Die Gewerkschaft NGG kündigt Tarifverträge in der Süßwarenindustrie und fordert mindestens 360 Euro für alle!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wit zur Kenntnis genommen, dass die Gewerkschaft NGG (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/ngg/) die Tarifverträge in der Süßwarenindustrie gekündigt hat.

Sie fordert mindestens 360 Euro mehr für alle.

Süßwarenindustrie NGG kündigt Tarifverträge und fordert „mindestens 360 Euro für alle!“

Hamburg, 7. Mai 2024

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die regionalen Tarifverträge für die Süßwarenindustrie gekündigt und den Bundesverband der Süßwarenindustrie (BDSI) zu bundesweit einheitlichen Tarifverhandlungen aufgefordert. Dazu erklärt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Von den hohen Preisen – insbesondere für Lebensmittel – sind die Beschäftigten überall in Deutschland betroffen. Wir fordern bundesweit einheitlich ein Lohnplus von 9,9 Prozent, mindestens aber 360 Euro mehr pro Monat. Die Süßwarenbranche konnte im Handel teils deutliche Preissteigerungen durchsetzen und hat die Produktionsmengen gesteigert. Auch, um im Vergleich mit anderen Branchen im Kampf um Arbeits- und Fachkräfte aufzuholen, muss die Branche bei den Löhnen deutlich nachbessern.“  

Die Länder-Tarifkommissionen* aus Beschäftigten der deutschen Süßwarenindustrie haben folgende einheitliche Forderungen an die Arbeitgeber aufgestellt:  

  • Erhöhung der Entgelte um 9,9%, mindestens jedoch um 360 EUR pro Monat 
  • Anschlusstarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten 
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 190 EUR pro Ausbildungsjahr 

*Hintergrund:  

  • In den Betrieben der deutschen Süßwarenindustrie arbeiten rund 60.000 Beschäftigte. Die Süßwarenindustrie ist in die folgenden neun Tarifgebiete unterteilt: Hamburg / Schleswig-Holstein, Niedersachsen / Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz / Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Ost, Berlin-West.  
  • Die Tarifverträge für diese Tarifgebiete wurden in der Vergangenheit unabhängig voneinander und dezentral zwischen der Gewerkschaft NGG und dem Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) abgeschlossen. Im vergangenen Jahr wurde dann erstmals seit 2007 nicht regional, sondern  bundesweit einheitlich über einen Tarifabschluss verhandelt (mehr Infos zum Tarifabschluss: NGG-Pressemitteilung vom 22. Juni 2023).

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der NGG lesen.

> https://www.ngg.net/presse/pressemitteilungen/2024/ngg-kuendigt-tarifvertraege-und-fordert-mindestens-360-euro-fuer-alle/ !

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Auch diese Tarifrunde werden wir als AK begleiten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell hat uns seinen 1. NEWSLETTER des Monats Mai im Jahr 2024 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns einen weiteren NEWSLETTER aus 2024 im Monat  Mai des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

06.05.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

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  • Gesundheitsreport 2024 der AOK Rheinland/Hamburg: Bei chronischen Erkrankungen gibt es große Versorgungsunterschiede. … Wie gelingt es, unerwünschte Folgen einer chronischen Erkrankung zu vermeiden? Wie ist die Versorgungssituation in den Städten und Gemeinden des Rheinlands und in Hamburg? Antworten darauf gibt der Gesundheitsreport 2024 der AOK Rheinland/Hamburg. Neben dem Schwerpunktthema chronische Erkrankungen widmet sich der Report auch der ambulanten Notfallversorgung, der Krankenhausplanung und der Polypharmazie. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1080 – Es wird erneut deutlich, dass ein gesunder Lebensstil zur Vermeidung von Krankheiten (und Pflege) hilfreich sein kann. Das Immunsystem wird gestärkt und einige Krankheiten, wie z.B. Herz-Kreislaufkrankheiten, Diabetes-Typ2, Krebs und Demenz, können vermieden werden; zumindest aber deutlich hinausgezögert werden. Möglich ist auch, dass sich eingetretene Gesundheitsstörungen ganz oder teilweise zurückbilden!  … Weitere Informationen >  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=2426#p2426

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  • KLIMAGERECHTIGKEIT >>> Die Bewältigung des Klimawandels wirft schwerwiegende Fragen nach Gerechtigkeit und Verantwortung auf. Der Deutsche Ethikrat hat im März 2024 in einer Stellungnahme ein Gerechtigkeitskonzept präsentiert: Es zielt darauf ab, die Verteilung von Lasten und Pflichten so zu gestalten, dass die Mindestvoraussetzungen für ein gutes, gelingendes Leben jetzt und in Zukunft erfüllt sind. Darauf aufbauend befasst sich der Ethikrat mit Schlüsselfragen zur Verantwortung im Klimawandel und formuliert Empfehlungen. . Siehe dazu >>>  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=1078

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  • Das Deutsche Schulbarometer informiert über die aktuelle Situation an Schulen in Deutschland: Ein Drittel der Lehrkräfte sieht Schülerverhalten als größte Herausforderung. Jeder vierte Lehrer denkt ans Aufhören! – Ein alarmierendes Signal. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=1074   

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  • Der Rhein-Kreis Neuss macht sich für die bundesweite Verbreitung der Kinder- und Jugendhilfe-App „Between the Lines“ stark. Bei dem Anbieter, einem Verein gleichen Namens, handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation, deren Ziel es ist, Jugendlichen in persönlichen Problemsituationen kostenfrei unkomplizierte Hilfsangebote bei psychischen Problemen zu vermitteln. Jetzt wurde die neue Version der App gelauncht…. > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1081  

In der Freundschaft zählen nicht Alter,

weder Rang noch Verwandtschaft und Beziehung

Wer einen Freund sucht, sucht den Charakter.

Mengzi (konfuzianischer Philosoph, Demokrat und

wandernder politischer Ratgeber – um 370 – 290 v. Chr.)

 

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Wenn Sie nicht mehr informiert werden möchten, wird um entsprechende Nachricht gebeten.

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611

2024 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=960

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Das NETZWERK GERECHTER WELTHANDEL informiert mit seinem MAI-NEWSLETTER 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einen weiteren NEWSLETTER des NETWERKS GERECHTER WELTHANDEL (http://ak-gewerkschafter.com/?s=netzwerk+gerechter+welthandel) erhalten.

Diesen NEWSLETTER haben wir für Euch nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Das NETZWERK GERECHTER WELTHANDEL informiert:

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

Die europäischen Handels- und Investitionsabkommen stehen immer noch nicht im Einklang mit den EU-Zielen zum Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung. Die Handelspolitik und der Europäische Green Deal stehen in krassem Widerspruch zueinander. Das muss sich ändern. Menschen und Umwelt müssen vor kurzfristigen Profitinteressen stehen. Dafür muss das nächste EU-Parlament für einen grundlegenden Wandel in der Handelspolitik eintreten.

Fordern Sie Ihre Kandidat:innen für das EU-Parlament auf, in Zukunft eine EU-Handelspolitik zu unterstützen, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird und Klima- und Umweltschutz sowie Menschenrechten Vorrang gibt.

Dazu müssen diese nur zusichern, sich in der kommenden Legislaturperiode für fünf zentrale Ziele einzusetzen (siehe Wahlversprechen).

Senden Sie Ihren Kandidat:innen eine Mail und fordern Sie sie auf, sich für eine neue EU-Handelspolitik einzusetzen,damit wir in den nächsten fünf Jahre eine bessere Chance haben, giftige Handelsabkommen zu stoppen und eine global gerechte, klima- und umweltfreundliche Handelspolitik voranzubringen, die die Menschen- und Arbeitnehmer:innenrechte respektiert, die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen fördert und den Tierschutz unterstützt.
Jetzt den Kandidatinen und Kandidaten schreiben!
 

Eine gemeinsame Aktion von:

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Wir rufen als AK zur Teilnahme an der Kundgebung „Gute Nachbarschaft mit Russland“ am 09. Mai 2024 auf!

In diesem Jahr fällt der Tag der Karlspreisverleihung auf den 9.Mai, an dem Russland dem Sieg im Großen Vaterländischen Krieg gedenkt. – Als am Abend des 8. Mai 1945 die Kapitulation der deutschen Wehrmacht unterzeichnet wurde, war in Moskau schon 9.Mai. – Aus diesem Grund veranstaltet die Aachener Bürgerinitiative ‚Gute Nachbarschaft mit Russland‘ – unterstützt vom Aachener Bündnis ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen!‘ – eine Kundgebung zum Thema: „Gute Nachbarschaft mit Russland“, und zwar ab 11 Uhr im Hof (Nähe Rathaus, wo der Karlspreis verliehen wird).

(Foto aus https://www.dw.com/de/8-mai-1945-totale-niederlage-oder-tag-der-befreiung/a-53290295)

Wir möchten, dass diese Veranstaltung ein deutliches Zeichen gegen die z.Zt. in Deutschland sehr virulente Russophobie wird. Wir wollen (wieder) deutlich machen, dass Friede in Europa nur mit und nicht gegen Russland erreichbar ist! Näheres in Kürze!

Aachener Bündnis ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen’:

Aachener für eine menschliche Zukunft, Arbeitskreis Gewerkschafter/Innen Aachen, Freie Linke Aachen, Friedensinitiative Querdenken 241 Aachen

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Das FRIEDENSBÜNDNIS NRW ruft für den 08. Mai 2024 in Moers zu Aktionen gegen den Besuch der FDP Abgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf!

Liebe Friedensfreund/Innen,                                        

die Bürgerrechts- und Friedensbewegung „Montags in Moers“ ruft in Zusammenarbeit mit dem Friedensbündnis NRW für Mittwoch den 8. Mai 2024, um 16:00 Uhr, zu einer Kundgebung auf dem Altmarkt in Moers mit anschließender Demonstration auf. Der Protest richtet sich gegen den Besuch der FDP Abgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Rahmen des Europawahlkampfes der FDP am gleichen Tag in der Stadt.

Die Veranstalter halten es geradezu für provokativ, dass eine „mit Kriegsrhetorik überladene Politikerin nach Moers“ kommt und sich selbst „als todbringendes Kampfflugzeug, EUROFIGHTER, betitelt“. Wir halten es darüber hinaus für geschichtsvergessen, dass dieser Besuch gerade am 8.Mai stattfindet. Der 8.Mai steht für den Tag der Befreiung vom Faschismus. Zu dieser Befreiung hat gerade die Sowjetunion, und damit Russland, mit mehr als 27 Mio. Opfern beigetragen. Frau Strack-Zimmermann, die nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Köln auch als „Kriegstreiberin“ bezeichnet werden darf, tut alles dafür, dass deutsche Waffen wieder gegen Russland eingesetzt werden. Dagegen ist schärfster Protest angesagt.

Als Redner sind auf der Kundgebung Reiner Braun (international peace buerau) und Michael Aggelidis (Partei Die Basis) angesagt.

Wir sehen uns in Moers !

Jürgen Schütte

@friedensbuendnisnrw

 
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Kollege Udo Buchholz informiert: Sonntag – Tschernobyl-Mahnwache vor der Urananreicherungsanlage Gronau / Heute Protest gegen RWE!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir seitens des Kollegen Udo Buchholz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz) eine Pressemitteilung  Pressemitteilung des
Arbeitskreises Umwelt (AKU) Gronau zur Tschernobyl-Mahnwache am Sonntag(5.5.24) vor der Urananreicherungsanlage in Gronau erhalten.

Wir haben diese nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Das linke Eigenbild zeigt Kollegen Udo Buchholz.)

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Kollege Udo Buchholz informiert für die GAL:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Aussendung erhalten Sie eine Pressemitteilung des
Arbeitskreises Umwelt (AKU) Gronau zur Tschernobyl-Mahnwache am Sonntag
(5.5.24) vor der Urananreicherungsanlage in Gronau, 13.30 Uhr. Zudem
weisen wir auf die heutigen (3.5.24) Proteste gegen die
RWE-Hauptversammlung hin. RWE ist u. a. maßgeblich an dem Urenco-Konzern
beteiligt, der auch die Urananreicherungsanagen in Gronau und Amelo (NL)
betreibt. Mehr dazu unter

https://www.kritischeaktionaere.de/rwe/rwe-wegen-zahlreicher-risiken-muss-dividende-senken/

Mit freundlichen Grüßen

– für den AKU Gronau – Udo Buchholz

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Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau

Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Kontakt: Udo Buchholz (AKU Gronau / BBU), Tel. 02562-23125

Pressemitteilung, 03.05.2024

Sonntag (5.5..2024): Tschernobyl-Mahnwache an der Gronauer
Urananreicherungsanlage

Am Sonntag (5. Mai 2024) findet an der bundesweit einzigen
Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau (NRW) eine Mahnwache statt.
Anlass ist der 38. Jahrestag der Atomkatastrophe in Tschernobyl (Ukraine,
26. April 1986). Mit der Mahnwache wird an die Gefahren der
Atomenergienutzung erinnert und die Forderung nach Stilllegung der
Uranfabriken in Gronau, Lingen und Almelo (NL) unterstrichen.
Gleichzeitig wird gegen Pläne zum Bau neuer Atomkraftwerke in den
Niederlanden demonstriert. Die Mahnwache beginnt um 13.30 Uhr beim
Haupttor der Urananreicherungsanlage, Röntgenstraße 4.

Die höchst umstrittene Gronauer Urananreicherungsanlage wird vom
Urenco-Konzern betrieben, an dem auch RWE und E.ON beteiligt sind. Für
den Betrieb der Anlage gibt es eine vom
NRW-Wirtschaftsministeriumausgestellte unbefristete Betriebsgenehmigung.
Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Friedensgruppen fordern gemeinsam
die sofortige Stilllegung der Anlage, in der in großen Mengen Uranmüll
anfällt und in der nach Umbauarbeiten Uran für Atomwaffen produziert
werden könnte. Im Januar 2010, hat sich in der Anlage der bisher
schwerste Störfall ereignet.

Im Dreiländereck von NRW, Niedersachsen und Niederlande wird der Protest
gegen alle Atomanlagen im engen Zusammenhang gesehen. Mit gleich drei
Uranfabriken in Gronau, Lingen und Almelo und mit dem Atommüll-Lager in
Ahaus gibt es hier ein enormes Gefahrenpotential, das die Bevölkerung
grenzüberschreitend betrifft, betont der Arbeitskreis Umwelt (AKU)
Gronau und wirbt für die Teilnahme an der Mahnwache am Sonntag.

Weitere Informationen :

 www.bbu-online.de

www.sofa-ms.de

https://www.laka.org

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Bei THYSSEN-KRUPP tanzt der Bär! WEB.DE berichtet ganz aktuell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die HEUSCHRECKEN sind wieder unterwegs. Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr häufig über die Ausgeburten des Kapitalismus berichtet. Beispielhaft nennen wir René Benko (http://ak-gewerkschafter.com/?s=ren%C3%A9+benko) vor dem wir die Beschäftigten von KAUFHOF GALERIA UND KARSTADT gewarnt haben, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=kaufhof+galeria !

Die nächsten HEUSCHRECKEN, die künftigen Eigentümer der Kette, die Investmentgesellschaft NRDC des US-Investors und früheren Kaufhof-Eigentümers Richard Baker und Ex-Coty-Chef Bernd Beetz, werden 76 Filialen bis zur vollkommenen Schließung weiterführen und Profit auf Kosten der Kolleg/Innen daraus saugen!

Aber auch bei THYSSEN-KRUPP (http://ak-gewerkschafter.com/?s=thyssen-krupp) stehen tausende Arbeitsplätze auf der Kippe, weil die HEUSCHREKNPLAGE dieses Unternehmen wieder einml erreicht hat.

Aber vor diesem Unternehmen sammeln dich momentan Tausende von Kolleg/Innen, die bereit sind, ihre Arbeitsplätze bis zum Letzten zu verteidigen!

Beschäftigte von Thyssenkrupp-Stahlsparte versammeln sich

 
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Heute veröffentlichen wir den 13. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 13. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 13/12024 vom 28.04.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. SGB II/SGB XII – Regelleistungen: Bürgergeld: Erhöhungen gleichen Kaufkraftverluste in früheren Jahren nicht aus
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Der Paritätische hat eine Expertise zur Höhe der SGB II/SGB XII – Regelleistungen bei Irene Becker in Auftrag gegeben. Gegenstand der Expertise ist die Frage, ob die Regeln der Fortschreibung bei steigenden Preisen im Ergebnis dazu in der Lage sind, die Kaufkraft der Leistung zu erhalten.

Sie macht deutlich, trotz der in der Öffentlichkeit gelegentlich als „hoch“ bezeichneten Anpassung mit der Einführung des Bürgergelds um 11,7 Prozent zum 1. Januar 2023 ergibt sich in der Gesamtbetrachtung des Jahres ein massiver Kaufkraftverlust. Sie macht auch deutlich, dass mit der bestehenden Anpassungsformel bei der nächsten Anpassung im Gesetz zum Jahreswechsel 2025 eine Nullrunde damit ein neuerlicher Kaufkraftverlust droht.

Anlässlich der Expertise betont der Paritätische zwei Forderungen:

Der Regelbedarf muss endlich auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden. Nach den jüngsten Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle wäre hierfür ein Regelbedarf von 813 Euro (2024) sachgerecht.

Die Regelbedarfsanpassung in den Jahren zwischen der Neuermittlung der Regelbedarfe muss kurzfristig reformiert werden, damit eine neuerliche Entwertung der Leistungen vermieden werden kann. Dazu muss insbesondere die Anpassung zeitnäher organisiert und im Ergebnis ein Kaufkraftverlust vermieden werden.

Weitergehende Infos hier: https://t1p.de/c1h17

2. BSG Urteil zur Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II
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Das BSG hat mit Urteil vom 14. Dez. 2023 – B4 AS 4/23 R entschieden, dass die Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten des § 67 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II im gesamten Zeitraum aller Bewilligungsabschnitte, die zwischen 03/2020 bis 12/2022 begonnen haben, anzuwenden ist. Es hat auch klargestellt, dass die Angemessenheitsfiktion für alle in dem Zeitraum angemieteten Unterkünfte gilt. Sie gilt nur nicht, wenn jemand rechtsmissbräuchlich in eine teurere Wohnung umgezogen ist um die eigenen Wohnverhältnisse unter Ausnutzung der Corona-Sonderregelung zu Lasten der Allgemeinheit zu verbessern.
Weiterhin hat das BSG klargestellt, dass eine Begrenzung der KdU nur möglich ist, wenn zuvor ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde. Diese BSG Entscheidung in Bezug auf das SGB II wird ebenfalls auf das SGB XII anzuwenden sein, da hier die gleiche Regelungslage bestand. 

Das BSG Urteil wird einigen Sprengstoff entwickeln. Dies deshalb, weil sehr viele Jobcenter und Sozialämter die Angemessenheitsfiktion nicht oder nur begrenzt angewendet haben.

Ich skizziere mal die Anwendungsfälle:

  1. Wenn Widerspruchs-/Klage- oder Überprüfungsverfahren wegen Nichtanwendung der Angemessenheitsfiktion anhängig sind und diese mit Blick auf die BSG Entscheidung ruhend gestellt wurden, wird es unmittelbar rückwirkende Korrekturen
    geben.
  2. Wurden nach sechs Monaten der Anwendung der Angemessenheitsfiktion ohne Kostensenkungsverfahren die Unterkunftskosten gekürzt, sind durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, zumindest bis 1/2023 rückwirkend die tatsächlichen KdU zu bekommen.
  3. Wurde mit Kostensenkungsverfahren, aber rechtswidrig, die KdU gekürzt, dürfte aus diesem, gegen geltendes Recht verstoßenden Kostensenkungsverfahren keine Wirkung für die Zukunft entfaltbar sein. Das bedeutet, dass durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, zumindest bis 1/2023, rückwirkend die tatsächlichen KdU zu bekommen sein müssten.
  4. Im SGB II muss geklärt werden, ob der Ausschluss rückwirkender Korrekturen von Überprüfungsverfahren nach § 40 Abs. 3 Nr. 2 SGB II Anwendung findet. Es spricht vieles dafür, dass dieser Ausschluss keine Anwendung findet.
  5. Im SGB XII gibt es definitiv keine vergleichbare Regelung zum Ausschluss rückwirkender Korrekturen, daher dürften hier die unter 4. genannten Bedenken nicht bestehen.

Bemerkung:
Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf eine heftige Realität. Geltendes Recht wurde in einer Vielzahl von Fällen, wenn nicht sogar systematisch, von Jobcentern und Sozialämtern nicht umgesetzt. Verschiedene LSG’s, sei es das LSG Niedersachsen-Bremen oder das LSG NRW haben im Wahn reaktionärer, behördenkonformer Rechtsauslegung die Nichtanwendung der Angemessenheitsfiktion für Umzugsfälle festgestellt. Sie haben damit in der maßgeblichen Zeit den Boden dafür geschaffen, dass die Jobcenter und Sozialämter das Recht brechen konnten, weil sie diese LSG Entscheidungen im Rücken hatten.

Das BSG hat nun endlich in dem Urteil das Recht klargestellt. Auch wenn es bisher nur als Terminsbericht vorliegt, macht es klar, dass die Angemessenheitsfiktion im SGB II und SGB XII gegolten hat und Umzüge innerhalb der „Sozialschutzpaketzeit“ grundsätzlich keiner Zustimmung bedürfte um die tatsächlichen KdU und Heizung zu erhalten, außer sie waren „rechtsmissbräuchlich“. Ob hier das jeweilige Amt auch die Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen muss, ist nicht geklärt. In konsequenter Umsetzung der Angemessenheitsfiktion und Anwendung der Pflicht zur weiten Auslegung sozialer Rechte im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB I, wäre dies naheliegend.

Heftig genug ist, dass rückwirkende Korrekturen aufgrund der Sonderrechtsregelungen in §§ 40 Abs. 1 Nr. 2 SGB II/§116a S. 1 Nr. 2 SGB XII nur für ein Jahr rückwirkend zu erbringen sind und nicht wie sonst üblich im Sozialrecht für vier Jahre. Trost ist, dass der Rückwirkungszeitraum immer ab Beginn des jeweiligen Jahres beginnt und von da ein oder vier Jahre rückwirkend gilt. 
Es gibt wie so oft viel für die Beratung zu tun.

Terminsbericht des BSG mit Hervorhebungen von mir: https://t1p.de/1d9ne

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Die Haus KoMeT gGmbH bietet Konduktive Förderung, Betreuung und Assistenz für sehr schwer betroffene junge Erwachsene mit Mehrfachbehinderungen. Wir suchen zeitnah Verstärkung für unser phantastisches Team.

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3. Familienleistungen für Unionsbürger*innen und ihre Angehörigen – neue Handreichung der BAGFW und EUGS erschienen
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer möchten die Beratungsstellen dabei unterstützen, Unionsbürger*innen gezielt zu beraten. Diesem Zweck dient die vorliegende Broschüre: Rechtsanwältin Kleta Grießhaber und Claudius Voigt von GGUA geben einen Überblick über das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Unterhaltvorschuss, den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld und berücksichtigen dabei die spezielle Situation mobiler Unionsbürger*innen.
Hier die Handreichung zum Download: https://t1p.de/rxg62

4. Sozialrecht Justament 4/2024 zum Kostensenkungsverfahren Teil II
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Derzeit werden in erheblichen Umfang Kostensenkungsaufforderungen an SGB II/SGB XII – Beziehende verschickt. Grund dafür ist das Auslaufen der Karenzregelungen, die es seit März 2020 aufgrund der COVID 19-Pandemie und seit 2023 aufgrund der Einführung des »Bürgergeld-Gesetzes« gab. Die Ausgestaltung des »Kostensenkungsverfahrens« ist im SGB II kaum geregelt. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen den Charakter des Kostensenkungsverfahrens, seine Mindeststandards und die Möglichkeiten der gerichtlichen Kontrolle geklärt. Wichtig für Betroffene ist es zu wissen, welche einzelfallbezogenen Gründe höhere Kosten zu angemessenen Kosten machen. Die Darlegungs- und Nachweispflicht liegt dabei bei den Leistungsberechtigten. Beratungsstellen können hier unterstützen.
Hier geht es zum SJ 04/2024:  https://t1p.de/5z5tg

5. Anonyme Hinweise sind möglich / Aufruf zur Weitergabe relevanter Informationen                                       ————————————————————————-

Solltest Du/Sie sozialrechtlich relevante Informationen haben, seien es wichtige Weisungen, die Geheinhaltung unterliegen, oder Projekte, die in Arbeit, aber von grundlegender Bedeutung sind, können mir solche Infos anonym übersandt werden.  Dafür existiert dieser anonyme Datei Upload: https://t1p.de/mg1e4

6. Es geht uns alle an: Gemeinsam Demokratie und Menschenrechte verteidigen! Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft
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Ein breites Bündnis fordert auf:

Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.

Uns verbindet die Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde hat. Wir setzen uns ein für das Recht eines jeden Menschen auf ein gutes und friedliches Leben in einer gesunden Umwelt – auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, angemessenen Wohnraum, auf gute Bildung und Gesundheitsversorgung, auf freie Religionsausübung. Wir stehen auf gegen Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Rassismus und jede Form von Diskriminierung. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde und der Schutz vor Verfolgung sind für uns nicht verhandelbar.

Es ist an der Zeit, diese Werte mit vereinten Kräften zu verteidigen.

Denn extreme Rechte wie die AfD wollen diese Grundfesten unserer Gesellschaft zerstören. Sie sind die Stichwortgeber für einen Diskurs des Ausschlusses, der Ungleichheit und des Antifeminismus; für Gewalt, Terror und Bedrohungen. Rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe beeinträchtigen schon lange den Alltag vieler Menschen. Täglich ereignen sich mindestens fünf rechte Gewalttaten mit existenziellen Folgen für die Betroffenen. Menschen mit Behinderungen erleben Ausgrenzung und Abwertung. Engagierte werden bedrängt und mit Morddrohungen konfrontiert. Gelingt es der extremen Rechten weiter an Einfluss zu gewinnen – gar an Regierungsmacht zu kommen – drohen massenhafte Vertreibungen.

Es ist an der Zeit, dass wir uns dieser Bedrohung entschieden entgegenstellen. Solidarisch und in unserer ganzen Vielfalt!

In diesen Zeiten braucht es mehr denn je eine Politik, die soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Spaltung bekämpft, statt die Gräben zu vertiefen.

Bei den anstehenden Wahlen in Deutschland und Europa droht, dass die AfD und andere extrem rechte Parteien weiter gestärkt werden. Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Wir haben die Wahl.

Nie wieder ist jetzt!

Mehr dazu: https://t1p.de/ys5j5

Bemerkung dazu: Tacheles wurde nicht gefragt, sonst wären wir dabei gewesen. Aber die politischen Angriffe auf die Menschen- und Bürgerrechte und auf den demokratischen Zusammenhalt in dieser Gesellschaft werden immer mehr. Deshalb ist es notwendiger denn je für Solidarität, für Bürger- und Menschenrechte und die Verteidigung der Demokratie zu kämpfen und gemeinsam gegen die Gefahr von rechts vorzugehen. Deshalb geht immer wieder auf die Straße, geht wählen, denn nicht wählen gehen, heißt den Rechten das Feld zu überlassen.

Wir waren am 27. April mit 1000 Menschen in Wuppertal unter dem Motto: „Hand in Hand für ein solidarisches Europa ohne Rassismus, Hass und Hetze“ auf der Straße. Am Tag davor mit 100 Menschen gegen den CDU-Empfang mit dem Gast Friedreich Merz, um auch dessen Hetze gegen Armutsbetroffene und Geflüchtete zumindest nicht unwidersprochen zu lassen.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-13-2024-vom-28-04-2024.html !

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Veröffentlicht unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik | Schreib einen Kommentar

Laurenz Nurk informiert uns mit seinem dritten NEWSLETTER im Monat April 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den dritten APRIL-NEWSLETTER 2024 des GEWERKSCHAFTSFORUMS über den Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) erhalten.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert:

Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch auf neue Artikel auf https://gewerkschaftsforum.de/ aufmerksam machen:

Virus trifft autoritären Charakter

Der Beitrag wurde bereits im April 2020 veröffentlicht. Der Autor hat dafür nicht nur einen ausgewachsenen Shitstorm, unflätige Beleidigungen, sondern auch handfeste Drohungen erhalten.

Wenn man den Menschen in Aussicht stellt, für eine Zeit lang die Wohnung nicht verlassen zu können ist es normal, dass sie sich Gedanken machen, was für sie in der Zeit der Abgeschiedenheit unentbehrlich ist und entsprechend angesammelt werden muss. Was die Menschen für diese Zeit als wichtig ansehen, ist im Ländervergleich äußerst interessant. Während die Franzosen guten Rotwein „hamstern“, die Holländer nicht auf ihre Kartoffelchips verzichten möchten, legen in Deutschland die Menschen Klopapier auf Vorrat an, so viel, dass diese Ware zeitweise ausverkauft ist und portioniert werden muss.

Im Folgenden soll mit einem Augenzwinkern ein Erklärungsversuch für dieses Phänomen angestellt werden. weiterlesen →

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  1. Mai – Kampftag für die Arbeitszeitverkürzung

Zum hundertsten Jahrestag des Sturms auf die Bastille, der als das Symbol für die Französische Revolution gilt, trafen sich am 14. Juli 1889 rund 400 Delegierte sozialistischer Parteien und Gewerkschaften aus zahlreichen Ländern zu einem internationalen Kongress in Paris. Die Versammelten verabschiedeten eine Resolution des Franzosen Raymond Felix Lavigne, in der es hieß: „Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, dass gleichzeitig in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf acht Stunden festzusetzen (…). In Anbetracht der Tatsache, dass eine solche Kundgebung bereits von dem amerikanischen Arbeiterbund für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.“

So wurde die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung zum Ausgangspunkt für den Feiertrag 1. Mai in Europa.  weiterlesen →

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OPERATIONS-PLAN DEUTSCHLAND

Von Alice Schwarzer

Ein 1.000-Seiten-Plan des Innenministeriums sieht vor: Die deutsche Zivilbevölkerung soll im (anscheinend erwarteten) Kriegsfall aktiv einbezogen werden. Zum Beispiel, wenn US-Divisionen durch Deutschland Richtung Osten ziehen. Die müssen ja verpflegt werden. Derweil sind deutsche SoldatInnen schon an der Front.

Weiß das eigentlich jede Bürgerin, jeder Bürger? Deutschland bereitet sich gerade aktiv auf den Krieg vor, auch innerhalb unseres Landes. Im Auftrag des Innenministeriums erstellte Generalleutnant André Bodemann gemeinsam mit 150 Experten (das Binnen-I können wir uns hier wohl weitgehend sparen) in den vergangenen zwölf Monaten einen „Operationsplan Deutschland“. Dabei geht es um die „Zivilverteidigung“. Denn, so der von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) befragte Generalleutnant: „Das kann die Bundeswehr allein nicht (stemmen), deswegen brauchen wir die Unterstützung der zivilen Seite.“ weiterlesen →

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Atlas der Abrüstung – Daten und Fakten gegen die Kriege von heute und morgen

Siege für den Frieden waren stets hart erkämpft. Hieran erinnerte UN-Generalsekretär António Guterres auf der Genfer Abrüstungskonferenz im Februar 2024. Die Erfolge waren auch keine Wunder. Immer wurden sie erreicht, so Guterres weiter, weil die gegnerischen Staaten erkannten, dass der Schlüssel zur Abrüstung in der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen liegt – und nicht im Wettbewerb zur gegenseitigen Zerstörung.

Angesichts der gegenwärtigen internationalen Situation, der Krisen, Kriege und hohen Eskalationsrisiken lohnt es, hieran zu erinnern: Auf Dauer lässt sich Frieden nur durch eine Rückkehr zu einem System kollektiver Sicherheit gewährleisten, das auf den Prinzipien der friedlichen Koexistenz, der Vertrauensbildung, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung mit dem Ziel der strukturellen Nichtangriffsfähigkeit beruht. Das mag zum gegenwärtigen Zeitpunkt unrealistisch erscheinen. Aber ohne eine solche Rückkehr zur Zusammenarbeit ist es auch aussichtslos, die globalen Menschheitsfragen wie den Klimawandel und die Klimaanpassung zu bewältigen.

Vor diesem Hintergrund geht die Entscheidung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, einen Abrüstungsatlas in einer Zeit zu veröffentlichen, in der die weltweiten Militärausgaben ein Allzeithoch erreicht haben, weit über eine bloße Kritik an den Rüstungsausgaben hinaus.  weiterlesen →

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Aufruf der VKG zum 1. Mai – dem Kampftag der Arbeiterklasse

Der 1. Mai ist seit über 130 Jahren traditionell weltweit ein Tag der Solidarität und des Widerstands gegen Ausbeutung, Unterdrückung, Krieg und Verarmung und damit ein Leuchtfeuer im räuberischen und kriegerischen Kapitalismus. Diese Ziele haben nichts an Bedeutung verloren, sondern sind dringender denn je.

Die Arbeiter*innenbewegung hat in den vergangenen 130 Jahren viel für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Lohnabhängigen bewirkt: Senkung der Wochenarbeitszeit auf 40 bzw. teils auf 35 Stunden, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Erholungsurlaub, Tarifverträge, Stärkung der Friedensbewegung.

Angesichts der sich zuspitzenden Krise des Kapitalismus durch Kriege, Krisen, hohe Inflation, Rezession, wachsender Armut und Umweltzerstörung und zunehmenden Debatten unter den Interessenvertreter*innen des Kapitals über eine neue Wirtschaftsagenda wird gewerkschaftliche Gegenwehr immer wichtiger. Doch die Gewerkschaften wurden in den letzten Jahrzehnten des Neoliberalismus zahlenmäßig deutlich geschwächt. Diese Schwächung ist aber auch eine Folge dessen, dass von den Spitzen der Gewerkschaftsführungen auf Co-Management und Sozialpartnerschaft anstatt auf entschlossene Gegenwehr gesetzt wurde. weiterlesen →

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Die GEAS-Reform tötet

Das neue Asylsystem der EU bringt mehr Gewalt und Tod an den Außengrenzen, haftähnliche Bedingungen für Geflüchtete und Asylverfahren, die ihren Namen nicht verdienen. Nichtsdestotrotz muss der Kampf für die Menschenwürde von Schutzsuchenden weitergehen.

Von Clara Bünger

This pact kills!«, skandierten Aktivistinnen und Aktivisten vergangenen Mittwoch im Europäischen Parlament, während über fünf Verordnungen abgestimmt wurde, die zusammen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bilden. Alle fünf wurden angenommen, unterdessen flogen Papiere mit Informationen zu an den EU-Außengrenzen verstorbenen Flüchtenden durch den Plenarsaal.

Der 10. April 2024 wird in die Geschichte eingehen als der Tag, an dem Europa den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl abschaffte. Mit dem neuen europäischen Asylsystem wird es mehr illegale Push-Backs, mehr Gewalt an den Grenzen und mehr Tote geben. Durch die GEAS-Reform werden Geflüchtete, abgeschottet von der Außenwelt, in haftähnlichen Elendslagern festgehalten und Asylverfahren verkommen zu fragwürdigen Schnellverfahren, deren einziges Ziel die Abschiebung ist. Ausnahmen gibt es nicht einmal für Familien und Kinder, für schwer traumatisierte Personen oder für Menschen aus Kriegsgebieten.

Diese Entrechtung von Asylsuchenden hat System – und eine Vorgeschichte.  weiterlesen →

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70 Jahre alt und 42 davon in Haft: Mumia Abu-Jamal

Von Annette und Michael M. Schiffmann

Mumias Fall ist „ganz normal“ für die USA: symptomatisch für alles, was an der Todesstrafe kritisiert wird: Rassismus, Klassismus, Politisierung der Justiz.

Herzlichen Glückwunsch, Mumia! 70 Jahre, ein runder Geburtstag, 70 Kerzen, wie groß muss da der Kuchen sein, Geschenke gibt es keine, aber viele Briefe, viele Postkarten, viele Demonstrationen, Lesungen, Blumensträuße, die anderswo als bei dir überreicht werden. Mit Presse, damit es auch alle mitbekommen können. Heute ein Brief an die Botschafterin deines Landes in Berlin, Ambassador Amy Gutmann, die wie du aus Philadelphia kommt. Und eine Kundgebung vor ebendieser Botschaft am Brandenburger Tor.

Mumia Abu-Jamal wird heute 70 Jahre alt, und unbegreifliche 42 davon hat er im Gefängnis verbracht. weiterlesen →

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Herzliche Grüße

von den Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de

und viel Freude beim Lesen wünscht Euch Laurenz Nurk

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Die Tariverhanlungen 2024 im Handel schleppen sich dahin! Ver.di ruft zu weiteren Streiks auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die sich Monaten schleppende Tarifrunde im Handel haben wir mehrfach berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=handel !

Nunmehr ruft die Gewerkschaft Ver.di zu weiteren Streikmaßnahmen auf.

Tarifrunde Handel:#OhneUnsKeinGeschäft

Die Beschäftigten im Handel kämpfen seit nunmehr über einem Jahr für nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen und geben nicht auf. Die Antwort auf zahlreiche Absagen von Verhandlungsterminen seitens der Arbeitgeber sind weitere Streiks und Aktionen

© Christian von Polentz
Der Handel streikt in Lübben

25.04.2024
  •  
    Einzel- und Versandhandel
  •  
    Groß- und Außenhandel
  •  
    Aktuelle Verhandlungen nach Bundesländern

Mit zuletzt drei Aktionswochen und erneuten Warnstreiks haben ver.di und die Beschäftigten im Handel die Arbeitgeber zur Rückkehr an den Verhandlungstisch und zum Abschluss eines Tarifvertrags aufgerufen. Dennoch gibt es weitere Blockierer der Verhandlungen, die den Protest der Beschäftigten zu hören bekommen werden. Für Freitag, den 26. April 2024 ruft ver.di die Beschäftigten im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel deshalb erneut zu einem bundesweiten Streiktag auf. Dieses Mal werden insbesondere die Unternehmen IKEA und Metro AG in den Fokus genommen. „Auch Neuss ist Teil der bundesweiten Aktionswochen, in denen wir nacheinander die Blockierer der Tarifrunde überzeugen wollen, einen Tarifabschluss hinzukriegen“, sagt Nils Böhlke, Gewerkschaftssekretär im Bereich Handel von NRW. Um 10 Uhr 30 wird vor dem Rathaus Neuss eine Kundgebung stattfinden, anschließend führen die Beschäftigten einen zwei Kilometer langen Protestzug durch die Innenstadt von Neuss an. Weitere Kundgebungen wird es am Freitag in Berlin, Magdeburg, Kassel, Hamburg, Nürnberg, Lübeck und Bremen geben.

Warum jetzt Ikea und Metro im Fokus stehen, erläutert Silke Zimmer, für den Handel zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied: „Beide Unternehmen haben ein großes Gewicht in den Tarifkommissionen der Arbeitgeber und nutzen diese nicht, um die Tarifverhandlungen hin zu einem Abschluss voranzutreiben. Im Gegenteil: Sie haben die ganze Zeit mitblockiert. Das muss nach fast einem Jahr Stillstand endlich aufhören. Wir erwarten, dass beide Unternehmen ihre Blockadehaltung aufgeben und mit uns Lösungen am Verhandlungstisch suchen, um so zu einem erfolgreichen Tarifabschluss beizutragen. Immerhin tragen die Beschäftigten mit ihrer Arbeit erheblich zum Erfolg beider Konzerne bei. Allein IKEA hat zuletzt ein Umsatzplus von 13,3 Prozent gemacht. Da ist es nicht nachvollziehbar, warum sie die Beschäftigten nicht mit einem guten und rechtsverbindlichen Tarifvertrag am Erfolg beteiligen wollen“, so Zimmer.

Im Mittelpunkt der letzten Aktionswoche standen Kaufland und Lidl, die Supermarktketten der Schwarz-Gruppe: „Die Schwarz-Gruppe ist mit Kaufland und Lidl der drittgrößte Lebensmittelhändler in Deutschland. Sie hat damit erheblichen Einfluss in den Tarifkommissionen und im tarifpolitischen Ausschuss des Arbeitgeberverbandes HDE, den sie aber nicht nutzt. Stattdessen unterstützen sie wie alle anderen großen Handelskonzerne die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberverbände, die seit Wochen jegliche Gespräche und Lösungsansätze mit der Arbeitnehmerseite verweigern“, sagte Silke Zimmer, für den Handel zuständiges Bundesvorstandsmitglied von ver.di. In den vorherigen Aktionswochen der Handelsbeschäftigten waren Edeka und Rewe bestreikt worden.

„Wir wollen in dieser Tarifrunde unserem Ziel von existenzsichernden und armutsfesten Gehältern ein Stück weit näherkommen. Und jeder Euro, den wir jetzt durchsetzen, sorgt dafür, dass nicht noch mehr Beschäftigte die Branche verlassen “

Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstand

 

Mit geballter Frauenpower am Weltfrauentag

Regional fanden bereits Aktionen vor REWE-Filialen und -Lagern statt. Einen Höhepunkt markierten zentrale Streikkundgebungen am Weltfrauentag. „Seit über zehn Monaten kämpfen die Beschäftigten im Handel mit ungeheurem Mut und mit Ausdauer gegen die Ignoranz der Konzerne an. Dabei kämpfen sie nicht nur für sich und ihre Familien, sondern auch für einen nachhaltigen Handel, in dem Beschäftigte von ihrem Gehalt leben können und nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Gerade im Einzelhandel arbeiten überwiegend Frauen. Sie sind sowohl jetzt als auch im Alter armutsgefährdet, da in der Branche überdurchschnittlich viele Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen oder Minijobs arbeiten. Deshalb streikt am Weltfrauentag die geballte Frauenpower im Handel“, so Silke Zimmer.

Hintergrund für die Streiks ist, dass die Arbeitgeber völlig überraschend in der ersten Novemberwoche des letzten Jahres bundesweit die Tarifverhandlungen im Einzelhandel abgesagt und bis auf im Tarifgebiet Hamburg keine neuen Verhandlungstermine benannt haben. Auch im Groß- und Außenhandel ist nach dem letzten Verhandlungstermin am 24. Januar in Nordrhein-Westfalen lediglich ein Termin im Tarifgebiet Nord (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) für Ende April 2024 in Aussicht gestellt worden. ver.di will aber die Verhandlungen zügig in allen Tarifgebieten zu einem Abschluss bringen.

Strukturelle Benachteiligung weiblicher Beschäftigter

Und hier kommen die großen Handelskonzerne wie Edeka und REWE ins Spiel. „REWE trägt Verantwortung für den Verlauf der Tarifverhandlungen. Wir fordern die REWE Group deshalb auf, ihre Blockadehaltung insgesamt zu beenden und gemeinsam mit den anderen Arbeitgebern in allen Tarifgebieten wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um mit unseren Tarifkommissionen ein Tarifergebnis zu verhandeln, das die Reallohnverluste mindestens ausgleicht und zum Abbau der strukturellen Benachteiligung weiblicher Beschäftigter beiträgt“, fordert Zimmer.

Sich Verhandlungen zu entziehen, „ist pure Provokation und völlig respektlos“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. ver.di fordert die Arbeitgeber auf, endlich ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Die Beschäftigten im Handel, die ohnehin nicht zu den Spitzenverdienern gehören, litten am meisten unter den Preissteigerungen und kämen seit Monaten mit ihren Gehältern kaum mehr bis zum Monatsende aus. Tatsächlich liegt die Kaufkraft der Beschäftigten im Handel aktuell nur wenig höher als im Jahr 2010, sagte Silke Zimmer bei einer Online-Gesprächsrunde am 16. April mit hunderten Teilnehmer*inne.

Die Beschäftigten hätten daher keine andere Wahl als weiter Druck zu machen, damit die Arbeitgeber wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrten. Aus ver.di-Sicht ist es absolut skandalös, dass die Arbeitgeber nach wie vor die Lebenssituation der Beschäftigten ignorieren. Die Realität sieht so aus:

  • 90 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel sind akut von Altersarmut bedroht.
  • 41 Prozent der Beschäftigten beziehen einen Niedriglohn.
  • Sie machen 16,8 Prozent aller Niedriglohnverdiener*innen in Deutschland aus.

Deshalb sind nachhaltige, tabellenwirksame Entgelterhöhungen existenziell. Die Arbeitgeber-Angebote bedeuten nach den massiven Preissteigerungsraten deshalb massive Reallohnverluste. Denn gerade Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen sind am stärksten von den gestiegenen Preisen betroffen. Allein die Lebensmittelpreise sind im Durchschnitt in 2022 und 2023 um über 12 Prozent gestiegen. Lohnsteigerungen von 6 Prozent, wie sie die Arbeitgeber anbieten, reichen da vorne und hinten nicht.

Auch die über 5 Millionen Handelbeschäftigten bescheren dem Handel hohe Gewinne

Die Arbeitgeber argumentieren seit Monaten mit der schlechten Konsumstimmung im Land und sehen in ihren Beschäftigten nur Kostenfaktoren. Dabei übersehen sie, dass die über 5 Millionen Handelsbeschäftigten und deren Familien auch Konsumenten sind und den Handel mit ihrer Nachfrage teils hohe Gewinne bescheren. Silke Zimmer bringt das so auf den Punkt:

 

 

„Im Handel gibt es auf der einen Seite unverschämten Reichtum und auf der anderen Seite verschämte Armut.“

Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstand

 

Die Gewerkschafterin betont, dass führende Handelsunternehmen wie Edeka, Rewe, Kaufland/Lidl, IKEA und die Otto Group die Tarifpolitik bestimmen. Diese großen Konzerne lassen sich ihre Gewinne durch die Gesellschaft subventionieren, wenn Löhne und Renten mit Sozialleistungen aufgestockt werden müssen.

Teils wird seit April verhandelt

Die Tarifverhandlungen für die rund 5 Millionen Beschäftigten im Handel werden regional geführt. Je nach Region wird an verschiedenen Terminen verhandelt. Bereits seit vielen Monaten kämpfen die Beschäftigten zusammen mit ver.di für nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen – in einigen Tarifgebieten haben die Verhandlungen bereits im April 2023 begonnen. Seitdem warten die Beschäftigten auf eine Entgelterhöhung als Respekt und Wertschätzung für ihre geleistete Arbeit.

Die bisherigen Arbeitgeberangebote gehen aber an der Lebensrealität und den Existenznöten der Beschäftigten völlig vorbei. Zuletzt boten die Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Mitteldeutschland, Hessen und Hamburg für 2023 nach drei Nullmonaten eine tabellenwirksame Erhöhung von 6 Prozent und für 2024 weitere 4 Prozent sowie eine Inflationsausgleichsprämie (500 für 2023 und 250 Euro in 2024) bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten an. „Das ist als Antwort auf die steigenden Lebenshaltungskosten im letzten und in diesem Jahr völlig unzureichend. Bundesweite Streiks sind die logische Folge dieser Blockadehaltung“, so Silke Zimmer.

Die ver.di-Mitglieder im Handel wollen an den steigenden Gewinnen der Händler beteiligt werden – sie fordern ihren Anteil und einen Inflationsausgleich. Die Arbeitgeber jedoch blockieren nun schon seit Monaten landauf landab die Tarifverhandlungen, sind nicht kompromissbereit. Die Beschäftigten mobilisiert das um so mehr, immer mehr zeigen sich streikbereit.

Während Ende September 2023 in Berlin der 6. verdi-Bundeskongresses tagte, begleitet von einer Aktion streikender Handelskolleg*innen aus Berlin und Brandenburg, die sich von den rund 1.000 Delegierten des Kongresses Unterstützung holten, schlug der Handelsverband Deutschland (HDE) seinen Mitgliedern vor, nicht auf einen Tarifabschluss zu warten, sondern die Löhne freiwillig zu erhöhen. Rewe folgte der Empfehlung, Aldi, Lidl, Kaufland und die Otto-Gruppe zogen nach.

Nur 92 Cent mehr

Silke Zimmer, die auf dem Bundeskongress in den ver.di-Bundesvorstand für den Fachbereich Handel gewählt wurde, sagte seienrzeit dem Kölner Stadt-Anzeiger: „Das, was jetzt freiwillig gezahlt wird, bedeutet einen weiteren Reallohnverlust für die Beschäftigten. Es sind 92 Cent, die eine Verkäuferin mehr bekommt. Die Rewe sollte ihren Einfluss eher geltend machen, um zügig zu einem Tarifabschluss zu kommen.“ Freiwillige Erhöhungen seien keine Lösung, es müsse rechtsverbindliche Tarifabschlüsse geben. ver.di fordert eine Erhöhung der Stundenlöhne um 2.50 Euro. Auf dem ver.di-Bundeskongress wendete sich Silke Zimmer zudem mit deutlichen Worten an die Arbeitgeberverbände: „Das reicht nicht! Diese Ansage nehmen wir an, ihr gebt uns Kraft für die fortdauernde Auseinandersetzung. Wir lassen uns nicht einschüchtern!“

 
 

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sorgt dafür, dass Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gesamten Branche gelten. Jeder und jede kann sich auf diesen Tarifvertrag berufen, und zwar auch dann, wenn er oder sie nicht ver.di-Mitglied ist. Wird beispielsweise ein Tarifvertrag, der für den Handel gilt, für allgemeinverbindlich erklärt, müssen auch alle Arbeitgeber in der Branche, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind, die Regelungen des Tarifvertrags befolgen, z. B. Vergütung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Unsere Forderungen

Einzel- und Versandhandel

Der Einzel- und Versandhandel ist zunächst mit einer Forderung von 2,50 Euro mehr Stundenlohn eingestiegen. Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di 13 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 400 Euro im Monat. Ziel der Tarifrunde ist es, mit einer deutlichen Einkommenssteigerung einen Beitrag zur Bekämpfung von drohender Armut und Altersarmut im Handel zu leisten, vor allem von Frauenaltersarmut – der Anteil von Frauen im Einzelhandel liegt bei etwa 66 Prozent. Kaum eine Branche ist so von prekärer Beschäftigung geprägt: Die weite Verbreitung von (unfreiwilliger) Teilzeitarbeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen führt dazu, dass bei vielen Beschäftigten das Einkommen nicht zum Leben reicht.

Der weit überwiegende Teil der im Einzelhandel beschäftigten Menschen ist in den beiden unteren Entgeltgruppen eingruppiert, das bedeutet, je nach Region, ein Stundenlohn von zwischen 12 und 17,44 Euro brutto. Im Außenhandel sind etwa 76 Prozent in den Gehaltsgruppen 2 und 3 eingruppiert – sie verdienen somit brutto etwa 2.200 Euro. Damit sind sie in besonderem Maße von der hohen Inflation betroffen und brauchen dringend Entlastungen.

Einige gute Gründe für ver.di im Überblick

Als Mitglied genießen Sie alle Vorteile unserer großen Organisation und die Solidarität von mehr als zwei Millionen Kolleginnen und Kollegen.

  • Starke Gemeinschaft

    Gut organisiert

  • Solidarität

    Hilfe zur Selbsthilfe

  • Schutz

    Rechtsberatung und Vertretung

  • Spezielle Beratungs- und Leistungsangebote

    Gewerkschaft ganz individuell

  • Weiterbilden

    Die beste Zukunftsinvestition

  • Vorteile bei Einkauf, Versichern, Vorsorge & Co.

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  • „Meine ver.di“

    Die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder

Ja, ich will ver.di

 

Existenzsicherung für Beschäftigte im Einzel- und Versandhandel

Unsere Kolleg*innen im Einzelhandel haben Corona-bedingt schwere Einschnitte erlitten – insbesondere der stationäre Einzelhandel wie der Textileinzelhandel. Gerade in diesen unsicheren Zeiten müssen wesentliche Schutzregelungen und Existenzsicherung für die fast drei Millionen Menschen im Einzel- und Versandhandel in Deutschland gewährleistet bleiben. Die regionalen Tarifkommissionen haben deshalb Forderungen aufgestellt, die auf deutliche Einkommensverbesserungen zielen. 

Gefordert werden je nach Region unter anderem Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 Euro in der Stunde, eine Erhöhung der Azubivergütung um 250,- Euro sowie allgemeinverbindliche Tarifverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Entgelterhöhungen für Beschäftigte im Groß- und Außenhandel

Der Groß- und Außenhandel in Deutschland besteht aus rund 138.000 Unternehmen mit etwa 1,9 Millionen Beschäftigten und 1,35 Billionen Euro Jahresumsatz in 2020. Eine mächtige Branche und auch eine, die sich stark verändert. Elektronische Systeme rücken an die Stelle von Beschäftigten, ganze Fuhrparks werden an Speditionen verschoben, große Unternehmen werden durch Fusionen noch größer. Das alles wirkt sich auf die Arbeit aus: Stellen fallen weg, Arbeitgeber verlangen mehr Flexibilität, der Druck auf die Löhne steigt.

Aufgrund der hohen Preissteigerungen in den letzten Jahren erleben die Beschäftigten sowohl im Einzel- als auch im Groß- und Außenhandel einschneidende Reallohnverluste. Deswegen sind Entgelterhöhungen dringend notwendig, um die enorm gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Strom, Gas und Benzin bezahlen zu können. Die Beschäftigten haben eine hohe Erwartungshaltung, weil der Lohn nicht mehr reicht und die Belastungsgrenze erreicht ist. Eine kräftige Entgelterhöhung muss her und die Beschäftigten sind bereit, dafür zu kämpfen. Ihre Forderungen lauten:

  • 13 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung, mindestens 400 Euro je Monat
  • 250 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit soll 12 Monate
  • Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge

Die Kolleg*innen haben in einer vorangegangenen Beschäftigtenbefragung von dramatischen und existenzbedrohenden Situationen in ihrem Leben berichtet. Für viele von ihnen ist am „Geldende“ noch reichlich Monat übrig.

Aktuelle Verhandlungen nach Bundesländern


  • Baden-WürttembergAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Baden-Württemberg

    Einzelhandel

    ver.di fordert in Baden-Württemberg für die Beschäftigten im Einzelhandel 15 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 12 Monaten. In der 5. Verhandlungsrunde am 11. August legten die Arbeitgeber kein verbessertes Angebot vor. Und das sei „materiell und strukturell unzureichend“. „Mit den angebotenen tabellenwirksamen Erhöhungen werden absehbar nicht einmal die zu erwartenden Preissteigerungen in diesem und im nächsten Jahr ausgeglichen. Damit ist eine erneute Reallohnsenkung programmiert. Es reicht bei weitem noch nicht, um zu einem Abschluss zu kommen“, so der ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger.

    Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, eine Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende um 175 Euro, die neu abzuschließenden Tarifverträge sollen für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und für sie gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden. In der ersten Tarifverhandlung am 4. Mai wiesen die Arbeitgeber die Forderung von 13 Prozent mehr Geld als „nicht leistbar und nicht nachvollziehbar“ zurück, legten jedoch ein erstes Angebot vor. Sie bieten (für eine Laufzeit von 2 Jahren) an:
    – Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.400 Euro, zahlbar in zwei Beträgen: 800 Euro nach Abschluss des Tarifvertrages und 600 Euro zum 1. Mai 2024; für Azubis soll es jeweils die Hälfte geben, Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Beträge. Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien wollen sie anrechnen.
    – Die Entgelte, einschließlich der Ausbildungsvergütungen, sollen erst ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen erhöht werden: 3,8 Prozent zum 1. Januar und weitere 2,4 Prozent zum 1. Oktober 2024.
    Die ver.di-Verhandlungskommission hat das Angebot als völlig unzureichend und viel zu niedrig abgelehnt. Auch die inzwischen dritte Runde der Tarifverhandlungen ging am 19. Juni ohne Ergebnis zu Ende. ver.di forderte die Arbeitgeber erneut auf, ihr Angebot aus der ersten Verhandlungsrunde vom 4. Mai zu verbessern. Das lehnten sie kategorisch ab und machten eine 24-monatige Laufzeit zur Grundvoraussetzung weiterer Angebote. ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger kritisierte dieses Verhalten scharf und kündigte an: „Aus den Betrieben wird die angemessene Antwort nicht lange auf sich warten lassen. Der Ärger bei den Beschäftigten über das Verhalten der Arbeitgeber wird nun noch größer.“

    Die letzte Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel (6. Runde) fand am 4. Oktober statt und verlief ohne Ergebnis, einen neuen Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

    Mehr erfahren


  • BayernAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Bayern

    Einzelhandel

    In Bayern fordert ver.di für die Beschäftigten im Einzelhandel eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat und in den unteren Beschäftigtengruppen auf ein rentenfestes Mindesteinkommen von 13,50 € in der Stunde, alles bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Die ersten vier Verhandlungsrunden verliefen ohne Ergebnis.

    In den Tarifverhandlungen zeige sich, „dass die Arbeitgeber die ernste Lage der Beschäftigten durch die dramatischen Preissteigerungen und die massive Gefahr der Altersarmut nicht ernst nehmen. Deshalb bleibt den Beschäftigten nur die Ausweitung ihrer Streikaktionen“, erklärte Hubert Thiermeyer, ver.di-Verhandlungsführer im bayerischen Einzelhand. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Bayern eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Aber bislang ist auch nach mehreren Verhandlungsrunden noch keine Einigung in Sicht. Die Beschäftigten waren schon nach dem ersten und einzigen Angebot wütend und haben deutlich gezeigt, was sie davon halten. Auch vor der Verhandlungsrunde Mitte Juli zeigten Tausende Streikende in mehr als 100 Streikaktionen bayernweit, dass sie hohe Entgelterhöhungen brauchen, um den Reallohnverlust zu stoppen. Die Arbeitgeber versuchten mit Klagen vor den Arbeitsgerichten die Streiks unterbinden zu lassen, bedrohten ver.di mit haltlosen Schadenersatzforderungen, drohten Streikenden rechtswidrig mit fristlosen Kündigungen und duldeten es, dass Streikende und ver.di-Aktive im Betrieb diffamiert werden. 

    Die Arbeitgeber bieten aktuell bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,1 Prozent ab September 2023 an. Ab August 2024 sollen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um weiter 2,1 Prozent erhöht werden. Mit dem Abschlussmonat in 2023 bieten sie 700 € (Azubis 50 Prozent) Inflationsausgleichsprämie. Weitere 700 € (Azubis 50 Prozent) Inflationsausgleichsprämie sollen 2024 gezahlt werden. Wann, wurde nicht konkretisiert. Arbeitgeber, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt haben, sollen die Möglichkeit bekommen, diese mit dem Angebot zu verrechnen.

    Im genossenschaftlichen Großhandel haben die Arbeitgeber am 10. Juli ihr Angebot verbessert. Doch für die Beschäftigten war es ein weiterer Schlag ins Gesicht. Nach iher Ansicht hätte es ihre Situation weiter dramatisch verschärft. Die Arbeitgeber hatten Folgendes angeboten: 

    • 5,1 Prozent ab 1. September 2023 (vier Nullmonate)
    • 2,9 Prozent ab 1. August 2024 (drei Nullmonate)
    • 700 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) im Folgemonat des Abschlusses (Azubis 50 Prozent, Teilzeitkräfte anteilig)
    • weitere 700 Euro zum Inflationsausgleich im Januar 2024 (Azubis 50 Prozent, Teilzeitkräfte anteilig)
    • Wenn Arbeitgeber schon IAP gezahlt haben, soll diese angerechnet werden können
    • Für 2022 bieten sie 1,7 Prozent

    Das Angebot heißt für die Beschäftigten nichts anderes als Reallohnverluste für die nächsten Jahre, eine Verschärfung der ohnehin drohenden Altersarmut sowie keine Anerkennung und Wertschätzung ihrer Arbeit.

    Mit einer wirtschaftlichen Leistung von mehr als 130 Milliarden Euro jährlich ist der bayerische Großhandel, gemessen am Umsatz, die deutlich größte Branche in Bayern. Ohne den täglichen Einsatz der rund 260.000 Beschäftigten sind diese Zahlen nicht zu erzielen. Wichtige Teilbranchen des bayerischen Groß- und Außenhandels sind der Pharma- und Nahrungsmittelgroßhandel. Die Versorgung mit Medikamenten für die rund 3.000 Apotheken in Bayern übernehmen die Beschäftigten des pharmazeutischen Großhandels. Der Pharmagroßhandel hält über 100.000 verschiedene Arzneimittel vor. Dadurch, dass die Beschäftigten täglich in mehreren Schichten arbeiten und ein hohes Maß an Flexibilität einbringen, wird die Just-in-time Beschaffung der Apotheken und somit die schnelle Versorgung der Patienten und Kunden erst gewährleitet.

    Von hoher Bedeutung für die Beschäftigten sind attraktive Entgelte, die ausreichen um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die bisherige Zurückhaltung in der diesjährigen Tarifrunde zu Erhöhungen der Entgelte wirkt nicht nur auf die Beschäftigten negativ, sondern auch für den Großhandel als potentieller Arbeitgeber. Die letzte Verhandlungsrunde ging am 22. November ergebnislos zu Ende.

    Im genossenschaftlichen Großhandel wurde zuletzt am 23. November ergebnislos verhandelt.

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  • BerlinAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Berlin

    Einzelhandel

    ver.di fordert 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 Euro mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 Euro pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten. Nachdem die ersten beiden Verhandlungsrunden am 28. Juni und 10. Juli ergebnislos verliefen, verlief auch die Verhandlungsrunde am 18. August ergebnislos. Weiterverhandelt wurde abermals ergebnislos am 20.10.2023. Wann erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Berlin eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 11. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Zuletzt wurde am 15. Juni ergebnislos verhandelt, ver.di weitet seitdem die Streiks aus. Ende Mai bereits kam es zum Warnstreik in vier Pharma-Unternehmen. Der pharmazeutische Großhandel hat seinen Umsatz 2022 um 5,3 Prozent steigern können. Die Beschäftigten will er aber trotz der hohen derzeitigen Inflation mit vier Prozent abspeisen. Die letzte Verhandlungsrunde im Großhandel verlief am 23. Oktober ergebnislos.

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  • BrandenburgAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Brandenburg

    Einzelhandel

    ver.di fordert 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 Euro mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 Euro pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten. Leider brachte auch die dritte Verhandlungsrunde keine Fortschritte, da die Unternehmen ihr als „verhandlungsunwürdig“ bezeichnetes Angebot beibehielten. Die Differenzen sind groß, und die Tarifkommissionen von ver.di fordern 2,50 €/Std., während die Unternehmen lediglich 0,90 €/Std. in 2023 anbieten. Der letzte Verhandlungstermin am 20.10.2023 verlief ohne Ergebnis. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Brandenburg eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 11. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Zuletzt wurde am 15. Juni ergebnislos verhandelt, ver.di weitet seitdem die Streiks aus. Die letzte Verhandlungsrunde im Großhandel verlief am 23. Oktober ergebnislos.

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  • HamburgAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hamburg

    Einzelhandel

    Die ver.di-Tarifkommission des Einzel-, Buch- und Versandhandels hat am 21. März 2023 folgende Forderungen beschlossen: 2,50 EUR pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 EUR mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 EUR pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten.

    Nachdem die Arbeitgeber in den ersten fünf Verhandlungsrunden keine oder nur unzureichende Angebote vorgelegt hatten, haben die Beschäftigten den Druck erhöht. Doch die Reaktion der Arbeitgeber war erneut enttäuschend.

    Ergebnislos verhandelt wurde zuletzt am 28. Dezember. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 23. März folgende Forderungen beschlossen: 13 Prozent mehr Lohn und Gehalt – mindestens 400 EUR – ab dem 1. Mai, 250 EUR mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für die Tarifverträge im Groß- und Außenhandel sowie eine Laufzeit von 12 Monaten.

    Am 23. Juni wurde im Hamburger Groß- und Außenhandel gestreikt. Die zahlreichen Teilnehmenden waren bei der zentralen Kundgebung vor dem Arbeitgeberverband richtig laut. Doch bei der dritten Verhandlungsrunde am 12. Juli zeigten die Arbeitgeber, dass sie die Beschäftigten immer noch nicht richtig verstanden haben. Sie legten ein weiteres Angebot vor, das Reallohnverlust für die Beschäftigten bedeuten würde.

    Die angebotenen Erhöhungen reichen nicht für ein Leben in Hamburg. Die Beschäftigten fordern deutlich mehr Lohn und Gehalt für ihre Arbeit, auch weil die Preise für alle Waren und Dienstleistungen des täglichen Gebrauches drastisch gestiegen sind und weiter steigen werden. Daher kündigten sie weitere Streiks an. Auch am 17. August blieben die Verhandlungen ergebnislos, zuletzt weiterverhandelt wurde ergebnislos am 14. November.

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  • HessenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hessen

    Einzelhandel

    Für die etwa 235.000 Beschäftigten im hessischen Einzelhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 2,50 Euro je Stunde und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro je Ausbildungsjahr. Mit einem Angebot von 5 Prozent mehr Lohn und zusätzlichen Einmalzahlungen von 1.000 Euro sind die Arbeitgeber am 24. April in die Tarifverhandlungen gestartet.

    Nach wochenlangem Stillstand verbesserten die Arbeitgeber bei der Verhandlungsrunde am 11. Juli zwar ihr Angebot, allerdings kamen sie dabei immer noch nicht richtig „in die Puschen“. Sie boten:

    • 5,3  Prozent mehr ab 1. Juli 2023, weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2024
    • 50 Euro mehr Ausbildungsvergütung je Lehrjahr ab 1. Juli 2023 und weitere 3,1 Prozent mehr ab 1. April 2024
    • 13 Euro tariflicher Mindestlohn ab 1. Juli 2023 und 13,50 Euro ab 1. April 2024
    • 450 Euro Inflationsausgleichsprämie ab Abschluss, Teilzeitbeschäftigte anteilig, Azubis 150 Euro, Anrechenbarkeit der Inflationsausgleichsprämie auf bereits geleistete Inflationsausgleichszahlungen

    Das reichte den Beschäftigten nicht aus, sie vermissen insbesondere den Festbetrag. Sie kämpfen weiter für ihre Forderungen und kündigten weitere Streiks und betriebliche Aktionen an. Aber auch am 4. September bewegten sich die Arbeitgeber nicht über ihr Angebot hinaus. Es wird deshalb punktuell weiter gestrekt. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Hessen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die Arbeitgeber hatten in der dritten Verhandlungsrunde am 18. Juli ihr Angebot verbessert, allerdings bezeichnete ver.di-Verhandlungsführer Marcel Schäuble die offerierte Lohnerhöhung von 5,1 Prozent bei einer durchschnittlichen Inflation von über 6 Prozent als „eine Größenordnung, die für uns völlig inakzeptebel ist. 

    Da helfe auch keine Inflationsausgleichprämie, mit der immer wieder ‚gelockt‘ werde. „Ihre Zahlung brutto für netto ist für die Haushalte der Beschäftigten ein ‚Strohfeuer‘, das nicht dauerhaft ‚wärmt‘. Wir brauchen echte Lohnsteigerungen deutlich über der Inflationsrate“, so Schäuble. Und da liege offensichtlich das Problem: Schon ein Ausgleich der Preissteigerung bleibe für die Arbeitgeber tabu. „Deshalb müssen die Verhandlungen an dieser Stelle immer wieder ohne Chance auf Einigung bleiben. Wir werden also weiterhin auf Streiks und Aktionen setzen, bis die Arbeitgeber einen sozialpolitischen Weg einschlagen, der den Tarifkonflikt auch wirklich lösen kann“, sagte der ver.di-Verhandlungsführer.

    Die nächste Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel war für den 30. Oktober angesetzt, im genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel sollte am 9. November weiterverhandelt werden.

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  • Mecklenburg-VorpommernAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern

     

    Einzelhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, eine Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf 13,50 € in der Stunde, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit sowie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten.

    Die Arbeitgeber haben zum Verhandlungsauftakt am 17. Mai Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3 Prozent in 2023 (ab Abschlussmonat) und 2 Prozent im Mai 2024 sowie weitere 2,5 Prozent im Februar 2025 angeboten. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate betragen. Eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten soll mit 750 Euro in 2023 und 250 Euro in 2024 an die Beschäftigten in Vollzeit ausgezahlt werden (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Die Inflationsausgleichsprämie soll zudem mit bereits gezahlten entsprechenden Leistungen verrechnet werden. Für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage soll zudem eine Notfallklausel für Arbeitgeber vereinbart werden. Auch bei den letzten Verhandlungen Ende August konnte kein Ergebnis erzielt werden. Der nächste Verhandlungstermin war für den 1. November angesetzt. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. 

    Aber auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen über Gehälter und Löhne für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel im Norden endete am 10. Juli 2023 in Bad Segeberg ohne Ergebnis. Nach zahlreichen Streiks in verschiedenen Betrieben im Großhandel im Norden legte der Arbeitgeberverband AGA immerhin ein neues Angebot vor. Das neue Angebot würde weiter zu einem herben Reallohnverlust führen und wurde vor diesem Hintergrund von der ver.di-Tarifkommission als unzureichend abgelehnt. „Uns wurde im Norden dasselbe Angebot unterbreitet, das die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, Bayern und NRW bereits abgelehnt hatten – wie kann man erwarten, dass wir hier zustimmen würden“; kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach die Taktik der Arbeitgeberseite. 

    Das neue Angebot der Arbeitgeber sieht für eine Laufzeit von 24 Monaten folgende Bestandteile vor:

    • Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2023 um 5,1 Prozent
    • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Monat nach dem Abschluss (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig)
    • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent ab 1. August 2024 (Azubis entsprechend)
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Januar 2024 (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig). 

    Die ver.di-Tarifkommission bekräftigte ihre Forderung nach einer zwölfmonatigen Laufzeit und forderte die Arbeitgeber auf, das Angebot deutlich nachzubessern. „Nachdem sogar Arbeitgeber das erste Angebot als ‚unangemessen niedrig‘ bezeichnet hatten und die Arbeitgeber durch zahlreiche Streiks auch im Norden unter Druck geraten waren, gibt es nun zwar ein neues Angebot – es reicht nur noch nicht! Um zu einem Ergebnis zu kommen, muss sich die Arbeitgeberseite noch deutlich bewegen.“, sagte Bert Stach nach den kurzen Verhandlungen weiter. 

    Der nächste Verhandlungstermin für den 4. Oktober wurde abgesagt, weiter gings ergebnislos am 7. November 2023.

    Über 70.000 Beschäftigte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Groß- und Außenhandel beschäftigt. Das häufigste Entgelt liegt bei 2251 Euro für Mecklenburg-Vorpommern und 2303 Euro für Schleswig-Holstein. Die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung im April 2022 betrug 1,7 Prozent. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen.

    Im schleswig-holsteinischen Groß- und Außenhandel arbeiten in rund 5.000 Unternehmen etwa 57.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.500 Auszubildende. In Mecklenburg-Vorpommern sind es circa 1.500 Unternehmen mit 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 400 Auszubildenden.

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  • Niedersachsen-BremenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NIedersachsen und Bremen

     

    Einzelhandel

    Die erste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im Einzelhandel in Niedersachsen und Bremen ist am 3. Mai ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di legten die Arbeitgeber in den Gesprächen ein Angebot vor, das einer Reallohnsenkung für die Betroffenen gleichkommen würde. Das Angebot sieht eine Erhöhung der Entgelte um lediglich 3 Prozent zum Abschlussmonat, eine weitere Erhöhung um zwei Prozent zum 1. Mai 2024, sowie eine anrechenbare Inflationsausgleichprämie von insgesamt 1.000 Euro verteilt auf zwei Jahre vor. Zu den ver.di-Forderungen nach einer gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) verweigerten sie die Verhandlungen. Auch die jetzt 4. Verhandlungsrunde am 04. August haben die Arbeitgeber*innen nicht genutzt, um ein annehmbares Angebot vorzulegen. Die Verhandlungsrunde am 6. September verlief ergebnislos.

    ver.di fordert 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde, mindestens ein rentenfestes Entgelt von 13,50 Euro pro Stunde.. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden, die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Insgesamt sind rund 330.000 Beschäftigte in Niedersachsen und rund 28.000 Beschäftigte in Bremen von der Tarifrunde betroffen.

    In der Branche sind rund 330.000 Beschäftigte in Niedersachsen und rund 28.000 Beschäftigte in Bremen tätig. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 250 Euro, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge sowie eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 8. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Auch die weiteren Verhandlungsrunden verliefen ergebnislos, ver.di weitet die Warnstreiks aus. Die Verhandlungsrunde am 9. Oktober blieb ergebnislos, einen weiteren Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

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  • Nordrhein-WestfalenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NRW

     

    Einzelhandel

    In NRW fordert ver.di ver.di 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Der Handelsverband NRW hat in der ersten Verhandlungsrunde am 24. April wie die Arbeitgeber in Baden-Württemberg und Hessen eine Erhöhung der Gehälter der rund 714.000 Beschäftigten in zwei Schritten um 5 Prozent sowie steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 1.000 Euro über eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten angeboten. ver.di-Verhandlungsführerin Silke Zimmer sagte, „die angebotene Erhöhung würde nicht einmal annähernd die aktuelle Inflation von 6,9 Prozent (März) ausgleichen“ und die vorgeschlagene Inflationsausgleichprämie sei ein „schlechter Scherz“: „Diese Prämie ist eine Einmalzahlung, die weder dazu beiträgt, dass die Entgelte mit den Preisen mithalten, noch sich positiv auf die spätere Rente der Beschäftigten auswirkt.“ ver.di hat die Beschäftigten verschiedener Unternehmen zum Streik aufgerufen.

    Nachdem die Fortsetzung der vierten Verhandlungsrunde Mitte Juli einseitig durch die Arbeitgeber abgesagt wurde, sind auch die fünfte und sechste Verhandlungsrunde für die rund 517.000 sozialversicherungspflichtigen und 197.000 geringfügig Beschäftigten im NRW Einzelhandel ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Damit geht die Blockadehaltung der Arbeitgeber weiter. Für die ver.di-Verhandlungsführerin für den Einzelhandel in NRW, Silke Zimmer, ist das Verhalten der Arbeitgeber nicht akzeptabel: „Es ist ein Skandal, wie die Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umgehen. Es wird Geld in die Hand genommen, um Beschäftigte vom Streiken abzuhalten oder Zeitprämien an diejenigen verteilt, die sich nicht an Streikmaßnahmen beteiligen. Am Verhandlungstisch werden aber weiterhin nur Reallohnverluste geboten. Dieses Zeitspiel geht zu Lasten der Beschäftigten, die dringend auf Entgelterhöhungen angewiesen sind“, so Silke Zimmer.

    Sieben Stunden dauerte die 7. Verhandlungsrunde am 17. Oktober in Recklinghausen. Am Ende gingen ver.di und die Arbeitgeber abermals ohne Annäherung auseinander. „Die Beschäftigten warten seit mehr als sechs Monaten auf eine Tarifeinigung. Mit ihrer Blockadehaltung machen die Arbeitgeber deutlich, dass sie die existentiellen Sorgen ihrer Beschäftigten verkennen“, sagte Silke Zimmer im Anschluss. „Die weiterhin hohe Streikbeteiligung zeigt, dass das Vorhaben der Arbeitgeber, uns den Wind aus den Segeln zu nehmen, gescheitert ist“, so Zimmer.

    Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. In der ersten Verhandlungsrunde am 26. April 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden.

    Die Tarifverhandlungen für die rund 306.000 sozialversicherungspflichtigen und 54.000 geringfügig Beschäftigten des Groß- und Außenhandels NRW sind auch in der vierten Verhandlungsrunde ergebnislos beendet worden. Trotz zahlreicher Streikmaßnahmen im Vorfeld haben die Arbeitgeber kein wirklich besseres Angebot unterbreitet. „Die Arbeitgeber setzen die Taktik des Mauerns auch über den Sommer hinaus fort. Sie deuten eine Tarifsteigerung im hohen einstelligen Bereich für 24 Monate an, verweigern aber ein konkret verbessertes Angebot. Damit bleibt es beim Status Quo. Für die Beschäftigten bedeutet das, mit dem zu haushalten, was die Arbeitgeber ihnen anbieten“, so Silke Zimmer, ver.di-Verhandlungsführerin. „Die Beschäftigten können sich keine weiteren Reallohnverluste leisten. Deshalb werden die Streiks in den nächsten Wochen unermüdlich fortgesetzt.“

    Die 9. Verhandlungsrunde am 24. Januar blieb ergebnislos, einen weiteren Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

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  • Rheinland-Pfalz/SaarlandAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

    Einzelhandel

    ver.di fordert in Rheinland-Pfalz und im Saarland für die rund 150.000 Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels dort eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die letzte Verhandlungsrunde am 30. August ging ergebnislos zuende. Was eine schnelle Tarifrunde werden sollte, könnte sich zu einem heißen Streik im Herbst/Winter 2023 ausweiten. „Solange unsere Kolleg*innen in den Betrieben bereit sind für einen guten Tarifabschluss zu kämpfen, solange werden wir sie dabei unterstützen“, sagt Petra Kusenberg, ver.di-Verhandlungsführerin. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

    Groß- und Außenhandel

    im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 425 € ab 1.Juni 2023, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 250 € pro Ausbildungsjahr, eine Laufzeit der Tarofverträge von 12 Monate sowie die gemeinsame Beantragung ihrer Allgemeinverbindlichkeit. Die Verhandlungen haben am 25. Mai 2023 bzw. in der Region Pfalz am 31. Mai 2023 begonnen. Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weiter 2 Prozent ab Dezember 2024, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Jahr 2023, die evtentuell monatlich ausgezahlt werden soll. Auszubildende sollen ensprechende Erhöhungen bekommen, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Bereits gezahlte Ausgleichsprämien sind anrechenbar. Die Laufzeit soll 24 Monate von Mai 23 bis April 25 betragen. Weiterverhandelt wurde ergebnislos am 7. und 27. September 2023, fortgesetzt wurden die Verhandlungen am 3. November – ergebnislos. Für den 13. und 14. Dezember waren weitere Verhandlungstermine vereinbart. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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  • SachsenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen

     

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

    Am 1. Juni 2023 endete die erste Verhandlungsrunde in der Tarifauseinanderset­zung des Einzel- und Versandhandels Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen er­gebnislos. Die Arbeitgeber bieten lediglich Erhöhungen im Um­fang von 7,5 Prozent an – allerdings gestreckt auf zwei Jahre. „Die Einzelhandelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren einen Re­kordumsatz nach dem anderen eingefahren und bieten ihren Beschäftigten dafür weitere Jahre des Reallohnverlustes an. Gewinne kassieren und die eigenen Beschäf­tigten im Regen stehen lassen – das ist unverschämt!“, so Adorf weiter. ver.di hat zu zahlreichen Warnstreiks aufgerufen. Ergebnislos weiterverhandelt wurde am 4. Oktober 2023. Wann erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert die ver.di-Tarifkommission für Sachsen eine Voraberhöhung der Gehaltsgruppen G I bis III sowie der Lohngruppen 1 bis 5 um einen Sachsenzuschlag in Höhe von 27 Cent je Arbeitsstunden. Anschließend sollen die Löhne und Gehälter von ver.di-Mitgliedern um 13 Prozent erhöht werden. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen ver.di-Mitglieder in der Branche 150 Euro zusätzlich für jeden Nullmonat bekommen. Die Verhandlungen haben am 31. Mai 2023 begonnen, Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: 4 Prozent mehr Geld ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024, 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss, zusätzliche 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen), Laufzeit 24 Monate.

    Am 22. Juni 2023 hat die zweite Verhandlungsrunde für den Groß- und Außenhandel in Sachsen stattgefunden. Die Arbeitgeber legten kein neues Angebot vor, trotz Son­dierung in kleiner Runde konnte keine Annäherung erzielt werden. „Die Arbeitgeber haben den Ernst der Lage für die Beschäftigten in der Branche nicht realisiert“, so ver.di-Verhandlungsführerin Sylke Hustan. Für viele Beschäftigte ist die Lage existenzbedrohend, am Monatsende ist das Geld alle. Die Tendenz geht zu einem Zweitjob.

    Die Tarifverhandlungen wurden zuletzt am 24. Oktober 2023 in Gera ergebnislos fortgeführt. „Wenn es sein muss, streiken wir auch während des Weihnachtsgeschäfts“, kündigte Hustan an. Die Streiks machten sich bereits bemerkbar. Mitstreikende hätten ihr von leeren Regalen in Netto- und Rewe-Märkten berichtet.

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  • Sachsen-AnhaltAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen-Anhalt

     

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

    Am 1. Juni 2023 endete die erste Verhandlungsrunde in der Tarifauseinanderset­zung des Einzel- und Versandhandels Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen er­gebnislos. Die Arbeitgeber bieten lediglich Erhöhungen im Um­fang von 7,5 Prozent an – allerdings gestreckt auf zwei Jahre. „Die Einzelhandelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren einen Re­kordumsatz nach dem anderen eingefahren und bieten ihren Beschäftigten dafür weitere Jahre des Reallohnverlustes an. Gewinne kassieren und die eigenen Beschäf­tigten im Regen stehen lassen – das ist unverschämt!“, so Adorf weiter. ver.di hat zu zahlreichen Warnstreiks aufgerufen. Weiterverhandelt wurde zuletzt und ergebnislos am 4. Oktober 2023. Wann  erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    In der ersten Verhandlungsrunde am 19. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wurde zuletzt am 20. Oktober 2023 – ergebnislos. Für den 12. Dezember war ein weiterer Verhandlungstermin vereinbart. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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  • Schleswig-HolsteinAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Schleswig-Holstein

    Einzelhandel

    ver.di Schleswig-Holstein fordert für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, eine Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf 13,50 € in der Stunde, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit sowie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Im schleswig-holsteinischen Einzelhandel sind mehr als 125 000 Menschen beschäftigt. 

    Die Arbeitgeber haben zum Verhandlungsauftakt am 17. Mai Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3 Prozent in 2023 (ab Abschlussmonat) und 2 Prozent im Mai 2024 sowie weitere 2,5 Prozent im Februar 2025 angeboten. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate betragen. Eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten soll mit 750 Euro in 2023 und 250 Euro in 2024 an die Beschäftigten in Vollzeit ausgezahlt werden (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Die Inflationsausgleichsprämie soll zudem mit bereits gezahlten entsprechenden Leistungen verrechnet werden. Für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage soll zudem eine Notfallklausel für Arbeitgeber vereinbart werden. Am 25. Juli legten die Arbeitgeber ein etwas erweitertes Angebot vor. Demnach sollten die Entgelte in zwei Stufen im Verlauf von zwei Jahren um 150 Euro und 3,1 Prozent angehoben werden.

    Auch die vierte Runde am 8. August hat kein Ergebnis gebracht. Die Arbeitgeber hatten ihr bisheriges Angebot von 8,5 Prozent mehr Geld zuzüglich Inflationsausgleichsprämien bei einer Laufzeit von 24 Monaten wiederholt. Identische Angebote waren bereits in anderen ver.di-Landesbezirken von den jeweiligen Tarifkommissionen als unzureichend abgelehnt worden. Auch die Tarifkommission für den Einzelhandel in Schleswig-Holstein lehnte das Angebot ab. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Schleswig-Holstein fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und eine Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. 

    Aber auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen über Gehälter und Löhne für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel im Norden endete am 10. Juli 2023 in Bad Segeberg ohne Ergebnis. Nach zahlreichen Streiks in verschiedenen Betrieben im Großhandel im Norden legte der Arbeitgeberverband AGA immerhin ein neues Angebot vor. Das neue Angebot würde weiter zu einem herben Reallohnverlust führen und wurde vor diesem Hintergrund von der ver.di-Tarifkommission als unzureichend abgelehnt. „Uns wurde im Norden dasselbe Angebot unterbreitet, das die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, Bayern und NRW bereits abgelehnt hatten – wie kann man erwarten, dass wir hier zustimmen würden“; kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach die Taktik der Arbeitgeberseite. 

    Das neue Angebot der Arbeitgeber sieht für eine Laufzeit von 24 Monaten folgende Bestandteile vor:

    • Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2023 um 5,1 Prozent
    • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Monat nach dem Abschluss (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig)
    • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent ab 1. August 2024 (Azubis entsprechend)
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Januar 2024 (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig). 

    Die ver.di-Tarifkommission bekräftigte ihre Forderung nach einer zwölfmonatigen Laufzeit und forderte die Arbeitgeber auf, das Angebot deutlich nachzubessern. „Nachdem sogar Arbeitgeber das erste Angebot als ‚unangemessen niedrig‘ bezeichnet hatten und die Arbeitgeber durch zahlreiche Streiks auch im Norden unter Druck geraten waren, gibt es nun zwar ein neues Angebot – es reicht nur noch nicht! Um zu einem Ergebnis zu kommen, muss sich die Arbeitgeberseite noch deutlich bewegen.“, sagte Bert Stach nach den kurzen Verhandlungen weiter. 

    Der letzte Verhandlungstermin für den 4. Oktober wurde abgesagt, zuletzt wurde am 7. November ergebnilos weiterverhandelt.

    Über 70.000 Beschäftigte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Groß- und Außenhandel beschäftigt. Das häufigste Entgelt liegt bei 2251 Euro für Mecklenburg-Vorpommern und 2303 Euro für Schleswig-Holstein. Die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung im April 2022 betrug 1,7 Prozent. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen.

    Im schleswig-holsteinischen Groß- und Außenhandel arbeiten in rund 5.000 Unternehmen etwa 57.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.500 Auszubildende. In Mecklenburg-Vorpommern sind es circa 1.500 Unternehmen mit 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 400 Auszubildenden.

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    ThüringenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Thüringen

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

    Am 1. Juni 2023 endete die erste Verhandlungsrunde in der Tarifauseinanderset­zung des Einzel- und Versandhandels Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen er­gebnislos. Die Arbeitgeber bieten lediglich Erhöhungen im Um­fang von 7,5 Prozent an – allerdings gestreckt auf zwei Jahre. „Die Einzelhandelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren einen Re­kordumsatz nach dem anderen eingefahren und bieten ihren Beschäftigten dafür weitere Jahre des Reallohnverlustes an. Gewinne kassieren und die eigenen Beschäf­tigten im Regen stehen lassen – das ist unverschämt!“, so Adorf weiter. ver.di hat zu zahlreichen Warnstreiks aufgerufen. Weiterverhandelt wurde zuletzt und ergebnislos am 4. Oktober 2023. Wann erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel und genossenschaftlicher Großhandel

    Für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel in Thüringen fordert ver.di eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro für Gewerkschaftsmitglieder. Die Azubivergütungen sollen ebenfalls um 13 Prozent steigen. Für jeden Nullmonat sollen Gewerkschaftsmitglieder 150 Euro erhalten. Laufzeit 12 Monate. Auf der 3. Tarifverhandlung am 24. August 2023 wurde trotz Sondierung kein akzeptables Angebot vorgelegt:

    • 5,1 % mehr Entgelt ab September 2023
    • 2,9 % mehr Entgelt ab August 2024
    • 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat, Teilzeitbeschäftigte anteilig
    • 700 Euro Inflationsausgleichsprämie im Januar 2024, Teilzeitbeschäftigte anteilig
    • Laufzeit 24 Monate (01.05.2023-30.04.2025)

    „Die Kolleginnen und Kollegen im Großhandel haben eine hohe Erwartungshaltung an die diesjährige Tarifrunde und sind sehr verärgert über das immer noch nicht zufriedenstellende Angebot der Arbeitgeber, in der dritten Verhandlungsrunde am gestrigen Tag. Zwischen Angebot und Forderungen klaffen noch Lichtjahre, deshalb müssen wir streiken. Die Beschäftigten benötigen eine kräftige, tabellenwirksame Entgelterhöhung um die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten zu stemmen“, erklärt Sylke Hustan, ver.di Verhandlungsführerin im Großhandel in Thüringen. Die letzte Tarifverhandlung fand am 24. Oktober 2023 in Erfurt statt.

    Mehr Infos

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    Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den kompletten Beitrag auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

    > https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++416caad6-d9f8-11ed-9920-001a4a16012a !

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    Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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Veröffentlicht unter Tarifpolitik, Ver.di | Schreib einen Kommentar