Der BBU begrüßt das Dieselurteil und fordert eine Verkehrswende!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir soeben eine weitere Pressemitteilung des BBU über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu%2Budo%2Bbuchholz) erhalten.

In dieser Pressemitteilung begrüßt der BBU das jüngste Dieselurteil. Wir haben dieb komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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PRESSEMITTEILUNG DES BBU vom 02.03.2018

BBU begrüßt Dieselurteil und fordert Verkehrswende mit Verknüpfung
sozial- und umweltpolitischer Aspekte

(Bonn / Berlin, Leipzig, 02.03.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) begrüßt grundsätzlich das vom
Bundesverwaltungsgericht freigegebene Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
Gleichzeitig betont der BBU, dass Fahrverbote keine grundlegende
Verkehrswende ersetzen können. Der Verband unterstreicht weiterhin, dass
keine Steuergelder für die Nachrüstung von Dieselmotoren ausgegeben
werden dürfen und dass soziale Aspekte beim Themenkomplex Verkehrswende
und Öffentlicher Personenverkehr Berücksichtigung finden müssen.
Angesichts teurer Mieten in den Städten und fehlender Arbeitsplätze in
ländlichen Regionen müssen in umfassenden Konzepten sozial- und
umweltpolitische Themen verknüpft und schnellstmöglich umgesetzt werden.

Mit der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum
freigegebenen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge wurde erstmals
höchstrichterlich eine Anerkennung der Gesundheitsgefährdung der
Bevölkerung durch Dieselabgase ausgesprochen. Der BBU sieht dies als
Bestätigung für das bisherige Engagement seiner ihm angegliederten
Umweltschutz-Bürgerinitiativen. Bei aller Freude über eine Zäsur in der
juristischen Einschätzung ist derzeit allerdings völlig offen, wie der
Umgang mit den Verursachern der Schädigungen aus der Automobilindustrie
aussehen soll. Die Nachrüstung von Dieselmotoren ist auf jeden Fall
Sache der Autoindustrie. Steuern sollten für die Verbesserung des
Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV)und nicht zur Entlastung der
Konzernkassen eingesetzt werden.

BBU fordert die unmittelbare Aufnahme umfassender juristischer Überprüfungen

Mit der zugewiesenen Duldung der Wertminderung betroffener Fahrzeuge und
Übernahme der Kosten für Nachrüstungen durch die Fahrzeugbesitzer,
erhält die Gerichtsentscheidung leider einen faden Nachgeschmack. Die
Betroffenen dürfen nicht mit den Kosten alleine gelassen werden. Der BBU
fordert die unmittelbare Aufnahme umfassender juristischer Überprüfungen
der vermutlich betrügerischen Maßnahmen, die zur aktuellen Situation
geführt haben, und ggf. Strafverfolgungen in allen Instanzen.

Der BBU erinnert daran, dass das Bundesverwaltungsgericht im September
2017 den Auswirkungen der Schadstoffbelastung durch Feinstaub und
Stickoxide leider keine Beachtung geschenkt hat. Mit der Ablehnung einer
Klage der BBU-Mitgliedsorganisation NGL (Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub
und andere schädliche Immissionen e.V.) aus Leverkusen scheiterte der
begründete Versuch, eine umwelt- und somit gesundheitsschonendere
Alternative in NRW ernsthaft prüfen zu lassen.

Weitere Forderungen: Tempolimit und Angebotsverbesserungen der Bahn

Der BBU fordert als Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen von der
Politik: frühzeitige Information und Beteiligung der Bevölkerung bei
verkehrspolitischen Maßnahmen, umfassende Aufklärung über mögliche
gesundheitliche Gefahren und Offenheit gegenüber Alternativvorschlägen.

Zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der
Luftverschmutzung,nicht nur der Dieselmotoren, gehört ein Tempolimit auf
Autobahnen. Und ein Tempolimit (30 km) in Ortschaften darf kein
Tabu-Thema bleiben. Die Fahrpreise des ÖPNV sind drastisch zu reduzieren
und das Angebot der Bahn muss gerade in ländlichen Bereichen massiv
ausgebaut werden.

Weitere verkehrspolitische Informationen:

http://www.umkehr.de (BBU-Mitglied)
https://www.nglev.de (BBU-Mitglied)
http://www.bahn-fuer-alle.de (Bündnis, in dem der BBU mitwirkt)

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

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