Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir jüngst unseren OFFENN BRIEF an den „Beauftragten der Bundesregierung für die Belanger von Menschen mit Behinderung“ vom 28. November 2018 in Form eines Beitrages nebst Bezugsschriftverkehr mit der Stadt Stolberg auf unsere Homepage gepostet.
Der Klick auf den nachstehenden Link blättert Euch den kompletten Beitrag auf.
Zwischenzeitlich hat der Beauftragte uns antworten lassen.
Dieser Antwort haben wir mit nachstehendem OFFENEN BRIEF wiederum eine Antwort erteilt. Den Bescheid des Beauftragten vom 06. Dezember 2018 findet Ihr unter unserem Brief in blauer Schrift abgesetzt gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Unser Antwortbrief:
– OFFENER BRIEF –
Sehr geehrter Herr Dusel,
Ihr Antwortschreiben zu meiner/unserer Intervenion vom 28. November 2018, die bei Ihnen unter dem Az.: AS 1-96-01085-18 bearbeitet wird habe ich erhalten.
Den Gesamtvorgang können Sie durch den Klick auf den nachstehenden Link auf der Homepage des AK-Gewerkschafter aufrufen.
Auf Ihr Antwortschreiben möchte ich – auch im Namen des Herrn Momber – wie folgt eingehen
1. An keiner Stelle der Intervetion vom 28. November 2018 haben wir von Ihnen verlangt, dass Sie die Bescheidung über das Verwarnungsgeld aufheben sollen. Lediglich sollte die Schilderung des Vorgangs Sie dazu veranlassen, nach einer generellen politischen Lösung im Rahmen Ihres Vorschlagrechtes an die Politik zu suchen, um für die Zukunft den Menschen mit Behinderung diese uns widerfahrenden Kalamitäten zu ersparen.
Dies trifft genau den Kern Ihrer Aufgabenstellung, die Sie in Ihrem Antwortschreiben selbst haben geben lassen, nämlich „die politischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Menschen mitzugestalten“.
Sie haben es nämlich in der Hand, innerhalb der Bundesregierung Einfluss auf die politischen Entscheidungen zu nehmen, die behinderte Menschen betreffen.
Deutlicher als ich es getan habe, kann es nicht aufgezeigt werden, wie sich Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, die von Kommune zu Kommune anders ausgelegt uns angewendet werden können, in ihrer Folgewirkung gegen Menschen mit Behinderung verkehren.
2. Das Ihr Amt keine Rechtsaufsichtsbefugnis anderen Behörden gegenüber hat, ist diesseitig nicht bestritten worden. Allerdings besteht hier die Auffassung, und daran wird festgehalten, dass Sie Ihren Einfluss, den Sie als beratende Instititution zweifelsohne haben, zu einer bundesweiten Problemlösung geltend machen können.
Wenn Ihnen allerdings auch darin die Hände gebunden sind, wäre es aus unserer Sicht besser, die Instituton, der Sie vorstehen, aufzulösen. Denn wenn Demokratie Inklusion braucht, ist diese nicht mit einer „perforierten Kelle“ aus dem „Brunnen der Weisheit“ zu schöpfen. Sie käme nämlich dem Steuerzahler teuer und würde den Menschen mit Behinderung keine Nutzen bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Bescheid des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung vom 06.12.18 (Eingang hier 08.12.18)
Mauerstraße 53, 11017 Berlin 06. Dezember 2018
Az.: AS 1 – 96-01085-18
Herrn
Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung kann selbst nicht prüfen, inwieweit das von Ihnen geschilderte Abstellen von Fahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die entsprechend geahndet werden muss. Auch kann er keinen Einfluss darauf nehmen, dass Ihr Bescheid über das Verwarnungsgeld aufgehoben wird.
Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, politischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Menschen mitzugestalten. Dazu nimmt er innerhalb der Bundesregierung Einfluss auf die politischen Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen. Er begleitet aktiv die Gesetzgebung auf Bundesebene, prüft, wie sich Vorschriften auf behinderte Menschen und ihr Umfeld auswirken und setzt sich im Fall negativer Folgen für Änderungen im Interesse der Betroffenen ein.
Dennoch ist sein Amt ausschließlich ein politisches Amt ohne jede Rechtsbefugnis anderen Behörden gegenüber. Er kann daher nur allgemeine rechtliche Hinweise geben und ggf. Möglichkeiten zur Problemlösung aufzeigen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht alle an den Beauftragten und seinen Arbeitsstab herangetragene Probleme von hier bearbeitet oder gar gelöst werden können.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
T. D.