Arbeitsgericht Frankfurt Am Main gibt dem Antrag auf Einstweilige Verfügung der Air Berlin gegen die Pilotenvereinigung Cockpit e.V. statt.

Arbeitsgericht Frankfurt Am Main gibt dem Antrag auf Einstweilige Verfügung der Air Berlin gegen die Pilotenvereinigung Cockpit e.V. statt.

Ein Kommentar zum Erlass der Einstweiligen Verfügung des ARBG Frankfurt/Main vom 23. November 2010 unter dem Az.: 9 Ga 223/10 (siehe Pressemitteilung des ArbG Frankfurt Nr.: 5/2010) von Manni Engelhardt AK-Koordinator:

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat auf Antrag der „Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG“ eine einstweilige Verfügung gegen die Vereinigung Cockpit e.V. erlassen.

In dieser einstweiligen Verfügung werden der Cockpit e.V. Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit der laufendem Tarifvertragsauseinandersetzung zur Verbesserung der Arbeitssituation der Flugbesatzungen untersagt, die sich ganz besonders um die Verbesserung der Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten der Piloten bei „Air Berlin“ drehen.

Das Gericht erklärten die durch die Cockpit e.V. gefasste Beschlusslage auf Streik vom 18.11.2010 kurzerhand für rechtswidrig! Da diese Beschlusslage im Wesentlichen futuristische Perspektive habe, weil derzeit kein Pilot die Distanz von 4200 nautischen Mailen bei „Air Berlin“ fliegen müsste, hat das Gericht die Arbeitskampfmaßnahmen untersagt. Hier würde, so das Gericht, der tarifliche Regelungsbedarf fehlen.

Diese Entscheidung muss nach meinem Dafürhalten beim Hessischen Landesarbeitsgericht angefochten werden; denn alleine schon die bestehende Absicht der Fluggesellschaf „Air Berlin“ für die Zukunft derartige Distanzen (4200 nautische Mailen!) fliegen zu lassen, impliziert den derzeitigen Regelungsbedarf im Tarifvertrag und stellt eine zwingende Erfordernis dar.

Sollte die Regelung nicht bei derzeit laufenden Tarifverhandlungen (mit oder ohne Arbeitskampfmaßnahmen) vereinbart werden können, werden die betroffenen Piloten dann erst recht zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn niemand mehr von Tarifverhandlungen spricht, ohne tarifliche Regelung zu diesen strapaziösen Flügen ohne personelle Verstärkung gezwungen werden können, was katastrophale Folgen für Passagiere und Crew haben kann!
Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main passt hier in eine Serie von arbeitnehmerfeindlichen Entscheidungen auf fast allen Ebenen der Arbeitsgerichtsbarkeit und muss durch das Landesarbeitsgericht aufgehoben werden! Die Cockpit e.V. ist im Interesse ihrer Mitglieder gut beraten, wenn sie den Schritt in die II. Instanz tut!

PS: http://www.vcockpit.de/

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