Der aktuellste Harald Thomé – NEWSLETTER Nr. 37/2017 ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns der aktuellste NEWSLETTER mit der Nummer 37/2017 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)
 
                                          http://harald-thome.de/fa/harald-thome/HaraldThome.jpg
erreicht.
 
Dabei springen zwei Info-Abteile dieses NEWSLETTERS direkt in das Auge.
 
Dies sind die Mitteilung zu 3. den DGB und dessen Verhalten zum SGB II in Bezug auf seine Nichtveröffentlichung betreffend und die Mitteilung zu 6., nämlich über einen Anschlag auf das TACHELES-Gebäude.
 
Als AK verurteilen wir auf das Schärfste derartige hinterhältigen Attacken und sprechen Harald Thomé und dem Verein TACHELES unsere Solidarität aus.
 
Den kompletten NEWSLETTER haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 
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Harald Thomé informiert:
 

Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
 

Thomé Newsletter 37/2017 vom 22.10.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. Regelbedarfe 2018, kurz vor amtlich: Der Entwurf für die Verordnung über die Regelbedarfsfortschreibung

Hier nun das offizielle Dokument zur Fortschreibung der Regelleistungen für das Jahr 2018: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/838/83887.html

Bevor die Regelbedarfe im Jahr 2018 festgesetzt werden, ist der Bundesrat mal an seinen Beschluss vom  16.Dez. 2016 zu erinnern, wo er Änderungen für das Jahr 2017 gefordert hat, hier zu finden:  http://tinyurl.com/j3mvec2  Von den 2016 geforderten Änderungen ist bis heute nichts, rein gar nichts, umgesetzt worden.
Wäre ja wohl mal an der Zeit, die Umsetzung mit der Zustimmung zu den Regelbedarfen für das Jahr 2018 zu verknüpfen?

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal

 Der Seminar- und Veranstaltungsraum Loher Bahnhof Wuppertal kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden, auch für Bildungsträger die hier wochenweise Veranstaltungen durchführen wollen (aber nicht für private Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt [fast] genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der Raum verfügt über Platz für 25 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen.

Vorteil des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage, viele Parkplätze, barrierefrei. Inklusive hauseigenem Cateringservice, wenn gewünscht.

Ab sofort mit einem Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html   

Weitere Infos, Kontakt und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

 

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2. Deutscher Verein: Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II

Der Deutsche Verein hat eine Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II herausgegeben. Es wird darin klärt, wann Regelungen des SGB II für junge Menschen in der Ausbildung als nachrangiges und zumeist ergänzendes Unterstützungssystem greifen. In einem ersten Schritt erfolgt eine rechtssystematische Darstellung der Zusammenhänge. Sodann wird personenkreisbezogen auf die Sicherung des Lebensunterhalts von Auszubildenden eingegangen. Die Arbeitshilfe kann die Handlungssicherheit bei der Anspruchsbeurteilung in verschiedenen Fallkonstellationen erhöhen.

Die DV-Stellungnahme gibt es hier: DV-02-17_AHi_Azubis im SGB II

Gleichzeitig wird daran überdeutlich, dass die Ausbildungsförderung unzureichend ausgestaltet ist, weil sie an x- Stellen mit SGB II-Leistungen aufgestockt werden muss.

Die Grundprobleme des rigorosen Leistungsausschlusses von Auszubildenden durch den § 7 Abs. 5 SGB II sind weiterhin nicht gelöst. Da müssen Änderungen her!

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3. DGB und sein Verhältnis zu Sanktionen im SGB II

»Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist daher der Auffassung, dass das Sanktionsregime nicht nur das Grundgesetz verletzt, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen verfehlt ist.« So deutlich wurde selten von Seiten des DGB die Sanktionspraxis gegen Hartz-IV-Empfänger_innen verurteilt … aber die dahingehende Veröffentlichung der Position möchte der DGB wiederum nicht.
Dieses Problem hat das ND in einem Artikel aufgegriffen, den gibt es hier: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1067445.dgb-streitet-um-positionierung-zu-hartz-iv.html?sstr=dgb

Die Stellungnahme des DGB gibt es nunmehr bei Labournet:  http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/

Die anderen Stellungnahmen fürs Bundesverfassungsgericht hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/ 

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4. Gute Praxis im Jobcenter LK Regensburg: Auch JC sieht ein – Das Existenzminimum ist das Existenzminimum

Nach mehreren Urteilen soll ausweislich Regensburg Digital das JC im Landkreis Regensburg darauf verzichten, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen.

Weitere Infos hier:
http://www.regensburg-digital.de/auch-jobcenter-sieht-ein-das-existenzminimum-ist-das-existenzminimum/16102017/

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5. Jobcenter muss Namen von Mitarbeitern nicht immer nennen

Es geistert ein Beschluss  des LSG Bay durch die Landschaft, in dem vom LSG festgestellt wurde: „Ein Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen“.

Dazu möchte ich feststellen, in dem Beschluss verneint das LSG lediglich eine stetige, also immer wieder währende, ständige Nennung von Namen eines Sachbearbeiters.

Grundsätzlich sieht das Gesetz die Namensnennung des Sachbearbeiters vor, so § 33 Abs. 3 SGB X vor und das hat auch seinen guten Grund. Wie soll der Leistungsberechtigte ansonsten ggf. eine Voreingenommenheit oder Befangenheit im Sinne von § 17 SGB X im Verwaltungshandeln feststellen.
Daher ist der Bayrische LSG Beschluss ein Beschluss, der nur auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist, da hier der Antragsteller zumindest laut Beschlusstext keine substantiierten Gründe zur Namensnennung der Sachbearbeiter vorgetragen hat. 

Zum konkreten Beschluss geht es hier:     http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-127694 

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6. Anschlag auf den Verein Tacheles

In der Nacht vom 20./21. Oktober 2017 gab es auf den Erwerbslosenverein Tacheles in Wuppertal einen Anschlag. Dabei wurde mit einem Stein ein Fenster im ersten Stock eingeworfen. Getroffen hat die Attacke allerdings nicht das Tacheles, sondern eine Privatwohnung.

Nach der vorangegangenen massiven Diffamierungs– und Rufmordkampagne gegen Tacheles und Harald Thomé als Vereinsvorsitzenden, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Anschlag aus dem rechtsextremistischen Bereich handelt.

Wir verweisen auf die dazugehörige Stellungnahme von Tacheles:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2243/. Anlässlich dieser Kampagne gab es eine breite Solidarität mit Tacheles: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2246/

Wir gehen aufgrund der vorherigen Drohungen von rechts von einem unmittelbaren Zusammenhang aus. Politisch ist der Angriff in die von Gauland angekündigte Offensive „Wir werden Frau Merkel oder wen auch immer jagen. Und wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen“ einzuordnen.

Die Wuppertaler Rundschau hat gleich dazu berichtet: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/angriff-auf-erwerbslosen-verein-tacheles-aid-1.7158742
(Bei anderen Wuppertaler Medien ist davon leider eher nicht auszugehen).

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 An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

Kontakt: orga@harald-thome.de  

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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Kurze Info: wegen des hohen Bedarfes habe ich kurzfristig noch am 20./21. Nov. in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt. 
   
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017, sowie die ersten im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:   

  • am 20./21. Nov.    in Wuppertal
  • am 20./21. Dez.    in Leipzig      
  • Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:
     
  • am 15./16. Jan.     in Stuttgart 
  • am 24./25. Jan.     in Augsburg
  • am 30./31. Jan.     in Hamburg  
  • am 12./13. Feb.     in Frankfurt  
  • am 15./16. Feb.     in Erfurt       
  • am 26./27. Feb.     in Berlin 

Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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8. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

–       06./07. Nov.   in Dresden
–       18./19. Dez.   in Berlin  
–       21./22. Feb.   in Hamburg     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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9. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

– am 19. – 23. März  2018       in Wuppertal 
– am 28. Mai – 01. Juni 2018   in Berlin 
– am 27. – 31. Aug.  2018       in Hamburg
(in Berlin ist auch eines in Planung)  

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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10. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und das die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

– am 09. Jan. 2018       in Wuppertal
– am 28. Feb. 2018       in Berlin   

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

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11. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 04. Dez.  in Wuppertal  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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12. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Diese Fortbildung biete ich

–        am 24. Okt.  in Wuppertal (noch Anmeldungen möglich)
–        am 24. Nov.  in Hannover

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de .

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 05. Dez.   in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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14. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht, aus Anwaltssicht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

–      am  01. Dezember in Wuppertal

statt.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:  http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/

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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November 2017 in Wuppertal, am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

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16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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