Volker Gerloff