Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am gestrigen Tage (21.03.17) hatten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) noch zum Thema „Verbot der Sonntagsarbeit“ einen Beitrag gepostet, den Ihr durch den Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
Parallel zum Posting dieses Beitrags hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen verkaufsoffenen Sonntag untersagt. Eine Entscheidung, die so gar nicht in das Bild einer „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) passt!
(Foto aus: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/gerichtsvorstellung/index.php)
Auch in Düsseldorf wollten die Geschäfte im Zentrum am Sonntag, den 02. April 2017, anlässlich der Messe „BEAUTY &TOP HAIR“ (http://www.top-hair-international.de) öffnen.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verwiesen auf den Schutz der Sonntagsruhe (Aktenzeichen: 3 L 933/17).
Der Anlass für eine Sonntagsöffnung müsse der Hauptgrund für die Kundenströme in die Geschäfte sein, so das Verwaltungsgericht.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Online-Mitteilung zur Entscheidung auf die Homepage von JURIS:
Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis begrüßen wir diese erstinstanzliche Entscheidung sehr.
Wir weisen ausserdem darauf hin, dass unsere Stellungnahme zumLeserbrief des Herrn Wienand vom gestrigen Tage in ungekürzter Fassung am heutigen Tage in der AACHENER ZEITUNG veröffentlicht worden ist!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-