Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) wird etwas bewegt.
Mit Datum vom 21. August 2014 hat der Rechtsanwalt unseres Kollegen Dirk Momber den 13. Senat des Landessozialgerichts NRW (LSG/NRW) um mehrere berechtigte Protokollkorrekturen gebeten.
Als Zeuge war ich bei der „MAMMUT-VERANSTALTUNG“ des 13. Senates am 05. Juli 2013 zugegen und hatte den Senatsvorsitzenden selbst darauf hingewiesen, dass ohne Protokollkantin oder Protokollanten kein vernünftiges Protokoll zustande kommen könne. Ich hatte auf meine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Bezug genommen, wo stets mit Protokollführer/Innen gearbeitet wurde.
Der Senatsvorsitzende wies das zurück mit dem Bemerken, dass Protokollantinnen und Protokollanten schon lange beim LSG nicht mehr erforderlich seien.
Ich sage im Nachgang nur dazu: JETZT HABEN SIE DEN SALAT und eine „DICKE BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSBESCHWERDE“ des Kollegen Dirk dazu.
Es ist dem 13. Senat des LSG/NRW dringend anzuraten, das Protokoll über die Verhandlung vom 05. Juli 2013 wahrheitsgemäß zu ergänzen. Dirk Momber, der Mitglied unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) ist, wird gemeinsam mit unserer Unterstützung keine Ruhe geben, bis in seiner Sache der Wahrheit die Ehre gegeben ist.
Und es kann wieder einmal festgestellt werden, dass auch Richterinnen und Richter nicht unfehlbar sind.
Nachstehend haben wir Euch den Schriftsatz des Rechtsanwaltes des Kollegen Dirk Momber in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und somit zur Abrundung des Gesamtbildes mit gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
„Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen
Postfach 10 24 43
45024 Essen
vorab per Fax: 0201-7992-385
Datum: 21.08.2014
X310/10H
Az.: L 13 SB 135/10: Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen Amt 57- SGB IX
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorgenannter Angelegenheit wird beantragt,
das Protokoll der Sitzung vom 05.072013 in folgenden Punkten zu berichtigen:
1. Zu Beginn des Protokolls muss es heißen: „Als Zeugen Herr Engelhardt, Frau Momber und Herr Dr.Röhl.“
2. Hinweis des Gerichts aufzunehmen, der Kläger möge, falls er der Ansicht sei, seine Leiden hätten sich seit 2006 verschlimmert, eine Änderungsantrag bei der Beklagten stellen, da im vorliegenden Verfahren seitens des Gerichts der Gesundheitszustand im Jahr 2006 zugrunde gelegt werde.
3. aufzunehmen, dass nach Wiedereröffnung des Verfahrens auf Nachfrage des Klägers diesem seitens des Gerichts ein Vorschlagsrecht hinsichtlich des Krankenhauses eingeräumt wurde, in dem er stationär untersucht werden kann.
Der Senat hat den Kläger in der mündlichen Verhandlung am 05.07.2013 darauf hingewiesen, dass aktuelle ärztliche Bescheinigungen, die belegen, dass sich sein gesundheitlicher Zustand verschlimmert habe, nicht zu berücksichtigen sind und ihm daher vorgeschlagen, insofern einen Änderungsantrag zu stellen. Dieser Hinweis ist aktenkundig zu machen und in das Protokoll aufzunehmen oder auf andere Weise in den Akten zu dokumentieren.
Ebenso verhält es sich mit dem Umstand, dass dem Kläger nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung seitens des Senats auf seine Nachfrage hin eingeräumt wurde, ein Krankenhaus zu benennen, in dem er stationär zu untersuchen ist. Protokolliert wurde lediglich die Aussage, dass er mit einer stationären Untersuchung auf Beweisanordnung des Senates einverstanden ist.
Da dies nicht erfolgte, hat der Kläger zwischenzeitlich vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben, die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2015/14 anhängig ist.
Mit freundlichem Gruß
(H……)
Rechtsanwalt
eine Abschrift anbei“