Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sind wir wieder auf einen Akt aus dem „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) der „BANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananerepublik+deutschland) aufmerksam gemacht worden.
Auch wenn die Sache schon einige Monate zurückliegt, ist sie nicht minder interessant.
Das OLG Bamberg hatte über ein erstinstanzliches Urteil zu befinden, das vom zuständigen Richter nicht unterschrieben war.
Man soll es nicht glauben, aber so etwas gibt es tatsächlich und untersteicht wieder einmal ein Stück weit die Berechtigung unserer Systemkritik.
Das OLG Bamberg hob das Urteil mit Beschluss vom 30.04.18 – Az.: 3 Ss OWI 602/18 – (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4496.htm) auf.
Mehr zur Sache könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und beim Blog.Burhoff nachlesen.
Da wundern sich die Laien und fragen danach, ob die Fachleute darüber tatsächlich staunen?
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-