Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns die Mitteilung des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) darüber erreicht, dass sein NEWSLETTER Nummer 44/2018 bei
online gestellt worden ist.
Gleich der 1. Info-Punkt dieses NEWSLETTERS springt unter der Überschrift
„BSG urteilt über die Aufrechnung von Kautionsdarlehen – und hält diese für grundsätzlich zulässig!“
direkt in das Auge!
Unter Info-Punkt 3. geht Harald auf Erlass bzw. Teilerlass eines Darlehens nach § 44 SGB II ein und weist auf (s)einen richtigeren Weg hin.
Aber auch alle übrigen Info-Punkte inklusive Spendenaufruf für den Tacheles e.V., die in diesem NEWSLETTER enthalten sind, erscheinen uns als AK wichtig.
Wir haben den nachstehenden Link für Euch gepostet, der Euch nach dem Anklicken direkt auf diesen NEWSLETTER Nr. 44/2018 bei
führt.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2441/ !
Wir haben diesen Beitrag in den Kategorien „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) und „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) archiviert.
Dem Kollegen Harald Thomé wiederum ein herzliches und solidarisches Dankeschön für sein unermüdliches Wirken auf dem „sozialpolitischen Acker“!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-