Kollege Laurenz Nurk präsentiert den aktuellsten NEWSLETTER des GEWERKSCHAFTSFORUMS!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einen weiteren NEWSLETTER des GEWERKSCHAFTSFORUMS über den Kollegen Laurenz Nurk (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=laurenz+nurk) erhalten.
 
Laurenz titelt darin „15 Jahre Hartz-Gesetzgebung – es ist an der Zeit, das Hartz-Unwesen zu beenden!“
 
Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 

**************************************************

Kollege Laurenz Nurk informiert:

 
Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
ich möchte euch auf Artikel zum Themenbereich „15 Jahre Hartz-Gesetzgebung“  auf https://gewerkschaftsforum.de/ aufmerksam machen:
 
1/2020
Das Arbeitslosengeld II, auch unter dem Namen Hartz IV („ das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt„) bekannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende, die durch die Jobcenter erbracht wird. Keine andere Sozialleistungen ist so präsent und heiß diskutiert – in 2019 nun im vierzehnten Jahr nach der Einführung – und beschäftigt die Sozialgerichte in solchem Ausmaß.
Die Bundesregierung will rund 450 Millionen Euro in die Hand nehmen, um den Hartz IV Regelsatz zum 01.01.2020 um erneut 8 Euro (1,88 %) auf 432 Euro (424 Euro bis 31.12.2019) anzuheben. Die Kinder-Regelsätze steigen um 5-6 Euro. Der entsprechende Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am 18.09.2019 vom Bundeskabinett genehmigt.  weiterlesen
————————————————————————-
1/2020
Vor einem Jahr trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Die Bundesregierung stellte vier Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, die Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen anbieten, die Lohnkosten zu subventionieren. Ohne jegliche sozialpolitische Diskussion wurde mit dem neuen Gesetz ein gravierender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Neuerdings stehen allen wirtschaftlichen Organisationsformen, auch den heimischen Privatunternehmen, staatlich geförderte Beschäftigung ohne Einschränkung offen.
Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit den neuen Instrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) oder „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EVL) bis zu 100 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang eine geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.
Die Bundesregierung ging ursprünglich von rund 800.000 erwerbslosen Menschen aus, die mithilfe dieses Programms eine Beschäftigung aufnehmen und verschweigt, dass hier der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut werden soll, damit die deutschen Unternehmen weiterhin den Weltmarkt dominieren können. weiterlesen
——————————————————————
12/2020
Das sonnige Wetter in den letzten Jahren hat den Betrieben in der Gastronomie einen Geldregen beschert. Eigentlich hätte sich das in den offiziellen Beschäftigungsstatistiken der Branche niederschlagen müssen, hat es aber nicht, weil hier fast nur noch mit Mini-Jobs gearbeitet wird. Davon können diese Menschen nicht leben und müssen von den Jobcentern Leistungen für den Lebensunterhalt erhalten. Das Ausmaß ist immens, an die rund eine halbe Million geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe ging etwa ein Viertel der insgesamt 4,2 Milliarden Euro, mit denen der Staat Mini-Jobber im vergangenen Jahr bezuschusst hat.
Auf dem Rücken der Beschäftigten sparen Unternehmen die Personalkosten und der Staat subventioniert mit der Aufstockung des Verdienstes diese Lohndrückerei auch noch.
Damit dies aufhört, müssen die Beschäftigten die 12 Euro Stundenlohn mit allen Mitteln erkämpfen.
Im Folgenden soll die konkrete Lebens- und Arbeitssituation der Beschäftigten im Gastronomiebereich beleuchtet werden. weiterlesen

—————————————————————————–

11/2019
Den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge, belief sich die Zahl der abhängig erwerbstätigen Menschen, die zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Arbeitslosengeld II-Zahlungen erhielten, Ende Juni 2017 auf 1,076 Millionen. Sie stellen weiterhin knapp ein Viertel aller Hartz IV-Bezieher. Auf dem Rücken der Beschäftigten werden den Unternehmen die Personalkosten erspart und skandalös ist, dass diese Lohndrückerei vom Staat auch noch subventioniert wird.
Ähnliches soll nun bei den Renten passieren. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue Grundrente ein Alterseinkommen, zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs, garantieren soll.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte, ähnlich wie seine Vorgängerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles, ein Konzept für eine Grundrente vorgelegt. Demnach soll die Rente für drei bis vier Millionen Geringverdiener um bis zu 447 Euro erhöht werden.
Das scheint eine große Mogelpackung zu werden, bei der der Niedriglohnsektor weiter festgeschrieben und mit staatlichen Subventionen gefüttert wird, anstelle den Mindestlohn und die Grundsicherung kräftig anzuheben. weiterlesen
———————————————————————————————
11/2019
Im Laufe der Jahre relativiert sich alles. So könnte man die Reaktionen der sonst so hartgesottenen Hartz-IV-Kritiker auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II vielleicht erklären.
Es ist schon erstaunlich. Da gibt man sich damit zufrieden oder feiert es sogar, dass die BVerfG- Entscheidung vom 5.11.2019 Sanktionen in Gestalt eines Leistungsentzugs von bis zu 100 Prozent oder auch 60 Prozent und pauschal bis zu 3 Monate lang verfassungsrechtlich „unverhältnismäßig“ einstuft.
Nicht mehr und nicht weniger. Wäre das Gericht weitergegangen, hätte man das ganze Hartz-IV-System in Frage gestellt und wahrscheinlich völlig abstürzen lassen müssen.
Das Gesamtsystem der Sanktionen, die Strafe und gleichzeitig Legitimation der schon 2005 verfassungswidrigen „Hartz-Reformen“ ist, wird weiterhin nicht in Frage gestellt. weiterlesen
——————————————————————————————–
10/2019
Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. November 2019 über die Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II entscheiden. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein war als vom Verfassungsgericht bestimmter sachverständiger Dritter unmittelbar an dem Verfahren beteiligt. Wir möchten Sie aus dieser Position mit entsprechenden Hintergrundinformationen versorgen und bitten um entsprechende Berücksichtigung.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass uns derzeit keine von Sanktionen betroffenen Leistungsbeziehenden für Interviews zur Verfügung stehen und bitten daher von entsprechenden Nachfragen abzusehen.
Die Sanktionen sind gravierende Verstöße gegen die Menschenrechte und nicht dazu geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sie führen zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und immer weiterer Entfernung vom Arbeitsmarkt. Daher gehören die Sanktionen nach Ansicht von Tacheles und diverser Wohl- und Sozialverbände, dem DGB, dem Deutschen Anwaltsverein  abgeschafft und auf den Müllhaufen der Geschichte! weiterlesen
————————————————————————–
9/2019
Die Zahl der Menschen, die sich Lebensmittel bei den Tafeln abholen, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2018 ist sie um 10 Prozent auf aktuell 1,65 Millionen Menschen angestiegen, zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
Würde der Staat, vertreten durch die Parlamente im Bund und in den Bundesländern das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ernst nehmen,  müsste er durch seine Gesetzgebung dafür sorgen, dass es  Lebensmittelspenden an Bedürftige durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände nicht geben muss. Im Gegenteil, seit Beginn der „Tafelbewegung“, die durch die großen weltweit tätigen Unternehmensberatungen ins Leben gerufen wurde, hat er die Institutionalisierung der Tafeln gefördert, auch um die Leistungsbemessung für die Zahlungen gemäß dem Sozialgesetzbuch II/Hartz-IV möglichst gering halten zu können.
Der folgende Beitrag erschien schon einmal an dieser Stelle im Jahr 2015 und hat nichts an Aktualität verloren.  weiterlesen
————————————————————————————–
9/2019
Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Besonders stark betroffen sind nach wie vor Frauen in Westdeutschland, die aus familiären Gründen oft in Teilzeit oder Minijobs arbeiten, zudem jüngere Beschäftigte, geringer Qualifizierte und Beschäftigte ohne deutschen Pass. Dementsprechend unterscheiden sich die Quoten in Ost- und Westdeutschland erheblich, und sie haben sich in den vergangenen Jahren noch auseinanderentwickelt: In den ostdeutschen Bundesländern liegt der Anteil atypisch Beschäftigter nach den aktuellen Zahlen überall unter 18 Prozent, in Brandenburg sogar unter 15 Prozent. Im Westen reicht sie von knapp 18 Prozent in Hamburg bis 23 Prozent und mehr in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Bremen. Das zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. weiterlesen
—————————————————————————————–

8/2019

Seit vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn – doch nach wie vor erhalten ihn mehr als eine Million Beschäftige nicht. Parallel dazu werden pro Jahr eine Milliarde erpresste und unbezahlte Überstunden in den Betrieben abgeliefert. Hinzu kommt, dass auch viele Beschäftigte über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus zu schlecht bezahlt werden, sie und ihre Familien am Existenzminimum von ihren Löhnen leben müssen, die allzu oft auch noch tariflich auf niedrigem Niveau abgesichert sind.
Die mickrigen Lohnabschlüsse, die von den großen Gewerkschaften wie ver.di und der IG Metall erzielt werden, untermauern immer wieder den Trend des Lohndumpings in Deutschland.
Da müsste doch bei den gewerkschaftlich organisierten Menschen die Alarmglocken läuten, sie müssten Druck aufbauen und die Bedeutung einer Lohnpolitik diskutieren, die mehr bewirken kann, als nur die Binnennachfrage anzukurbeln. weiterlesen

—————————————————————————-

6/2019

Die Auswirkungen der Reformen der „Agenda 2010“ die von der rot-grünen Koalition Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurden, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet. Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht hat und auch der Mittelschicht deutlich gemacht, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Damit reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und ihre Ohnmacht an den Schwächeren ab.
Begleitet wird das Ganze von dem Mistrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheitskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.
Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben, als strafender und disziplinierender Staat entgegen zu treten und denjenigen Menschen mit Abstiegsängsten und den großen Vermögen einen starken Staat zu demonstrieren.
Der Bereich in dem der strafende Staat schon seit Jahrzehnten eine besonders tragische Kontinuität an den Tag legt, ist die Ahndung von Bagatelldelikten, die von den ärmeren Menschen begangen werden.
Die Armutsdelikte wie das Containern, Schwarzfahren, Ladendiebstähle und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden im Folgenden genauer betrachtet und auch wie sie geahndet werden.  weiterlesen
——————————————————————————————–
Zu Beginn des neuen Jahres hat die Bundesagentur  für Arbeit (BA) das neue Barzahlungsverfahren „Barcode“ nach einer  Testphase flächendeckend eingeführt. An die Menschen, die von der BA im Rahmen von SGB II und SGB III Leistung z.B. in Härte- oder Notfällen erhalten, können Geldleistungen bundesweit an ca. 8.500 Akzeptanzstellen bei den nachfolgenden Einzelhändlern ausgezahlt werden: Rewe Gruppe, real- SB – Warenhaus, dm-drogerie markt, Dirk Rossmann, Penny Markt und die Unternehmensgruppe Dr. Eckert.
Mittlerweile hat die BA rund 20 Millionen Euro in  etwa 78.000 Barauszahlungen an die  Empfänger von Arbeitslosengeld in den Supermärkten getätigt.
Über die Schwierigkeiten, die  sich für die Leistungsbezieher ergeben können, soll an dieser Stelle noch einmal berichtet werden. weiterlesen
———————————————————————————————–
5/2019
Ein Verdienst von weniger als 2000 Euro brutto – für rund 3,38 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland ist das Realität. Reinigungskräfte und Beschäftigte in Hotels und Gaststätten verdienen am wenigsten.
Rund 3,38 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland haben im Monat zuletzt weniger als 2000 Euro brutto verdient. Nach den jüngsten offiziellen Daten von Ende 2017 waren das 16 Prozent, zeigt eine Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken. weiterlesen
—————————————————————————————-
4/2019
Die Regierungskoalition hat Ende letzten Jahres im Bundestag das Teilhabechancengesetz beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Sie stellt vier Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, die Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen anbieten, die Lohnkosten zu subventionieren. Ohne jegliche sozialpolitische Diskussion wurde mit dem neuen Gesetz ein gravierender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Neuerdings stehen allen wirtschaftlichen Organisationsformen, auch den heimischen Privatunternehmen, staatlich geförderte Beschäftigung ohne Einschränkung offen.
Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung in den ersten zwei Jahren 100 Prozent sowie in den folgenden drei Jahren absteigend 90, 80 und 70 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang die geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.
Rund 800.000 erwerbslose Menschen werden voraussichtlich mithilfe dieses Programms eine Beschäftigung aufnehmen und so soll der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut werden, damit die deutschen Unternehmen weiterhin den Weltmarkt dominieren können. weiterlesen
———————————————————————————
2/2019
Die Nationale Armutskonferenz (NAK) hat ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.
„Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung“, betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: „Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte“. Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: „Es ist noch viel zu tun“.  weiterlesen
———————————————————————————————
1/2019
Befristete Arbeit, Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs und andere Formen der atypischen Beschäftigung haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zugenommen. Offiziell gingen 7,7 Millionen Menschen im Jahr 2017 einer solchen Tätigkeit nach, das sind 63.000 Beschäftigungsverhältnisse mehr als 2016.
Im Jahresdurchschnitt 2017 stammten von den knapp 731.000 bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur (BA) gemeldeten offenen Stellen etwa 234.000 aus der Leiharbeitsbranche. Mit einem Anteil von über 30 Prozent war damit fast jeder dritte über die BA zu besetzender Arbeitsplatz ein Leiharbeitsverhältnis. Bei den Vollzeitstellen werden sogar Werte von mehr als 40 Prozent erreicht.
Was diese Arbeitsverhältnisse mit Menschen machen können, sei hier an einem Beispiel aufgezeigt. weiterlesen
—————————————————————————
1/2019
Stets aufs Neue gibt es in Deutschland Schlagzeilen über eine sinkende Arbeitslosigkeit. Nach den offiziellen Angaben der Bundesanstalt für Arbeit waren in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2018 „nur noch“ 2,35 Millionen Menschen arbeitslos. Es handle sich hier, so Bild, Handelsblatt und Frankfurter Allgemeine Zeitung um ein „Rekordtief“.
Das ist Unsinn. In Westdeutschland gab es bis Anfang der 1970er Jahre – fast ein Vierteljahrhundert lang – weniger als eine Million Arbeitslose; eineinhalb Jahrzehnte (1959 bis 1973) waren sogar weniger als 500.000 Menschen ohne Job. Auch lag die Arbeitslosenquote in Westdeutschland in der Regel niedriger als heute in Gesamtdeutschland. Vor allem aber sind die aktuellen, offiziellen Arbeitslosen-Zahlen erheblich geschönt, wenn nicht manipuliert. weiterlesen
—————————————————————————————–
12/2017
Die Hauptursache für die Überschuldung ist der Verlust des Arbeitsplatzes, für jeden fünften deutschen Schuldner war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die finanzielle Notlage. Damit beginnt für viele Schuldner die Spirale abwärts in die Schuldenfalle. Weil Schulden ein wichtiges „Vermittlungshemmnis“ bei der Arbeitssuche ist, finanzieren viele Jobcenter für die betroffenen Menschen eine … weiterlesen
———————————–
Herzliche Grüße
von den 
Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de
und
viel Freude beim Lesen
Share
Dieser Beitrag wurde unter Gewerkschaftsarbeit veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert