Heute veröffentlichen wir den 17. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 17. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 17/12024 vom 02.06.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Aufforderung: geht wählen – Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen                                    ———————————————————————–

Ich möchte alle NewsletterleserInnen auffordern, bei der Europawahl wählen zu gehen, es geht um sehr viel. Ich möchte diesen Aufruf auch an die Menschen richten, die von „den Parteien“ ziemlich enttäuscht sind, sich nicht vertreten fühlen und zu Europa oft wenig Verhältnis haben.
 
Es wird bei der Europawahl 2024 für die nationalkonservativen und rechtsextremen Kräfte ein massiver Stimmenzuwachs erwartet. Diese rechten Kräfte wollen die Demokratie, soziale Rechte und Gleichheit, Flüchtlingsschutz, Umweltschutz, gewerkschaftliche Rechte und einiges mehr massiv einschränken und möglichst abschaffen.
Daher ist es so wichtig, auch trotz aller Bauchschmerzen, die demokratischen Parteien zu wählen. Rechte Parteien, wie hier in Deutschland die AfD oder „die Heimat“ und andere populistische Parteien sind keine Alternative und bieten keine Lösungen! Sie sind immer Teil des Problems und stehen für die Interessen des Kapitals und nicht für die der Armen. Daher liebe LeserInnen lasst uns gemeinsam für Demokratie, soziale Rechte und Gleichheit, Flüchtlingsschutz, Umweltschutz, gewerkschaftliche Rechte eintreten. Geht demokratisch wählen.

Demos hierzu finden vom 23. Mai bis 8. Juni 2024 im ganzen Land statt, weitere Infos: https://www.rechtsextremismus-stoppen.de/aufruf/ bzw: https://t1p.de/m3rst

Die EU – Wahlen sind auch wichtig für die Sozialpolitik und das Sozialrecht in der EU. Immer wieder wurden durch die EU wichtige Grundrechte durchgesetzt. Seien es so banal scheinende Dinge wie die Vorgabe, dass in Städten für Obdachlose ein öffentlicher Zugang zu Trinkwasser geschaffen werden muss oder existenzielle Dinge wie die Rechte von EU-Bürger*innen, die der EUGH immer wieder gegen restriktive nationale Rechte durchgesetzt hat.
Dazu einige Anmerkungen im Netzwerk Sozialrecht: https://t1p.de/3v4te

2. Wohnkostenlücke 2023 im SGB II
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Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Gruppe Die Linke im Bundestag fragte die Bundesregierung (Drs. 20/11102, Fragen 64f, S. 43-44, hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011102.pdf oder https://t1p.de/q0hdl) nach der Wohnkostenlücke des Bürgergeldes im Jahr 2023. Die Wohnkostenlücke beziffert den Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten der Wohnung und dem, was das Jobcenter real dafür erstattet („angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung“).
Ergebnis: Im Jahresdurchschnitt 2023 bekamen rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (rd. 11 % aller Bedarfsgemeinschaften) nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet. Die durchschnittliche Differenz betrug 107 Euro pro Monat und betroffenem Haushalt. Caren Lay fragte zudem spezifische Daten für acht Städte ab. Am häufigsten beschwert waren dabei Betroffene aus Freiburg und Frankfurt/Main, am höchsten (338 Euro/Monat) war sie in Stuttgart.

Im Jahr 2022 betraf die Wohnkostenlücke rund 13 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, sie belief sich auf 382 Millionen Euro, der durchschnittliche nicht übernommene Betrag war 94 Euro, im Monat.

Kurzbewertung: Diese neuen Zahlen machen deutlich, dass die Wohnkostenlücke also die nicht von der Behörde übernommenen Beträge, trotz der Karenzzeit drastisch gestiegen ist. Diese Fehlbeträge müssen in den meisten Fällen wahrscheinlich aus dem Regelsatz bestritten werden. Diese zusätzlichen Kosten drücken die betroffenen Menschen weit unter das Existenzminimum.
Im Jahr 2024 ist wieder mit einem erheblichen Anstieg der nicht durch die Jobcenter berücksichtigten Beträge zu rechnen. Das bedeutet, das Thema Wohnkosten muss in den Blick der Öffentlichkeit und in den Blick des Gesetzgebers kommen.

Hierzu bedarf es einiger Änderungen:

  1. Ermittlung der angemessenen KdU gemessen an den Angebotsmieten, also an dem Preis, zu dem Unterkünfte zu erhalten sind und nicht an einem Mischindex von Bestands- und Angebotsmieten.
  2. Modifizierung der angemessenen KdU auf die reine Grundmiete, ohne Betriebskosten. Denn wie der gemeinsame Verbrauch in einem Hochhaus, das Abwasser oder die Grundsteuer ist, liegt nicht in der Einflusssphäre der Leistungsbeziehenden.
  3. Gesetzliche Regelung, dass Sozialwohnungen immer angemessen sind, denn das ist der Zweck von Sozialwohnungen.
  4. Sofortige Streichung der Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis des § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II. Rückwirkende Zahlung der dahingehenden Kürzungen für Leistungsberechtigte bis Jan. des Vorjahres (analog § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II).
  5. Genehmigungsfiktion von beantragten Unterkünften im Sinne von § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II innerhalb von 3 Werktagen.

Wenn dazu Rückfragen bestehen, stehe ich dafür gerne zur Verfügung.

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3. Ernährungsarmut im Bürgergeld: Ist das Bürgergeld verfassungswidrig, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht?
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In einem Artikel im verfassungsblog wird die Frage gestellt, ob das Bürgergeld verfassungswidrig ist, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht, ernährungswissenschaftliche Befunde, die erst nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind, sprechen dafür. Unter anderem der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert: „Ein […] Bürgergeld muss […] ausreichend sein, um materielle und soziale Ernährungsarmut zu vermeiden. Die aktuellen […] Beträge entsprechen allerdings nicht diesem Anspruch“ (ebd., I). Basierend auf diesen Befunden sieht ein aktuelles Rechtsgutachten in der Höhe des Existenzminimums eine Verletzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung aus Art. 11 des UN-Sozialpakts.
Mehr dazu im verfassungsblog unter: https://t1p.de/mbatg

4. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2024 zu den Sanktionsverschärfung im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich mit seinen neuesten SJ mit denen am 28. März 2024 in Kraft getretene Sanktionsverschärfungen im SGB II. Im Falle der »willentlichen« Weigerung der Arbeitsaufnahme kann nun der Regelbedarf unter bestimmten Bedingungen vollständig entzogen werden (ab Seite 15). Die Bundesagentur für Arbeit hat am gleichen Tage ihre Fachlichen Weisungen zu den Sanktionen angepasst. Die neue Sanktionsfolge des Entzugs des Regelbedarfs soll nach Ansicht des Gesetzgebers verfassungsrechtlich gerade noch möglich sein. Allerdings gibt es viele Einschränkungen, die sich nicht unmittelbar aus dem kurzen Gesetzestext erschließen. In seinen Aufsatz stellt Bernd die neue Sanktionsregelung vor und zeigt, dass ihre – zumindest verfassungskonforme – Anwendung äußerst begrenzt sein dürfte.

In einem weiteren Beitrag werden zwei Urteile des Bundessozialgerichts und des Europäischen Gerichtshofs dargestellt, die sich mit den Freizügigkeitsrechten und den damit zusammenhängenden Sozialleistungsansprüchen von EU-Bürger*innen beschäftigen, die ihre Rechte nur als Familienangehörige ableiten, denen »Unterhalt gewährt« (§ 1 Abs. 2 Nr. 3c und d FreizügG/EU) wird (ab Seite 20). Diese Urteile schaffen in seit Jahren strittigen Fragen zumindest teilweise Klarheit.

5. Energiesperren: wann kommt die Verlängerung der Sperrschutzregeln?
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Die Bundesregierung beabsichtigt, die Übergangsregelung in § 118b EnWG bis zum 30. April 2025 zu verlängern. Gleiches gilt für § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV. Die Verlängerungen hängen aber im Bundesrat ….
Mehr dazu: https://t1p.de/4jrsn

6. Stephan Rixen: EU-Recht verlangt Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung
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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) meldet, dass der Verfassungs- und Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass Artikel 36 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung umgesetzt werden muss. Mehr dazu: https://t1p.de/f4b3g

7. Sozialportal: bitte Eintragen / Fehlerkorrektur / Mitmachprojekt / Banner                                          ———————————————————————

Tacheles hat das bundesweite Projekt Sozialportal.net gestartet. Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen. Das Sozialportal ist auch ein Projekt für eine Verweisberatung, so das Ratsuchende auf Fachberatung darüber verwiesen werden kann und soll.

Dann möchte ich natürlich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!

Infos dazu: https://t1p.de/65tlf

Das Sozialportal kann auch durch Banner auf anderen Webseiten beworben werden, Banner zum Download auf Webseiten sind hier zu finden: https://t1p.de/qyqda

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-17-2024-vom-02-06-2024.html !

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