Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 10/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)
erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.
Diesen NEWSLETTER Nummer 10/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von
online lesen.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2485/ !
Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Kollege Harald Thomé informiert:
Thomé Newsletter 10/2020 vom 10.03.2020
1. Tacheles Forderungspapier zur Verbesserung der Lage für einkommensschwache Haushalte anlässlich der Corona-Krise
Wir haben uns hingesetzt und ein 29 Punkte umfassendes Forderungspapier an Politik und Verwaltung zum Thema, wie in der augenblicklichen Situation von Seiten der Politik zu Gunsten der Bevölkerung umzugehen ist, entwickelt. Geld soll nicht nur zugunsten der großen, multinationalen Firmen verteilt werden, es muss vielmehr auch bei der sich konkret in Not befindlichen Bevölkerung ankommen. Daher haben wir eine Vielzahl von sinnvollen und notwendigen Detailregelungen aufgeschrieben und wünschen uns, dass diese sowohl auf Bundesebene als auch auf kommunaler Ebene aufgegriffen werden und Berücksichtigung finden.
Unser Forderungspapier gibt es hier zum Download: https://t1p.de/uswn
Der Spiegel hat das Papier direkt aufgegriffen und es veröffentlicht. t1p.de/4qxg
Die KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen) hat zu diesem Thema auch ein Papier entwickelt „Corona und die Folgen: Schnelle und unbürokratische Antragsbearbeitung notwendig!“ das gibt es hier: https://www.erwerbslos.de/2-unkategorisiert/699-corona-und-die-folgen
Dann gibt es noch Forderungspapiere vom Gemeinsamen Appell von We’ll Come United, Landesflüchtlingsräten und bundesweiten Medibüros/Medinetzen: t1p.de/540s
Forderungspapier des NDS Flüchtlingsrates: Geflüchtete vor Corona schützen!, das gibt es hier: https://www.nds-fluerat.org/42464/aktuelles/gefluechtete-vor-corona-schuetzen/
2. BMAS plant ein SGB II – Änderungsgesetz angesichts der Corona Krise
Die Details zum “SGB II-Schnellläufergesetz”, geschweige denn ein Referentenentwurf, liegen natürlich noch nicht vor. Aus verschieden Quellen sind folgende Eckpunkte zu hören:
- Für alle Anträge, die vom 01.04. bis zum 30.09.2020 gestellt werden gilt, dass für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Antragstellung keine Vermögensprüfung stattfinden soll
- Die Angemessenheit der Unterkunftskosten soll für die Dauer von insgesamt 6 Monaten als angemessen gelten und nicht weiter geprüft werden.
- Aussetzung der Vermögensprüfung für sechs Monate
- Für 6 Monate soll eine unkomplizierte vorläufige Leistungsbewilligung erfolgen
Diese Änderungen sind aus einer Mitteilung des Deutschen Städtetages ersichtlich, die gibt es hier: https://t1p.de/mk9o
Und aus den Veröffentlichungen des BMAS, siehe hier:
https://www.n-tv.de/politik/Heil-setzt-Vermoegenspruefung-fuer-Hartz-IV-aus-article21659735.html
Kurzkommentar dazu:
Das Gesetzespaket mit Änderungen zum SGB II ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, es ist ansonsten viel zu kurz gegriffen und beinhaltet eben nicht die Verbesserung der Situation der Leistungsberechtigten.
Hier müssen direkte und sofortige Schutzmaßnahmen und Hilfen ergriffen werden. Geld sei ja genug da, es muss nur mal bei den Richtigen ankommen. Denn die Würde des Menschen ist unteilbar und grade die schwächsten dieser Gesellschaft benötigen die meiste Solidarität und Unterstützung.
3. Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm: Soziale Dienste sollen nicht unter Corona-Schutzschirm fallen
Nach Informationen, die dem Paritätischen Wohlfahrtsverband vorliegen, sollen wider Erwarten soziale Dienste nicht unter den neuen Corona-Schutzschirm fallen, der am Montag im Kabinett beschlossen wird. Das Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums, gemeinnützigen sozialen Einrichtungen coronabedingt existenziell notwendige Hilfen zu gewähren, wird innerhalb der Bundesregierung offenbar blockiert. Der Paritätische warnt, dass ohne entsprechende staatliche Soforthilfe eine Insolvenzwelle sozialer Einrichtungen innerhalb kürzester Zeit droht.
„Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, wenn wissentlich die Auflösung sozialer Infrastruktur in Kauf genommen wird und soziale Dienste bei dem Corona-Schutzschirm außen vorgelassen werden. Dass ausgerechnet in dem Bereich, wo es um Hilfe und Schutz für die Schwächsten in dieser Gesellschaft, wo es um Wohlfahrt und Fürsorge geht, staatliche Hilfe in dieser Krisenzeit durch Teil der Bundesregierung blockiert werden, ist ein Skandal“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Es geht hier um soziale Dienste von der Altenhilfe bis zur Kita, um Bildungs-, Beratungs- und Hilfsangebote für benachteiligte Menschen und Menschen in existenziellen Notlagen. Und es geht letztlich auch um das Fortbestehen unseres Sozialstaats und einer sozialen solidarischen Bürgergesellschaft auch über die Krise hinaus.“ Quelle: https://t1p.de/yacj
Anmerkung: grade in dieser nie dagewesenen Krisensituation sind soziale Dienste so notwendig wie noch nie. Es werde Millionen von Menschen in Not geraten, Sozialleistungen beantragen müssen, Arbeitsminister Heil rechnet mit 1,2 Mio. Haushalten, da sind solide Soziale Dienste und der Ausbau dieser unabdingbar.
Siehe hier: t1p.de/uswn Nr. 29
Nachtrag: Zum Zeitpunkt der Herausgabe des Newsletters, kam die Meldung, dass die Finanzierung der Wohlfahrtspflege doch ins Auge gefasst wird, die Sache muss weiter im Auge bleiben. Sie Finanzierung der Sozialberatung ist unabdingbar.
4. BA Weisung zur Corona – Krise: Sicherstellung der rechtzeitigen und durchgehenden Leistungserbringung in den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung
Inge Hannemann hat dankenswerter Weise eine aktuelle Weisung der BA veröffentlicht in der die Rahmenbedingungen der Arbeit der Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung veröffentlicht werden.
Hier der zusammenfassende Artikel: https://t1p.de/0xgj
Und hier die Weisung: https://t1p.de/8w8b
5. BA stellt in der Corona-Krise auf teilweise digitale Nutzung um
Die BA stellt endlich zum Teil auf digitale Nutzung um. Es ist möglich nun auch digital Anträge, Weiterbewilligungsanträge und Änderungsmittelungen durchzuführen.
Nähere Infos hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
6. Absage des Treffens zum Austausch und der Koordination von Protest gegen die Kürzung der Finanzierung von Arbeitslosenzentren in NRW am 27. März 2020
Wegen der Corona Krise muss dieses Treffen unsererseits abgesagt werden.
Nichts desto Trotz ein paar Anmerkungen dazu: Die Corona Krise ist und wird auch zu einer deutlichen Wirtschaftskrise werden. Das BMAS rechnet mit 1,2 Mio. neuen SGB II-Leistungsbeziehenden. Je nachdem wie sich diese Krise weiterentwickelt, kann es auch deutlich mehr werden. Hier ist behördenunabhängige Sozialberatung so nötig wie noch nie. Es sollte und muss unser aller Forderung sein, dass sofort die Streichung der ALZ – Förderung aufgehoben wird und Minister Laumann zusichert, dass diese für die nächsten 3 Jahre weiter laufen sowie die Finanzierung von unabhängiger Beratung deutlich ausgeweitet wird. Daran sollten wir arbeiten!
7. ver.di Selbständigen Infos: Corona – FAQ für Solo-Selbstständige
ver.di hat dankenswerterweise sein Mitgliederinfoportal zu Corona – FAQ für Solo-Selbstständige freigeschaltet. Diese FAQ erläutern, welche Hilfen beschlossen und geplant sind, welche aktuellen rechtlichen Bedingungen gelten und was auf dieser Grundlage konkret getan werden kann. Da blitzen auch viele Themen auf, an denen wir seit Jahren arbeiten und die wir gemeinsam weiter diskutieren müssen.
Alles weitere hier: https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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Kontakt: info@harald-thome.de
8. Grundinfo: Umstieg auf Online-Live-Seminare / Webinare
Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Corona Pandemie. Es sollte und muss verhindert werden, dass sich das Virus unkontrolliert ausbreitet.
Dazu können und müssen alle beitragen, indem z.B. direkte Kontakte zwischen Menschen so weit als möglich vermieden werden.
Ich biete daher bis auf weiteres, vorerst erstmal bis Ende Juni 2020 keine persönlichen Präsenzseminare an. Alle in der Zeit stattfindenden Seminare werden nur noch als Online-Live-Seminare angeboten. Die schon angemeldeten Menschen, müssen auf Online-Live-Seminare umsteigen oder kündigen.
Ein Online-Live-Seminar findet am Computer statt, ich als Dozent werde auf dem Bildschirm im Original gezeigt, ich erzähle dann die Dinge die erzählt werden müssen, die Teilnehmenden können sich durch Sprache oder Chat direkt einklinken, Fragen stellen und es kann zusammen diskutiert werden.
Die Seminare werden dann als Live – Online – Seminare durchgeführt, so dass es selbstverständlich auch die Möglichkeit gibt, auf direkte Fragen einzugehen.
Alle Ihre Anmeldungen zu meinen Seminaren bis zum 30.06.2020 werden somit automatisch zu Anmeldungen zu einem Online-Live-Seminar. Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen PC, Laptop, Tablet, Handy und ein Headset (ca. 10 – 30 €) und natürlich einen Internetzugang.
Es ist aber auch möglich die Fortbildung nur mit einem Laptop durchzuführen.
Beispiele für Headsets auf Amazone, 10 € (https://t1p.de/qyyw) und 30 € (https://t1p.de/i8b0).
Die Teilnehmer*innen erhalten dann per Mail eine Bedienungsanleitung, die URL und Zugangsdaten zum Seminar. Das Seminar ist dann zeitlich so gestaltet, das es um 10 Uhr beginnt, dann in Stundenblöcke aufgeteilt wird, dann immer 10 Minuten Pause und gegen 12:30 Uhr dann eine ¾ Stunden Pause stattfindet. Auch mein Kollege, Frank Jäger bietet bis auf weiteres Online-Live-Seminare an. Ob die Seminare ab Juli 2020 wieder als Präsenzseminare durchführbar sind, wird sich zeigen, ich bin da ehrlich gesagt nicht wirklich zuversichtlich. Wenn nicht, werden sie auch als Online-Live-Seminare durchgeführt. Zeigen Sie sich solidarisch mit den alten und kranken Menschen in unserer Gesellschaft und tragen Sie dazu bei, dass sich das Corona-Virus nicht ungehemmt ausbreiten kann!
9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
– 25./26. März 2020 als Online-Live-Seminar
– 30./31. März 2020 als Online-Live-Seminar
– 27./28. April 2020 als Online-Live-Seminar
– 04./05. Mai 2020 als Online-Live-Seminar
– 11./12. Mai 2020 als Online-Live-Seminar
– 08./09. Juni 2020 als Online-Live-Seminar
– 17./18. Juni 2020 als Online-Live-Seminar
– 13./14. Juli 2020 in München
– 23./24.Junli 2020 in Wuppertal
– 19./20. August 2020 in Saarbrücken
– 31. Aug./01. Sept. 2020 in Bremen
– 07./08. Sept. 2020 in Saarbrücken
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
– 20./21. April 2020 als Online-Live-Seminar
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen! Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020
Ich möchte dann auf dieses Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
– 14. – 18. Sept. 2020 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 02. April 2020 als Online-Live-Seminar
– 19. Mai 2020 als Online-Live-Seminar
– 16. Juni 2020 als Online-Live-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
13. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am
– 01. April 2020 als Online-Live-Seminar
– 18. Mai 2020 als Online-Live-Seminar
– 12. Juni 2020 als Online-Live-Seminar
– 15. Juni 2020 als Online-Live-Seminar
– 22. Juli 2020 in Stuttgart
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 05. Juni 2020 als Online-Live-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
– 13. März 2020 in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildungen finden statt:
– 06./07.05.2020 als Online-Live-Seminar
– 22./23.06.2020 als Online-Live-Seminar
– 12./13.10.2020 in Leipzig
– 09./10.11.2020 in Frankfurt/M
Das Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen
sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
– 30.03.2020 als Online-Live-Seminar
– 11.11.2020 in Frankfurt/M
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Impressum
Inhaltlich verantwortlich:
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal