GRAUSAM GEHT ES IN DER „CAUSA MOMBER“ WEITER! ABER DIRK MOMBER GIBT NICHT AUF!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der „CAUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) wird die Situation für unseren Kollegen Dirk immer fataler und grausamer! Dirk hat am 30.Juni 2014 eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen das Verhalten des 13. Senates des Landessozialgerichtes eingereicht, weil diese fatale und für ihn grausame Situation so unerträglich geworden ist, dass sein Gesundheitszustand sich dramatisch verschlechtert hat. Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir unserem Kollegen Momber angeraten, dem Slogan der damaligen NRW-Justizministerin (SPD), Frau Inge Donnepp + 2002, mit der Unterzeichner sich zu seinen besten JUSO-Zeiten geduzt hat, anzuwenden, der seinerzeit lautete: „HABT KEINE ANGST VOR DER JUSTIZ!“ Dirk Momber ist diesem Slogan gefolgt! Sein Rechtsanwalt hat nachstehenden Schriftsatz am heutigen Tage auf die Reise an den 13. Senat des LSG/NRW gegeben, nach dem Dirk bereits am 30. Juni 2014 das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Auch diese haben wir nachstehend nebst Anlagen mit in diesen Artikel gepostet.

Wir stehen solidarisch und unerschütterlich zu unserem Kollegen Dirk Momber!

Weitere Berichterstattung wird erfolgen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

 

„Landessozialgericht NRW

Postfach 102443

45024 Essen

 

Vorab einfach per Fax:0201 7992-385

Datum: 09.07.2014…….

Az.: L 13 SB 135/10 Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit hat uns Herr Momber mitgeteilt, dass er eine Untersuchung durch die vom Gericht benannten Sachverständigen ablehnt. Herr Momber misstraut dem Gericht und den von diesem beauftragten Sachverständigen, da sich das Gericht nicht an die im Termin mündlich erklärte Zusage gehalten hat, er könne bei einer durchzuführenden Begutachtung selbst Sachverständige vorschlagen.

Weiterhin hat Herr Momber mitgeteilt, dass er generell nicht bereit ist, sich durch Sachverständige, die das Gericht benennt, nichtinvasiv und/oder invasiv untersuchen zu lassen.

Zur Protokollrüge wird noch ein gesondertes Schreiben erfolgen.

Mit freundlichem Gruß

(He.)
Rechtsanwalt

eine Abschrift anbei“

 

„Dirk Momber, Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten, den 30. Juni 2014

-EINSCHREIBEN und RÜCKSCHEIN-

An das Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen das Prozedere des 13. Senates des Landessozialgerichts des Landes NRW mit dem Aktenzeichen:

L 13 SB 135/10 Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen

Hiermit wird der Antrag auf Überprüfung des Vorgehens des 13. Senates des LSG/NRW auf Konformität mit dem Artikel 1 Absatz 1 und dem Artikel 3 Absatz 1 Grund Gesetz in o. g. Angelegenheit stehen.

Der Antragsteller (Kläger) sieht in dem Vorgehen des 13. Senates des LSG/NRW schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenwürde und der Gleichheit vor dem Gesetz.

S a c h v e r h a l t :

Der 13. Senat des LSG/NRW hat mehrfach in prozessualer Hinsicht gravierende Missstände für den Antragsteller hervorgerufen.

Dies zum einen, weil er in mündlicher Verhandlung am 05. Juli 2013 ein Beweisanerbieten vorschlug, welches a) keinen Niederschlag in der Protokollierung fand. Unter Zeugen und im Beisein der ehrenamtlichen Landessozialgerichtsrichter schlug der Vorsitzende des 13. Senates nämlich dem Unterzeichner in Form einer Fragestellung vor, ob dieser bereit sei, sich in eine stationäre Untersuchung einer Institution seiner Wahl begeben zu wollen, damit dort die Porphyrie, unter die der Antragsteller leidet, objektiv festgestellt werde könne. Diese Fragestellung (Vorschlag) bejahte der Unterzeichner. In der Tat aber kam der 13. Senat des LSG/NRW nicht mehr auf seinen eigenen Vorschlag zurück, sondern bestimmte jetzt per Beschluss der Berufsrichter, dass der Antragsteller sich drei weiteren Gutachterinnen und Gutachtern ambulant stellen müsse.

Mit Datum vom 12. Juni 2014 intervenierte diesbezüglich der Rechtsanwalt des Antragstellers bei dem 13. Senat des LSG/NRW. Das diesbezügliche schriftsätzliche Vorbringen wird diesem Antragsschriftsatz als Anlage I) zum besseren Verständnis beigefügt. *)

Dem Antragsteller wird jegliches rechtliches Gehör zu einem wesentlichen Punkt verweigert. Dieser Punkt ist, dass das Gutachten eines Prof. Dr. St., der den Antragsteller niemals zu Gesicht bekommen hat, in einem sogenannten „Ferngutachten“ die Porphyrie des Antragstellers gutachterlich ignorierte. Trotz ständigen („gebetsmühlenartigen“) Vorbringens, dass dieses Gutachten letztendlich keiner objektiven Überprüfung standhält und es somit nicht als Vordergutachten weiter dienlich sein darf, lässt der 13. Senat des LSG/NRW dieses Gutachten weiterhin als Vordergutachten gelten. Da es auch nach erneutem Vorbringen, wie aus der Anlage I) ersichtlich ist, weiterhin zum Maßstab der Dinge durch das LSG/NRW genommen wird, fühlt sich der Antragsteller gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grund Gesetz diskriminiert und in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt.

Für den Antragsteller ist durch diese ungute Situation, die nunmehr seit Jahren ihren Weg durch die sozialgerichtlichen Instanzen geht, so gestresst, dass immer wieder Porphyrie-Schübe eintreten, die bis zu 50 stationären Aufenthalten (Intensivstationen) in diversen Krankenhäusern geführt haben und weiter führen werden.

Dies deshalb, weil durch die Situation, die der 13. Senat des LSG/NRW heraufbeschworen hat, beim Antragsteller Stress ausgelöst wird, der die Nummer 1 der Porphyrie-Auslöser ist.

Hier fühlt sich der Antragsteller würdelos durch den 13. Senat des LSG/NRW behandelt und rügt diesbezüglich den Verstoß gegen Artikel 1 Absatz 1 Grund Gesetz!

B e g r ü n d u n g :

Durch den vorstehenden Sachvortrag ist die Verletzung der Artikel 1 und 3 des Grund Gesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Antragsteller unter Beweis gestellt.

Als Anlage II) wird dem erkennenden Bundesverfassungsgericht die Eidesstattliche Versicherung der Herren Manfred Engelhardt, Rechtsanwalt He., Dirk Momber sowie der Frau Hubertine Momber diesem Schriftsatz beigefügt.

Da der 13. Senat des LSG/NRW dem schriftsätlichen Vorbringen b(Anlage 1) des Rechtsanwaltes des Antragstellers nicht entsprochen hat, ist Anlass zur verfassungsgerichtlichen Klärung der Angelegenheit geboten.

Gez. Dirk Momber

Anlagen: I) und II)“

Hier merkt der Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Koordinator an, dass die Anlage I) bereits in der „CAUSA MOMBER“ nämlich im Artikel unter dem Titel: „Wem das LSG/NRW keine Wahl lässt, dem bleibt nur noch die Qual“ gepostet worden ist. Ihr könnt den Text durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen: http://ak-gewerkschafter.com/2014/06/15/causa-momber-wem-das-lsgnrw-keine-wahl-laesst-dem-bleibt-nur-noch-die-qual/ !

Die Anlage II) zu dieser Bundesverfassungsbeschwerde lautet wie folgt:

„Eidesstattliche Versicherung

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, Dirk Momber, Stestertstr. 81, B-4731-Eynatten, Hubertine Momber, Stestertstr. 81, B-4731 Eynatten, Rechtsanwalt He., Aachen…

Hiermit versichern wir, die vorstehend genannten, nachstehenden Sachverhalt an Eides Statt, im vollen Bewusstsein, dass die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt strafbar ist, nachstehenden Sachverhalt:

Bei der öffentlichen Verhandlung (Az.: L 13 SB 135/10) vor dem 13. Senat des Landessoziallgerichtes (LSG/NRW) mit Sitz in Essen, waren wir am 05. Juli 2013 zugegen.

Kurz vor Ende der Verhandlung fragte der Vorsitzende Richter Herrn Momber, ob dieser mit einer stationären Einweisung in eine Institution seiner Wahl einverstanden sei, um dort objektiv begutachten zu lassen, ob er tatsächlich an Porphyrie leide?

Diese Frage wurde durch den Unterzeichner Momber bejaht. Einen diesbezüglichen Beweisbeschluss erließ der 13. Senat des LSG/NRW nicht. Die Angelegenheit wurde auch nicht protokolliert.

Weshalb dies nicht geschah, mag dahingestellt bleiben. Wir vermuten, dass die eindeutige Aussage des Gutachters Dr. Sch., der kurz vorher in seiner Einvernahme erklärt hatte, dass das Gutachten des Prof. Dr. St. Nicht in der Frage der Porphyrie relevant sein könne, da dieser die Werte nach unten nivelliert habe. Aus Sch. Sicht steht fest, dass der Unterzeichner Momber an Porphyrie leidet.

gez. Manfred Engelhardt, gez. Hubertine Momber, gez. Dirk Momber, gez. Rechtsanwalt.“

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2 Antworten zu GRAUSAM GEHT ES IN DER „CAUSA MOMBER“ WEITER! ABER DIRK MOMBER GIBT NICHT AUF!

  1. Dirk Altpeter sagt:

    In welcher „Bananenrepublik“ leben wir eigentlich?

    Das gesamte Verhalten des 13.Senates des Landessozialgerichtes ist eine bodenlose Sauerei! Das was diese schwarzen Krähen mit Herrn Momber da abziehen ist tiefstes Mittelalter!

    Viele Menschen in diesem Lande sind im “Justizalltag” den “Justizgewaltigen” schutzlos und auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. In den Bereichen Verwaltungsrecht, Zivilrecht, beim OWi – und Strafrecht sowieso. Hier hat sich gegenüber den Betroffenen eine „richterliche- und staatsanwaltschaftliche Haltung“ entwickelt, die nicht mehr zu akzeptieren ist. Mit einer “Selbstreinigung” dieses Apparates ist beim Justizministerium angefangen bis hin zu einem „kleinen“ Amtsgericht in der Provinz ohne öffentliche Kontrolle nicht mehr zu rechnen. Der Justizapparat hat sich zu einer unkontrollierbaren und verschworenen Parallelgesellschaft entwickelt. Dieser gewaltige „Justizsumpf“ nutzt seine Stellung aus um jede berechtigte Kritik an diesem verkrusteten System gnadenlos zu verfolgen.
    Die „Kleinen“ haben nur sehr vereinzelt eine Chance das “ihre Sache” in den Medien erörtert wird, weil die sog. „Leitmedienjournalisten“ nicht an “alltäglichen” Themen interessiert sind. Höchstselten, dass sich ein kritischer Journalist ohne Profilneurose zu einer kritischen Berichterstattung hinreißen lässt – einem nicht spektakulären und nicht sensationellen Vorgang in den Gerichten Aufmerksamkeit zu schenken.

    Ich wünsche diesen arroganten Krähen in ihren schwarzen Roben, dass sie die Krankheit des Herrn Momber und die damit verbundenen Schmerzen am eigenen Leibe ertragen müssten!

    Spätestens danach kriechen diese selbstgerechten „Ignoranten“ zu Kreuze!

    Dirk Altpeter

  2. Pingback: Kollege Dirk Altpeter kommentiert die “CAUSA MOMBER”! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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